Montag, 25. Februar 2013

Auf 72 Millionen Franken Abfindung verzichtet?

Im manager-magazin wurde am 19.02.2013 berichtet, dass Novartis-Präsident Daniel Vasella auf eine "dicke Abfindung" in Höhe von 72 Millionen Schweizer Franken (58,5 Millionen Euro) "verzichtet" habe ... Doch so war es wohl nicht!

Es wäre die höchste Abfindung geworden, die in der Schweiz bisher ausgehandelt wurde. Der ehemalige Novartis-Präsident Daniel Vasella sollte 72 Millionen Schweizer Franken bekommen, damit er nach dem Novartis-Job nicht die Konkurrenz berät.

Doch vor allem einflussreiche Aktionärsgruppen sahen das anders und kritisierten die Abfindung scharf. Hans-Jacob Heitz, Aktionärsschützer und Wirtschaftsanwalt, reichte gar eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung gegen Vasella und den Novartis-Verwaltungsrat ein. Auch auch die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga kritisierte die Abfindung

Erst aufgrund ihres Drucks verständigten sich Daniel Vasella und der Novartis-Vorstand darauf, die Vereinbarung über die Abfindungs-Zahlung von 72 Millionen Franken (58,5 Millionen Euro) zu annullieren.

Verhungern muss Herr Vasella deshalb sich nicht gleich:
"Medien schätzen, dass Vasella seit 2000 insgesamt fast 400 Millionen Franken bei Novartis kassiert hat." 
Quelle: manager-magazin, 19.02.2013

Nachtrag:

Die Staatsanwaltschaft Basel hat das Strafverfahren gegen Verantwortliche der Novartis
"wegen des Verdachts unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe, des Wuchers bzw. der ungetreuen Geschäftsbesorgung"
eingestellt. Sie waren von anonymer Seite und von einem Aktionärsvertreter eingereicht worden. Nach eingehender Untersuchung des ermittelten Sachverhalts, so teilte die Behörde in einer Pressemitteilung mit, sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Beteiligten ersichtlich.

Tja, das Eine ist das Gesetz und das Andere die Moral ... oder sehen Sie das anders?

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, 30.04.2013

2. Nachtrag:

Der Schweizer Pharmakonzern Novartis wird seinem früheren Präsidenten Daniel Vasella für seine Beratertätigkeit nach seinem Ausscheiden bis 2016 weitere Honorare zahlen: umgerechnet 2,2 Millionen Euro in bar plus Aktien mit einem aktuellen Marktwert von rund 1,8 Millionen Euro. Dies teilte der Basler Arzneimittelhersteller am 17.07.13 mit.
"Ab November dieses Jahres stehe Vasella für weitere Beratungstätigkeiten dann ein Tageshonorar von 25.000 Dollar zu. Sein Beratervertrag läuft bis Ende 2016. In den kommenden drei Jahren wird er mindestens 750.000 Dollar bekommen."
Im Verhältnis zu der ursprünglich vorgesehenen Abfindung von rund 58,5 Millionen Euro ist das doch wahrlich nur noch Trockenbrot - oder sehen Sie das anders?

Quelle: Handelsblatt, 17.07.2013
 

Samstag, 2. Februar 2013

Gewerkschaftsmitglieder erhalten höhere Abfindung

Ist es rechtens, wenn die Gewerkschaft für ihre Mitglieder höhere Abfindungen aushandelt? - Ex-Mitarbeiter verklagen Nokia Siemens Networks 

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe am 01.02.2013 berichtet, haben Gewerkschaftsmitglieder von Nokia Siemens Networks eine deutlich höhere Abfindung bekommen als Nichtmitglieder. Dagegen klagen rund 190 frühere Mitarbeiter. Die Frage, die die Richter beschäftigen wird: Liegt diese höhere Abfindung noch im Spielraum der Koalitionsfreiheit oder nicht? Lesen Sie weiter: süddeutsche.de

Donnerstag, 31. Januar 2013

Abfindung trotz "Neustrukturierung"

Eine arbeitgeberseitige Kündigung und anschließende Einstellung eines neuen Mitarbeiters kann zugunsten des entlassenen Mitarbeiters zu einer einer Abfindung führen.

