

Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch. Die Erwartung: eine angemessene Abfindung für den Verlust von Status und Haupteinkommensquelle.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch. Die Erwartung: eine angemessene Abfindung für den Verlust von Status und Haupteinkommensquelle. Bevor diese Erwartung zur Entscheidungsgrundlage wird, lohnt sich eine genauere Prüfung.
Die Annahme, die selten hinterfragt wird
Viele Führungskräfte auf Executive- und Management-Level glauben, dass ihnen bei einer Trennung vom Unternehmen automatisch eine Abfindung zusteht. Auch jahrelanges Engagement und nachweisbare Erfolge werden häufig als Grundlage für eine entsprechende Entschädigung angenommen.
Einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen, etwa einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht durch Urteil das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 und § 10 KSchG auflöst. Außerhalb dieser Konstellationen ist die Abfindung Verhandlungssache, kein Automatismus.
Warum die Verhandlungssituation beim Aufhebungsvertrag ungleich verteilt ist
Wenn der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – infolge von EBIT-Druck, strategischer Neuausrichtung oder Restrukturierung – sitzen Sie plötzlich einer Gegenseite gegenüber, die sich vorbereitet hat. HR hat den Vertrag entworfen, die Rechtsabteilung hat ihn geprüft. Für Ihre eigene Prüfung bleiben vielleicht zwei oder drei Wochen.
Ein Aufhebungsvertrag auf Ihrem Level ist keine klassische Verhandlung. Es ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur aus voneinander abhängigen Faktoren: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versorgungsansprüche...
Wer nur über die Bruttoabfindungssumme verhandelt, übersieht die übrigen Faktoren. Wer nur an den Steuersatz betrachtet, ebenso.
Steuerliche Hebel sind ein Faktor, nicht der einzige
Entscheidend ist nicht, was der „Arbeitgeber“ zahlt, sondern was nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt. In höheren Einkommensklassen können steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern, ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.
Ein Beispiel zur Einordnung:
Szenario A
Szenario B
Gehalt
180.000 Euro
120.000 Euro
Abfindung
0 Euro
60.000 Euro
In beiden Fällen zahlt der „Arbeitgeber“ 180.000 Euro brutto. Was nach Steuern übrig bleibt, unterscheidet sich in beiden Fällen erheblich, das zeigt dieser Vergleich nicht, sondern die tatsächliche steuerliche Einordnung der Abfindung, etwa nach der „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG, die eigene Voraussetzungen hat und kein Automatismus ist.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten sind kein Trick, sondern die legale Anwendung von Rechtsnormen, die für Ihre Situation gelten. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag ist die Struktur fixiert. Danach lassen sich viele dieser Weiche nicht mehr stellen.
Status und Kontrolle: mehr als die Zahl
Für eine hohe Abfindung verzichten manche Führungskräfte unbemerkt auf andere wesentliche Punkte. In der Wettbewerbsklausel ist festgelegt, für welche Unternehmen Sie künftig arbeiten können. Die Formulierung des Zeugnisses definiert Ihre Reputation am Markt.
Ein Beispiel aus der Praxis, anonymisiert. Eine Geschäftsführerin verhandelte eine Abfindung von 250.000 Euro. Aufgrund der Wettbewerbsklausel war sie faktisch für 18 Monate aus ihrer Branche ausgesperrt. 18 Monate ohne Einkommen in ihrem Fachgebiet.
Die langfristigen Konsequenzen unbedacht unterschriebener Klauseln übersteigt den Wert der Abfindung selbst oft um ein Vielfaches. Jede Klausel verdient eine Prüfung auf ihre zukünftigen Folgen, nicht nur auf ihre rechtliche Zulässigkeit.
Eine Anwalt prüft den Vertrag auf rechtliche Korrektheit. Die steuerlichen und finanziellen Folgen für Ihr Vermögen strukturiert er in der Regel nicht. Für diese Gesamtarchitektur, arbeitsrechtlich, steuerlich, finanziell ist strategischer Rat sinnvoll, solange die Konsequenzen noch nicht unumkehrbar sind.
Der nächste Schritt
Wenn Sie prüfen wollen, welche Fallstricke bei der Absicherung Ihrer Karriere und Abfindung typischerweise übersehen werden: Im kostenfreien Executive Briefing "Strategisches Exit-Management" zeige ich in 45 Minuten den strukturierten Rahmen, den Entscheidungen dieser Tragweite brauchen. Kein Coaching, keine Motivationsrede, Entscheidungslogik für Führungskräfte.
Anmerkung: Dieser Artikel dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine persönliche Steuer- und Rechtsberatung. https://www.abfindunginfo.de/aufhebungsvertrag-executive-briefing-zur-vermeidung-strategischer-fehler/
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