Donnerstag, 17. Januar 2013

Streicht Telekom 1.200 Stellen?

Die Deutsche Telekom plant nach Berichten im Handelsblatt und FOCUS offenbar einen massiven Stellenabbau bis Ende Juni. Bis zu 1.200 Arbeitsplätze sollen gestrichen werden.
Die betroffenen Mitarbeiter sollen in operative Bereiche wechseln oder über Vorruhestandsregelungen oder Abfindungsangebote den Konzern verlassen. Bis 2015 sollen weitere rund 1.300 von derzeit 3.200 Vollzeitstellen in der Bonner Konzernzentrale abgebaut werden.

Zu Erinnerung:
"Der Vorstand der Deutschen Telekom hat nach eigenen Angaben keine Pläne für massive Stellenkürzungen. 'Es gibt kein neues Programm zum Abbau von Arbeitsplätzen', sagte ein Konzernsprecher am Donnerstag und wies anderslautende Medienberichte als 'völligen Unsinn' zurück." (Handelsblatt, 06.12.2012)
Kommt dieses Mal wieder ein offizielles Dementi? Oder sollten die Mitarbeiter vor Weihnachten nur "ruhiggestellt" werden? Als Empfehlung kann ich Sie ja schon mal vorsorglich auf abfindunginfo.de verweisen

Quelle: FOCUS Online, 17.01.2012

Montag, 7. Januar 2013

2.500 Euro Abfindung für 5 Jahre Betriebszugehörigkeit

Der Hamburger Verleger Thomas Ganske hat vor wenigen Wochen das Stadtmagazin "Prinz" eingestellt. Betroffenen waren 60 Mitarbeiter. Für sie wurden Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans verhandelt.

Das Hamburger Abendblatt meldete am 22.12.2012, dass wohl lediglich 0,2 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr vom Eigentümer geboten. Für die sowieso schon relativ niedrig bezahlten "Prinz"-Mitarbeiter bedeutet dies beispielsweise. dass sie für fünf Jahre Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von gerade mal 2.500 Euro bekommen sollen. Branchenüblich seien in der Regel Abfindungen in Höhe von etwa einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, heißt es in dem Zeitungsartikel (vgl. auch die Abfindungshöhen auf abfingunginfo.de)

Aus der Verlagsgruppe war am 22.12.2012 offiziell keine Stellungnahme zur Höhe ihres Angebots zu erhalten.

Quelle: Hamburger Abendblatt, 22.12.2012

Samstag, 5. Januar 2013

Schnell arbeiten kann gefährlich sein

Im "Oberbayerische Volksblatt" wurde am 04.01.2013 berichtet, wie gefährlich es jemanden sein kann, der schnell arbeitet. Das kann nämlich vor Gericht enden ...

Da hat doch eine neuen Mitarbeiterin im Zustelldienst ihrem alteingesessenen Kollegen vorgeworfen, er hätte gegen das "Post- und Fernmeldegesetz" verstoßen und aus Bequemlichkeit viele Postwurfsendungen einfach in den Papiermüll des Zustell-Stützpunktes entsorgt.

Bei der Gerichtsverhandlung konnte er sich jedoch damit verteidigen, dass er viele Verfahrensabläufe aus dem FF kannte und "optimierte", soweit es ihm angebracht und zeitsparend erschien.

Das kam der Hauptbelastungszeugin verdächtig vor. Doch all ihren Annahmen und Schlüsse konnte sie nicht beweisen oder wurden in der Verhandlung widerlegt.
"Nachdem der Sicherheits-Beauftragte auch nichts Erhellendes beziehungsweise Belastendes vorzubringen hatte, beantragte die Staatsanwältin Freispruch, der Verteidiger schloss sich an und das Gericht urteilte entsprechend."

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Abfindung - "wegweisendes Urteil"

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat dem belgischen Investmentbanker Raphael Geys eine Abfindung zugebilligt. Sein Rechtsanwalt bezeichnet es als ein "wegweisendes Urteil" für den Schutz von Arbeitnehmern.

Die Société Générale hatte 2007 den Investmentbanker gefeuert, weil er angeblich zu erfolgreich war. Nun hat der Oberste Gerichtshof Großbritanniens geurteilt, dass die französische Großbank dem Banker bis zu 20 Millionen Euro zahlen muss.

