Sonntag, 26. Oktober 2014

Wieder eine Abfindung wegen willkürlicher Kündigung?

Wieder einmal hat ein Krankenhaus einem Arzt gekündigt, sogar gleich doppelt fristlos, ... und dabei wohl mehr als einen Fehler gemacht. Nach Ansicht der Richterin wird es wohl eine Trennung mit Abfindung geben.

Abfindung statt doppelt fristloser Kündigung?


Das gemeinsame Kommunalunternehmen Donau-Ries (gKU) hat nach Pressemeldung in der Augsburger Allgemeinen dem bisherigen Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie an der Klinik in Donauwörth gleich doppelt fristlos gekündigt. Ihm werden grobe Behandlungsfehler mehrere Essen ohne Genehmigung von einer Firma angenommen, die in geschäftlichem Kontakt zum Krankenhaus steht.

Der Arzt wehrt sich gegen die Vorwürfe und klagt gegen die Kündigungen.

Nach Aussagen der Vorsitzenden Richterin im Arbeitsgericht ließe sich die Kündigung wegen der Essenseinladungen wohl nicht halten. Auch an Gutachten zu den vier Operationen, mit denen die Behandlungsfehler nachgewiesen werden sollten, hege sie Zweifel. 
"Hier wäre wohl ein weiterer, von beiden Seiten akzeptierter Sachverständiger einzuschalten."
Von seiten des ehemaligen Arbeitgebers wird eine Abfindung abgelehnt. Man wäre bereit, lediglich das Grundgehalt bis Ende 2014 zu überweisen. 
„Ohne Abfindung erden wir nicht hinkommen“,

meint dagegen die Richterin Leirer. Nun  stimmten die Beteiligten zu, dass das Arbeitsgericht einen Vergleichsvorschlag ausarbeitet und diesen schriftlich beiden Seiten zukommen lässt.

Quelle: augsburger-allgemeine.de, 24.10.2014

Montag, 20. Oktober 2014

1.600 Stellen kostet die Fusion von Telefónica und E-Plus

Auf der Webseite vom Wall Street Journal war am 17.10.2014 zu lesen, dass nach der Fusion von Telefónica und E-Plus 1.600 der insgesamt 9.100 Vollzeitstellen gestrichen werden sollen.

Abbau von 1.600 Stellen ohne betriebsbedingte Kündigungen?


Telefónica teilte laut Pressemeldungen am Freitag mit, dass insbesondere Doppelfunktionen gestrichen werden und dabei auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden soll. Bis 2018 sollen gar 50 Prozent aller Stellen abgebaut werden. Mitarbeiter sollen Abfindungen erhalten.

Unter der Überschrift "Verantwortung" ist auf der Firmenwebseite noch nichts dazu zu lesen. Arbeitnehmer und Gewerkschaften sind skeptisch. In der Gewerkschaft Verdi wird dieser Optimismus nicht geteilt. Vielmehr wird erwartet:
"Der geplante radikale Einschnitt beim Personal dürfte auf Kosten der Beschäftigten und der Dienstleistungsqualität gehen und ist daher nicht hinnehmbar".
Als ob das so unerwartet kommt. Einmal abgesehen davon, dass die verantwortlichen Akteure vor der Fusion ganz andere Prognosen verbreitet haben, ist ein massiver Stellenabbau nach einer Fusion doch nun wirklich nichts Unerwartetes.
"Vor der Fusion Telefónica scheint sich die Synergien aus der E-Plus-Übernahme schön gerechnet zu haben. Das ist bei Deals die Größenordnung nicht ungewöhnlich – und doch könnte es dem Unternehmen nun auf die Füße fallen."
Doch wer muss es ausbaden? Wir werden demnächst sehen, wie dieses Mal die Mitarbeiter abgespeist werden.

