Samstag, 26. Mai 2012

Für eine Abfindung muss man kämpfen

"'Whistleblower'"-Prozess - Gefeuerte Altenpflegerin bekommt Abfindung" - so oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen um den 24.05.2012 in mehreren Tageszeitungen. 


Nach acht Jahren Kampf gegen eine fristlose Kündigung und durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stimmt die "gefeuerte Altenpflegerin" einem Vergleich zu: 90.000 Euro Abfindung und eine ordentliche Kündigung zum 31.05.2005 sind das Ergebnis des Vergleichs.

Am 21.07.32011 hatte die Altenpflegerin vor dem Gerichtshof in Straßburg Recht bekommen. In der fristlosen Kündigung sahen die Straßburger Richter eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Als sogenannte "Whistleblowerin" hatte sie 2004 die Zustände in einem Pflegeheim des landeseigenen Berliner Klinikkonzern Vivantes öffentlich anprangert, indem sie den Konzern anzeigte. Daraufhin erhielt sie die fristlose Kündigung.

Für die deutschen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht war die Kündigung offensichtlich "normal", denn sie bestätigten die fristlose Kündigung. Wie heißt es doch im Sprichwort: Wes' Brot ich eß, des' Lied ich sing.

Der Vergleich wurde nun aufgrund des Urteils in Straßburg im Berliner Landesarbeitsgericht erkämpft, denn der ehemalige Arbeitgeber Vivantes war noch immer nicht bereit, die fristlose Kündigung zurückzunehmen.

Quelle: süddeutsche.de, 24.04.2012

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