Betriebsbedingte Kündigungen infolge "Neustrukturierung" sind freie unternehmerische Entscheidungen.

Richtig unternehmerisch begründet, wird kein Arbeitnehmer dagegen erfolgreich klagen können. Anders jedoch in einem Fall, über den im "Schwarzwälder Boten" am 31.01.2013 berichtet wurde.

Weil die Geschäfte für das Unternehmen schlecht liefen, wurde eine Mitarbeiterin gekündigt, jedoch zwei Tage danach per Zeitungsanzeige eine neue Kraft gesucht. Vor Gericht erklärte der Vertreter des Unternehmens den Vorgang damit, dass zwar im Augenblick kein Arbeitsplatz und keine Arbeit vorhanden sei, dass man aber ausprobieren wolle,
"was der Markt so hergebe. Sollte sich auf die Anzeige jemand bewerben, würde man für diese Person einen Arbeitsplatz schaffen und weitere Arbeit diesem Platz zuordnen."
Dagegen setzte der Klägeranwalt war für seine Mandantin eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehaltes je Jahr der Betriebszugehörigkeit durch. Normalerweise ist im Kündigungsschutzgesetz der Faktor 0,5 als "Regelabfindung" ausgewiesen.


Fazit: Auch eine Kündigung als freie unternehmerische Entscheidung kann für die Unternehmensleitung ins Auge gehen, wenn die Stellenstreichung nur eine Alibifunktion hat, um unliebsame Mitarbeiter zu entlassen.

Quelle: Schwarzwälder-Bote,31.01.2013  

Montag, 28. Januar 2013

Leitende Angestellte: Abfindung und doch nicht entlassen

Für leitende Angestellte gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten. Sofern sie selbst eigenverantwortlich als "Arbeitgeber" entscheiden, können sie beispielsweise leichter gekündigt werden und unterliegen nicht dem typischen Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers.

Mit Auflösungsantrag von leitenden Angestellten getrennt


Ein Unternehmen kann sich mittels eines so genannten Auflösungsantrages von einem leitenden Angestellten trennen, ohne dass ein Kündigungsgrund vorliegt. Die Trennung ist mit der Zahlung einer Abfindung verbunden, die vom Arbeitsgericht festgesetzt wird. Leitende Angestellte können also nicht wie Arbeitnehmer ihre Weiterbeschäftigung gerichtlich durchsetzen.

Werden (meist langjährig verdienten) Mitarbeitern die Funktion und Befugnisse eines leitenden Angestellten übertragen, so gibt es für eine Trennung grundsätzlich zwei Möglichkeiten mit unterschiedlichen Folgen:

Werden sie zum leitenden Angestellten berufen, so verlieren sie die Schutzrechte eines Arbeitnehmers wie beispielsweise den Kündigungsschutz. Mittels eines Auflösungsantrages kann ihr Arbeitnehmerverhältnis dann jederzeit beendet werden, ohne dass sie dagegen eine Weiterbeschäftigung einklagen könnten. Was ihnen bleibt, ist nur eine Abfindung.

Ebenso gut kann jedoch auch ihr Arbeitnehmerstatus für die Zeit der Tätigkeit als leitender Angestellter einvernehmlich ruhen. Dann kann zwar jederzeit vom Unternehmen der Auflösungsantrag für die Tätigkeit als leitender Angestellter gestellt werden, doch ihr Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer läuft weiter. Sie können als leitender Angestellter mit Abfindung entlassen werden, doch ihre Betriebszugehörigkeit als Arbeitnehmer ist damit nicht beendet.

So profitierte unter anderem der Direktor eines Unternehmensbereichs mit gerichtlichem Segen von dieser Lösung.