Quelle: wsj.de, 17.10.2014

Nachtrag:
"Beim fusionierten Telefonkonzern Telefonica/E-Plus zwingt der Betriebsrat den Vorstand zu Zugeständnissen beim geplanten Personalabbau. Nach wochenlangen Verhandlungen erfuhren die Mitarbeiter gestern in einer Mail, dass der vorgesehene Abbau von 700 der 9200 Stellen zum Jahresende erst einmal nicht stattfinden wird...
Das Zurückrudern der Geschäftsführung rund um Vorstandschef Thorsten Dirks hängt wohl auch damit zusammen, dass die Betriebsräte juristisch gegen den Personalabbau vorgegangen waren. Unter Aufsicht eines Amtsrichters in München wurde dabei als Kompromiss vereinbart, dass der Personalabbau erst stattfinden darf, wenn es einen vereinbarten Sozialplan gibt.
Allerdings haben auch die Betriebsräte ein Zugeständnis gemacht: Nachdem bereits feststeht, wer die Führungspositionen in den zwei Ebenen unterhalb des Vorstandes besetzen wird, darf die Geschäftsführung nun die zwei nächsten Führungspositionen benennen. Dies bedeutet faktisch, dass grob gerechnet rund 150 Mitarbeiter in den nächsten Wochen erfahren werden, dass sie gegen eine Abfindung gehen sollen, sofern sich nicht zufällig für sie eine andere Position im Konzern findet."

Mittwoch, 15. Oktober 2014

Massenentlassungen in Mühlheim?

Bei Tengelmann, Siemens, Brenntag, Presta Steer Tech in Mülheim droht der Verlust von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen. Welche Folgen hat das für die Beschäftigten?

In einer Pressemeldung der internationalen Unternehmensgruppe Tengelmann vom 07.10.2014 heißt es: 
"Die Unternehmensgruppe Tengelmann hat sich entschlossen, ihre Supermarkttochter Kaiser’s Tengelmann (451 Filialen, 15.958 Mitarbeitende, 1,8 Mrd. Euro Netto-Umsatz) zum 30. Juni 2015 an den EDEKA-Verbund abzugeben."
Dadurch könnten 125 Mitarbeiter in fünf Mülheimer Filialen und rund 520 Beschäftigte in der Zentrale ihren Arbeitsplatz verlieren. Unternehmensführung und viele Mitarbeiter hoffen wolh, dass der Verkauf an Edeka klappen könnte und Arbeitsplätze erhalten blieben.

Darüber hinaus solen auch Plus.de und GartenXXL.de verkauft werden.

Nach Aussagen der Verdi-Geschäftsführerin Henrike Greven halte das Geschäftsmodell von Edeka mit selbstständigen Filialen weder einen Tariflohn noch eine Betriebsrente vor. Zudem hätten die Tengelmann-Mitarbeiter in den vergangenen drei Jahren mit dem Verzicht auf die Hälfte ihres Weihnachtsgeldes schon zur Gesundung des Supermarktgeschäftes von Tengelmann Opfer gebracht.

Um den Wirtschaftsstandort macht sich laut Pressemeldung Wirtschaftsförderer Jürgen Schnitzmeier insgesamt keine Sorgen:
"Den schlechten Nachrichten dieser Woche stünden 200 neue Arbeitsplätze am Max-Planck-Institut, 1000 bei Aldi und 250 an der Hochschule gegenüber."

Quellen: Tengelmann-Presse, 07.10.2014, WAZ.de, 11.10.2014, WAZ.de, 07.10.2014

Abfindung trotz "eklatanter Fehlleistung"?

Wie sind die Chancen auf eine Abfindung bei einer Kündigung wegen "eklatanter Fehlleistung"? - In diesem Fall vielleicht gar nicht mal schlecht.

Abfindung trotz "eklatanter Fehlleistung" - geht das?


Auf hallorecklinghausen.de ist zu lesen, dass die frühere kaufmännische Direktorin der "Prosper-Hospital gemeinnützige Krankenhaus-Gesellschaft mbH" noch im Dezermber 2013 nach nicht einmal zwei Jahren eine Leistungszulage und noch im Januar 2014 als Anerkennung ein Präsent dazu erhielt. Doch schon ein Monat später folgte die fristgerechte Kündigung des Prokuristenvertrages wegen "eklatanter Fehlleistungen" und "Überforderung".

Der Anwalt der Gekündigten gab unumwunden zu, dass die Vorwürfe wohl sogar für eine fristlose Kündigung reichen würden - wenn sie denn auch alle hieb- und stichfest nachgewiesen werden könnten.

So prüfen Sie Ihre Kündigung auf eine Abfindungschance


Ärzte und Mitarbeiter des Krankenhauses hätten die Kündigung nicht nachvollziehen können.