Dem Urteil zufolge
"gelten fristlose Kündigungen für unbescholtene Beschäftigte nur dann, wenn sie diesen zugestimmt haben. Das tat Geys aber nicht. Dadurch hat er aus Sicht des Gerichts nun Anspruch auf Sondervergütungen.
Geys wird nun von der Société Générale nun rund 12,5 Millionen Euro Abfindung verlangen. Zudem kann er 'einige Millionen Euro' verlangen, um steuerliche Nachteile auszugleichen, die die Bank zu verantworten hat."
Ich denke, was für den Anwalt "wegweisend" ist, ist für Deutschland schon weitgehend per Gesetz geregelt. Denn für fristlose Kündigungen gibt es hier recht hohe Hürden. Oder wie sehen Sie das?

Quelle: spiegel-online, 19.12.2012

Sonntag, 9. Dezember 2012

Mit 12 Millionen Euro Abfindung Geld gespart

In der Online-Ausgabe des Handelsblatts wird am 07.12.2012 berichtet, dass die Trennung von drei Vorständen dem hoch verschuldeten ThyssenKrupp-Konzern Abfindungen in Höhe von elf bis zwölf Millionen Euro kosten würde.

Technik-Vorstand Olaf Berlien und Stahlchef Edwin Eichler sollen jeweils rund vier Millionen Euro Abfindung erhalten; für Compliance-Vorstand Jürgen Claassen (er war erst seit 2011 im Vorstand) soll die Abfindung nur 3,2 Millionen Euro betragen.

Weiter heißt es:
"Thyssen-Krupp profitiert davon, dass die erst vor kurzem um fünf Jahre verlängerten Verträge mit Berlien und Eichler geändert worden waren. Sonst hätten die sogenannten „Ausgleichszahlungen“ sogar bei knapp 20 Millionen Euro gelegen. Thyssen-Krupp wollte sich dazu nicht äußern."
Seit 2009 werden in dem Unternehmen Abfindungen auf zwei Jahresvergütungen begrenzt. Frühere Verträge sahen einen solchen Deckel nicht vor.

Zum Vergleich: Ein "normaler Arbeitnehmer" müsste für eine sogenannte Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz bei 2 Jahresvergütungen 24 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen, um in den Genuss einer solchen Abfindung zu kommen. 

Der Personalausschuss des Aufsichtsrates von ThyssenKrupp hat mit der angekündigten Entlassung der Vorstände Olaf Berlien, Edwin Eichler und Jürgen Claassen Konsequenzen aus einer ganzen Serie von Fehlinvestitionen in Amerika und Fehlverhalten im Unternehmen gezogen.

Quelle: Handelsblatt-Online, 07.12.2012


 

Mittwoch, 21. November 2012

Herr Nonnenmacher kann lachen

BILD bestätigt in einem Beitrag vom 20.11.2012:
"von der Bank an Dirk Jens Nonnenmacher (49) gezahlte 4-Millionen-Abfindung ist dem umstrittenen Banker nach dem 15. Dezember nicht mehr zu nehmen! Auch nicht bei einer Verurteilung im laufenden Prozess wegen Untreue!"
Dazu hatte ich schon einmal in einem Pressebeitrag vom 21.12.2010 angemerkt:
"Überlegenswert auch für moralisch integre Arbeitnehmer dürfte an den Beispielen sein: Wer trotz hoher Steuerlast auf eine erkleckliche Nettoabfindung hofft, muss rechtzeitig handeln. Gerade der zunehmende Mangel an Fachkräften bietet neue Chancen für deren Verhandlungsposition." ;-)
Quelle: BILD, 20.11.2012, siehe auch den Beitrag im NDR 

Samstag, 10. November 2012

So sichert man sich 15,5 Millionen Dollar Abfindung

Wie FAZ.net berichtet, hat sich der ehemaligen Citigroup-Chef Vikram Pandit zum Abschied eine Abfindung von 15,5 Millionen Dollar gesichert, ebenso wie sein Stellvertreter John Havens, der vor ein paar Wochen zurücktrat.

Damit werde "die Arbeit der beiden Manager in den vergangenen Jahren ... gewürdigt", soll es in der Citi-Group laut Handelsblatt dazu geheißen haben.

In einigen Pressemeldungen (z.B. im Spiegel) dazu klingt gar so etwas wie Bedauern an an.

Der Kommentar von Klaus Wege auf FAZ.net deutet eine andere Sichtweise an, wie hier private Einnahmen "organisiert" wurden.
Quelle: FAZ.net,


...
Keine Extra-Abfindung: Geschasster Bank-Chef bekommt 6,7 Millionen Dollar - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/banken/keine-extra-abfindung-geschasster-bank-chef-bekommt-6-7-millionen-dollar_aid_857876.html

Strategisches Exit-Management

Das Executive Briefing zur Absicherung Ihrer Karriere und Abfindung https://www.abfindunginfo.de/exit-management/li