Donnerstag, 20. Dezember 2012

Abfindung - "wegweisendes Urteil"

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat dem belgischen Investmentbanker Raphael Geys eine Abfindung zugebilligt. Sein Rechtsanwalt bezeichnet es als ein "wegweisendes Urteil" für den Schutz von Arbeitnehmern.

Die Société Générale hatte 2007 den Investmentbanker gefeuert, weil er angeblich zu erfolgreich war. Nun hat der Oberste Gerichtshof Großbritanniens geurteilt, dass die französische Großbank dem Banker bis zu 20 Millionen Euro zahlen muss.

Dem Urteil zufolge
"gelten fristlose Kündigungen für unbescholtene Beschäftigte nur dann, wenn sie diesen zugestimmt haben. Das tat Geys aber nicht. Dadurch hat er aus Sicht des Gerichts nun Anspruch auf Sondervergütungen.
Geys wird nun von der Société Générale nun rund 12,5 Millionen Euro Abfindung verlangen. Zudem kann er 'einige Millionen Euro' verlangen, um steuerliche Nachteile auszugleichen, die die Bank zu verantworten hat."
Ich denke, was für den Anwalt "wegweisend" ist, ist für Deutschland schon weitgehend per Gesetz geregelt. Denn für fristlose Kündigungen gibt es hier recht hohe Hürden. Oder wie sehen Sie das?

Quelle: spiegel-online, 19.12.2012

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