Einen Vergleich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer Abfindung von 42.000 Euro lehnt die Klägerin ab, weil sie die "Ungereimtheiten" ausräumen will. Bestenfalls akzeptiere sie nur eine Kündigungsfrist mit bezahlter Freistellung bis Ende 2014 und eine Abfindung von 100.000 Euro brutto. Das lehnt der ehemalige Arbeitgeber ab.
"Doch viel billiger wird es nun für die Prosper gGmbH auch nicht werden. Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage statt, verpflichtete Prosper zur Weiterbeschäftigung "zu unveränderten Bedingungen", wies den von Arbeitgeberseite gestellten Auflösungsantrag mit einer Abfindung von höchsten einem Monatsgehalt ab und verpflichtete das Krankenhaus weiter zur Zahlung von 8424,78 Euro brutto für Mai. (AZ 2 Ca 609/14)"
Fazit: Möglicherweise ist dies mal wieder ein Beispiel für willkürliche Entscheidungen in einer Geschäftsführung und zugleich dafür, solche Entscheidungen nicht widerspruchslos zu akzeptieren sind. Dennoch gibt es wohl nur Verlierer in dem Prozess: Auf das Krankenhaus kommen eventuelle höhere Kosten zu, eine Angestellte verliert ihren Arbeitsplatz, das Team verliert Vertrauen in die Führung, die Krankenversicherten müssen letztendlich die Kosten tragen...

Nachtrag:
"Vier Monate später und eine Woche vor dem Berufungstermin wegen der ersten Kündigung vom Februar folgten die Parteien schließlich dem dringenden Rat des Gerichts, 'jetzt einen Weg zu gehen, der für Beide nicht schön ist, dafür aber noch größeren Schaden verhindern hilft.' Danach endet das Arbeitsverhältnis am 30. April 2015, die bis dahin weiter von der Arbeit freigestellte Klägerin, deren Gehalt von 8.424,78 Euro brutto bis einschließlich Mai 2014 abgerechnet wurde, bekommt noch insgesamt zehn Monatsgehälter sowie eine Abfindung von 49.000 Euro brutto und ein 'gutes' Zeugnis mit eigenem Vorschlagsrecht.

Außerdem kann sie jederzeit mit einer Vorankündigung von nur sieben Tagen aus ihrem Arbeitsvertrag aussteigen ('Turboklausel') und bekommt ihre bis Ende April noch fälligen Bezüge 'ohne Arbeitgeberanteile', so Anwalt Dr. Karlsfeld, auf die Abfindung draufgepackt. Ein weiteres noch in Herne anhängiges Klageverfahren (4 Ca 758/14) sowie die Berufung des Krankenhauses in Hamm (17 Sa 1038/14) sind nach diesem ohne Widerruf vereinbarten Vergleich ebenfalls erledigt. (AZ 5 Ca 1735/14)."

Quelle: hallorenrecklinghause.de, 15.10.2014, hallorenrecklinghausen.de, 15.10.2014

Sonntag, 28. September 2014

Wurden Opelaner mit Abfindung gelinkt?

Wurden Opelaner mit dem Angebot einer Abfindung gelinkt? Jetzt habe einige offenbar Angst um ihr Geld, wie auf RuhrNachrichten.de gemeldet.

Weniger Abfindung für Opel-Mitarbeiter?


 Für die Beschäftigten schien die Regelung eindeutig: Ältere Mitarbeiter sollten bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Rente 80 Prozent des letzten Nettogehalts als Abfindung erhalten. So zumindest haben sie und die IG Metall die Vereinbarung im Sozialtarifvertrag verstanden.

Doch nun soll es in der Praxis anders aussehen.

"Opel zahlt einen Bruttobetrag aus und hofft darauf, dass sich der Nettobetrag daraus ergibt", erklärt Anwalt Daniel Balzert. Seiner Meinung nach werden bei der Berechnung verschiedene Dinge von Opel nicht berücksichtigt. Beispielhaft nennt er das an die Opelaner zu zahlende Kurzarbeitergeld in der Transfergesellschaft, welches regelmäßig unter den Progressionsvorbehalt fällt oder einen geänderten Steuersatz, weil die Frau dazu verdient.

Opel-Sprecher Alexander Bazio sieht das anders.
"Unsere Vorgehensweise erfolgt auf der Grundlage und der sehr detaillierten Formulierung des Sozialtarifvertrages."

Im Sozialtarifvertrag sei festgeschrieben, dass bei der Ermittlung der Zahlungen der sogenannte "Süddeutsche Abfindungsrechner" zugrunde gelegt wird. Das solle heißen, dass die Nettozahlung "bruttoisiert wird". Darin können sich gleich mehrere Fallen verbergen, wie schon mehrfach Gerichte urteilten.