Siehe: Kündigungsschutzprozess - Direktor der BVG erhält Abfindung und bleibt angestellt 

Donnerstag, 17. Januar 2013

Streicht Telekom 1.200 Stellen?

Die Deutsche Telekom plant nach Berichten im Handelsblatt und FOCUS offenbar einen massiven Stellenabbau bis Ende Juni. Bis zu 1.200 Arbeitsplätze sollen gestrichen werden.
Die betroffenen Mitarbeiter sollen in operative Bereiche wechseln oder über Vorruhestandsregelungen oder Abfindungsangebote den Konzern verlassen. Bis 2015 sollen weitere rund 1.300 von derzeit 3.200 Vollzeitstellen in der Bonner Konzernzentrale abgebaut werden.

Zu Erinnerung:
"Der Vorstand der Deutschen Telekom hat nach eigenen Angaben keine Pläne für massive Stellenkürzungen. 'Es gibt kein neues Programm zum Abbau von Arbeitsplätzen', sagte ein Konzernsprecher am Donnerstag und wies anderslautende Medienberichte als 'völligen Unsinn' zurück." (Handelsblatt, 06.12.2012)
Kommt dieses Mal wieder ein offizielles Dementi? Oder sollten die Mitarbeiter vor Weihnachten nur "ruhiggestellt" werden? Als Empfehlung kann ich Sie ja schon mal vorsorglich auf abfindunginfo.de verweisen

Quelle: FOCUS Online, 17.01.2012

Montag, 7. Januar 2013

2.500 Euro Abfindung für 5 Jahre Betriebszugehörigkeit

Der Hamburger Verleger Thomas Ganske hat vor wenigen Wochen das Stadtmagazin "Prinz" eingestellt. Betroffenen waren 60 Mitarbeiter. Für sie wurden Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans verhandelt.

Das Hamburger Abendblatt meldete am 22.12.2012, dass wohl lediglich 0,2 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr vom Eigentümer geboten. Für die sowieso schon relativ niedrig bezahlten "Prinz"-Mitarbeiter bedeutet dies beispielsweise. dass sie für fünf Jahre Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von gerade mal 2.500 Euro bekommen sollen. Branchenüblich seien in der Regel Abfindungen in Höhe von etwa einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, heißt es in dem Zeitungsartikel (vgl. auch die Abfindungshöhen auf abfingunginfo.de)

Aus der Verlagsgruppe war am 22.12.2012 offiziell keine Stellungnahme zur Höhe ihres Angebots zu erhalten.

Quelle: Hamburger Abendblatt, 22.12.2012

Samstag, 5. Januar 2013

Schnell arbeiten kann gefährlich sein

Im "Oberbayerische Volksblatt" wurde am 04.01.2013 berichtet, wie gefährlich es jemanden sein kann, der schnell arbeitet. Das kann nämlich vor Gericht enden ...

Da hat doch eine neuen Mitarbeiterin im Zustelldienst ihrem alteingesessenen Kollegen vorgeworfen, er hätte gegen das "Post- und Fernmeldegesetz" verstoßen und aus Bequemlichkeit viele Postwurfsendungen einfach in den Papiermüll des Zustell-Stützpunktes entsorgt.

Bei der Gerichtsverhandlung konnte er sich jedoch damit verteidigen, dass er viele Verfahrensabläufe aus dem FF kannte und "optimierte", soweit es ihm angebracht und zeitsparend erschien.

Das kam der Hauptbelastungszeugin verdächtig vor. Doch all ihren Annahmen und Schlüsse konnte sie nicht beweisen oder wurden in der Verhandlung widerlegt.
"Nachdem der Sicherheits-Beauftragte auch nichts Erhellendes beziehungsweise Belastendes vorzubringen hatte, beantragte die Staatsanwältin Freispruch, der Verteidiger schloss sich an und das Gericht urteilte entsprechend."

Siemens „One Tech Company“ - Folgen für Führungskräfte

Siemens "One Tech Company" - eine neue Herausforderung für die Strategische Navigation von Führungskräften. Siemens "One Tech...