Freitag, 10. Februar 2012

Keine Gesetzesgrundlage für Abfindung bei "Teilbetriebsstillegung"?

Die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Solingen entschied in einem Prozess am 03.02.2012, dass es keine Gesetzesgrundlage für eine Abfindung gäbe, wenn die Kündigung im Falle einer "Teilbetriebsstillegung" rechtmäßig sei.

Die Klägerin und ihr Anwalt wollen sich damit nicht zufrieden geben. Denn erstens habe es noch im Jahr 2011 Abfindungen in ähnlichen Fällen gegeben. Zweitens werde im Unternehmen weitergearbeitet, nur an einem anderen Standort. In einem ähnlich gelagerten Falll habe das Bundesarbeitsgerichtes 2001 entschieden, dass eine Kündigung nicht sozial gerechtfertigt sei, wenn der Arbeitgeber weiter Aufträge annehme und das operative Geschäft nicht endgültig aufgegeben habe.

Donnerstag, 9. Februar 2012

Telekom hat neues Abfindungsprogramm

Die Deutsche Telekom soll also ein neues Abfindungsprogramm entwickelt haben. Dafür wurde ein Budget von 90 Millionen Euro geplant. 

Zugleich wurden Regeln aufgestellt, wie dieses Geld für individuell verhandelte Abfindung zu verwenden ist. So sollen Abfindungen durchaus höher ausfallen können als das bisher übliche halbe Monatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit. Gegebenenfalls zahlt der Konzern dann Abfindungen bis zu 125.000 Euro.

Damit sollen auch Arbeitnehmer zum Gehen überredet werden, die bisher die Weiterbeschäftigung den Abfindungsangeboten vorzogen. Das Management des Konzerns sieht offensichtlich in Kündigungen den Schlüssel dafür, dass der Konzern weiter wettbewerbsfähig sein kann.

Das neue Programm der Deutschen Telekom soll vorerst bis Ende Juni 2012 gelten.

Quelle: top-dsl.com, 07.02.2012

Mittwoch, 8. Februar 2012

Vodafone soll mehr als ein Monatsgehalt Abfindung zahlen

Wie rp-online am 07.02.2012 meldet, soll das Call-Center von Vodafone mit rund 500 Mitarbeitern an die Bertelsmann-Tochter Arvato verkauft werden.

Zugegeben, diese Formulierung klingt etwas sehr nach (Arbeits-)Sklavenhandel. Natürlich sind die Mitarbeiter freie Bürger, die selbst entscheiden können, ob sie sich mitverkaufen lassen oder lieber mit einer Abfindung eigene Wege gehen. Deshalb verhandeln Management, Konzernbetriebsrat sowie die Arbeitnehmervertreter in Essen darüber, wie es weiter geht.

Mitarbeiter, die nicht wechseln wollen, sollen laut rp-online pro Beschäftigungsjahr bei Vodafone ein Abfindung in Höhe von deutlich mehr als einem Monatsgehalt erhalten. Dabei sollen auch Zeiten der Betriebszugehörigkeit vor Vodafone in die Berechnung der Abfindung eingehen. Gleichzeitig erscheint es möglich, dass Arvato den Mitarbeitern im Call-Center für zwei Jahre das bisherige Gehalt garantieren wird, wenn sie im neuen Unternehmen bleiben.

Quelle: rp-online, 07.02.2012

Corporate Governance vs. Regelabfindung

Rechtsanwalt Dr. Richard Mayer-Uellner, LL.M. hat im CMS-Blog erläutert, wie (un-)verbindlich Abfindungen für Vorstände in deutschen Unternehmen geregelt sind. Zum Hintergrund: Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen müssen jährlich erklären, ob sie die Empfehlungen aus dem Deutsche Corporate Governance Kodex einhalten.

Vorstandsverträge sollten nach dem Codex Klauseln enthalten, wonach die Abfindung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund - also vergleichbar mit einer ordentlichen Kündigung - zwei Jahresvergütungen nicht überschreitet (sogenannter „Abfindungs-Cap“).

Zum Vergleich: Wird ein Arbeitnehmer aus ordentlich gekündigt und ihm eine "Regel"-Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz § 1a angeboten, so sollte diese Abfindung 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit betragen. Um auf 24 Monatsgehälter (Boni und ähnliche Teile von Jahresvergütungen sind hier mal ausgeklammert) zu kommen, müsste ein Arbeitnehmer also 48 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen.

Na wenn das keine Corporate Governance ist?

Und was für für die Dax-Konzerne Corporate Governance ist, ist für die öffentliche Verwaltung recht und "billig". Denn eine 80.000-Euro-Abfindung für einen 75-Jähriger pensionierter Ministerialrat ist doch nun wirklich kein Geld ... oder?

Quellen:
Der Goldene Handschlag für den Vorstand

g.e.b.b. der BMVg zahlt 80.000 Euro Abfindung für 75-jährigen Ministerialrat im Ruhestand

Donnerstag, 2. Februar 2012

Praktiker entlässt über 400 Mitarbeiter in Kirkel

"Herzlich willkommen!" zur Abfindung?

Praktiker entlässt in Kirkel über Mitarbeiter

Die Konzernführung der Baumarktkette Praktiker will die Zentrale von Kirkel (nahe Saarbrücken) nach Hamburg verlegen.