Ebenfalls sei Sozialtarifvertrag vereinbart, dass bestimmte Aspekte wie beispielsweise weitere steuerpflichtige Einkünfte oder eine Zusammenveranlagung bei Verheirateten nicht berücksichtigt werden. Das könnte dazu führen, dass die Auszahlung deutlich unter den 80 Prozent liegt.

Ungeachtet dessen meldete WAZ am 10.10.2014: "Opel - 99 Prozent haben Sozialtarifvertrag unterschrieben".


Quelle: RuhrNachrichten.de, 28.09.2014

Nachtrag: Zustimmung aus Angst oder Vernunft? - rp-online.de, 01.10.2014, WAZ, 10.10.2014

Freitag, 26. September 2014

Abfindung vor der Einstellung gesichert

Abfindung vor der Einstellung gesichert - ja, auch das ist bekanntlich gar nicht so selten. Allerdings klappt das erst ab einer bestimmten Führungsebene und Connection.

Sparsame Abfindung reserviert


Jörg Marks, der neue BER-Technik-Leiter (BER - Sie wissen schon: der Hauptstadtflughafen), soll nun endlich mit dafür sorgen, dass der Flughafen - irgendwann - in Betrieb genommen werden kann.
Und wenn der Ingenieur am BER versagt und rausfliegt? Dann erhält er offenbar eine 'Prämie'. Denn selbst bei einer Kündigung seitens des Flughafens hat der Angestellte Anspruch auf 'eine Abfindung von zwei Jahresvergütungen'. Dies geht aus seinem Anstellungsvertrag (fünf Seiten, liegt B.Z. vor) hervor. Ein Flughafensprecher wollte sich zu den Vertragsdetails auf Anfrage nicht äußern."
In der BZ wird darauf verwiesen, dass laut Arbeitspapier Marks ein Grundgehalt von 210.000 Euro pro Jahr + Bonus von 40.000 Euro + Beiträgen für eine zusätzliche Altersvorsorge von 21.000 Euro kassiert. Das sind insgesamt rund 270.000 Euro pro Jahr. Im Falle einer BER-Kündigung bekäme Marks nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten somit rund eine halbe Million Euro ausgezahlt.

So macht man Verträge! - Was hatte doch Flughafen-Chef Mehdorn erst kürzlich gegenüber den Mitarbeitern angemahnt? - Richtig: Sparsamkeit!

BILD kommentierte: "So einen Job wünscht sich jeder"

Quelle: Berliner Zeitung, 26.09.2014

554-Millionen-Dollar-Abfindung durch außergerichtliche Einigung

Zugegeben, die Meldung passt auf den ersten Blick nicht ganz in diesen Blog. Dennoch zeugt sie in typischer Weise davon, wie hohe Abfindungen erreicht werden: durch Verhandlung.

Navajo erhalten 554 Millionen Dollar Abfindung


Die Nation der Navajo-Indianer hat mit die bisher grösste Abfindung ausgehandelt. Rund 300 000 Navajo leben in einem Reservat, das sich mit seinen mehr als 70 000 Quadratkilometern über Teile der Gliedstaaten Arizona, Utah und New Mexico spannt.

Die Zentralregierung verwaltet fast 56 000 Quadratkilometer davon treuhänderisch auf der Grundlage von Verträgen aus dem 19. Jahrhundert. Die Indianerstämme warfen dem Innenministerium vor, bei der treuhänderischen Verwaltung das wirtschaftliche Interesse der Stämme vernachlässigt zu haben, und reichten Klage ein.
"Mit der nun ausgehandelten Einigung verzichten die Navajo auf die Klage und auf weitere Entschädigungen der Zentralregierung. Dafür sollen sie noch in diesem Jahr 554 Millionen Dollar überwiesen erhalten. Der Navajo-Nation-Präsident Shelly kündigte an, es würden nun Bürgerversammlungen organisiert, um zu entscheiden, was mit dem Geld geschehen solle."
Fazit: Erstens führen eben meist nur Verhandlungen zur Entschädigung durch eine Abfindung und zweitens will die Verwendung einer Abfindung gut überlegt sein. - Wenn andere das können, warum nicht auch Sie?


Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 25.09.2014

Sabbatical – die strategische Entscheidungsarchitektur für Executives, bevor Steuern und Sozialversicherung Fakten schaffen. Sabbatical vs...