Für über 400 Mitarbeiter bedeutet das Kündigung - Entlassung. Zumindest haben sich nach Pressemeldungen Management und Betriebsrat auf einen Sozialplan und einen Interessenausgleich geeinigt.

Von den derzeit 700 Stellen in Kirkel verbleiben am Ort nur 180. Die Beschäftigten sollen künftig für Partner der Baumarktkette arbeiten. Wer die Kündigung erhält, soll eine Abfindung als Entschädigung bekommen, die sich "unter anderem" an der Zeit der Betriebszugehörigkeit orientiert. Wenn damit gemeint ist, dass die Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz zugrunde gelegt wird ... was bleibt dann nach Steuern?

Der Betriebsratsvorsitzende Schäfer erwartet, dass etwa 100 bis 150 Mitarbeiter in die neue Zentrale nach Hamburg wechseln werden.

Samstag, 28. Januar 2012

Eon will 6.000 Arbeitsplätze in Deutschland abbauen ...

Der Energiekonzern Eon will bis 2016 6000 Arbeitsplätze in Deutschland abbauen und "lockt" mit "dicker" Abfindung und "Sprinterprämie" ... Tausende Beschäftigte sind wütend darüber. Warum?

Auf dem Protal der WAZ-Mediengruppe wurde am 26.01.12 darüber berichtet, wie tausende Beschäftigte des Konzerns Eon für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze demonstriert haben.

Der Konzern will mit einem Abfindungs-"Gesamtpaket" ein freiwilliges Ausscheiden versüßen:
"Wer seine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag setzt, erhält 1,2 Monatsgehälter Abfindung für jedes Beschäftigungsjahr, darüber hinaus winkt Eon mit einer so genannten 'Sprinterprämie'. Dahinter verbergen sich weitere 0,3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Das Besondere: Im Gegensatz zu anderen Firmen, die diese Prämie nur jenen zahlen, die sich in einem bestimmten Zeitraum entscheiden, hat Eon kein Zeitlimit eingebaut.

Daneben besteht für alle Beschäftigten, die Jahrgang 1958 oder älter sind, die Möglichkeit des Vorruhestands – bei Weiterzahlung von etwa 60 Prozent des Nettogehalts bis zum 63. Lebensjahr. Anschließend folgt der Schritt in die Rente mit den entsprechenden Abschlägen. Darüber hinaus wird eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft gebildet, in die Angestellte für zwei Jahre bei vollem Tarifgehalt wechseln können."

Quelle: DER WESTEN, 26.01.2012

Klingt doch nach sehr großzügiger Abfindung ... oder? Sollten die Eon-Mitarbeiter nicht dankbar für das großzügige Abfindungsangebot sein? Schließlich müssen andere für ihre Abfindung sogar mit juristischen Mittlen kämpfen, wie beispielsweise die ehemalige Gebag-Chefin Marianne Wolf-Kröger, die 1,1 Millionen Euro Abfindung haben will. (siehe DER WESTEN, 27.01.2012)

- Können die Betroffenen mit dieser Turbo-Abfindung und ihre Lohn- und Rentenverluste nur annähernd ausgleichen? Oder ist eine Abfindung gar nicht nötig, weil die Entlassenen ja schnell wieder einen gleichwertigen Job in einem anderen Unternehmen finden?

Montag, 23. Januar 2012

Nicht die Abfindung, sondern ein gutes Netzwerk ist entscheidend für den neuen Job

Diesen Schluss ziehen die Autoren einer Grass & Partner-Studie aus der Schweiz zu Entlassungen von Managern im Jahr 2011. Darin kommen sie zu dem Schluss: "Beste Ausbildung, bestes Alter hat nichts genützt"

Im Fall von Kündigung und Abfindung gilt auch beim beim Schweizer Nachbarn:

"Ein gutes Netzwerk ist entscheidend!

Beziehungen haben und Beziehungen nutzen ist nach wie vor entscheidend: Mit 41% ist dies der häufigste und auch erfolgreichste Weg zu einer neuen Stelle. Hingegen spielen mit 18% Inserate oder das Internet weniger eine Rolle. Via Personalberatungen oder Headhunter finden lediglich 8% eine neue Stelle.

Mit Outplacement-Begleitung in knapp einem halben Jahr zur neuen Stelle. Wenn Unternehmen aber 'nur' eine Abfindung zahlen, wird es gefährlich

Zwar wurde festgestellt, dass im 2011 die Dauer bis zu einer Neuanstellung mit durchschnittlich 5,4 Monaten weiterhin gesunken ist, die Indikatoren für 2012 zeigen jedoch, dass es in Zukunft schwieriger sein wird und das Suchen und Finden wieder mehr Ausdauer braucht. Da wird eine professionelle Outplacement-Begleitung besonders wichtig und ist höher zu werten als eine auf den ersten Blick lukrative Abfindung bevor man auf der Strasse steht. Geld ist nämlich nicht immer eine Lösung - und bei der Suche nach einem neuen Job schon gar nicht."

Quelle: na presseportal, 23.01.2012,

Haftungsvermeidung und Reputationsrisiko bei Abfindung. Was das Finanzamt über Sie weiß, bevor Sie die Steuererklärung überhaupt abgeben. ...