Donnerstag, 11. Oktober 2012

300.000 Euro Abfindung verschwiegen

Ein Ehepaar aus Hartha in Sachsen hat beim Jobcenter 300.000 Euro aus Abfindungen und aus Versicherungen nicht angegeben.- Ein Kavaliersdelikt oder Straftat?

Vor dem Amtsgericht Döbeln musste sich das Ehepaar wegen Betruges verantworten. Es habe sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und damit andere geschädigt, weil sie aufgrund der falschen Angaben im Hartz-IV-Antrag rund 11.200 Euro von der Arbeitsagentur zu viel kassierten.

Dem Ehepaar war von der Deutschen Telekom eine Abfindung von rund 300.000 Euro zugeflossen. Außerdem hatte das Ehepaar auch noch die Lebensversicherungen des Ehemannes haben sie gegenüber der Agentur verschwiegen. Das gesamte Geld hatte das Paar seinen Kindern geschenkt.

Angeblich wussten beide Ehepartner nicht, dass sie auch Schenkungen, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen, bei der Arbeitsagentur angeben müssen. Sie gaben ihren Fehler jedoch zu

Weil beide Ehepartner geständig waren, ihre Tat bereuten und die Schadenssumme inzwischen zurückgezahlt haben, wurden sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Kommentar der Staatsanwältin.
„Es ist tragisch, in Hartz-IV zu fallen und alles zu verlieren.“
Quelle:  sz-online, 11.10.2012

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Vergleich mit Abfindung - ohne Klage kein Geld

Viel zu oft verbirgt sich hinter einer "betriebsbedingten Kündigung" keine kritische Betriebssituation, sondern schlicht Subjektivismus. So wohl auch im Fall von Patrick Dehm. 

Eine Abfindung soll eine Entschädigung dafür sein, dass dem Betroffenen Einnahmen entgangen sind oder entgehen, weil er seine Tätigkeit meist betriebsbedingt nicht mehr ausübt. Das die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt leider zu oft auch an Willkür und Subjektivismus des Arbeitgebers.

Patrick Dehm hatte im Juni 2012 eine fristlose Kündigung erhalten, weil er sich abfällig über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst geäußert haben soll. So ganz schien der Arbeitgeber, das Bistum Limburg, seiner Kündigung wohl selbst nicht zu trauen. Denn schon wenige Wochen später gab es eine zweite fristlose Kündigung. Dieses Mal wurde sie damit begründet, dass Dehm bei Sanierungsarbeiten angeblich seine Kompetenzen überschritten hatte.

Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt endete am 11. September mit dem Vorschlag der Richterin, beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten zu wollen. Nunmehr soll das Bistum Limburg dem Vorschlag zugestimmt haben, Dehm eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen und ihn mit Freistellung bis Ende März 2013 weiter zu beschäftigen.

Das ist wohl wesentlich der Richterin Gesine Bracker zu danken, die sich um einen Kompromiss bemühte, weil sie von den Kündigungsgründen nach Berichten der Frankfurter Neuen Presse nichts hielt.

Übrigens: Innerhalb weniger Tage ist das ein weiterer Fall einer Entlassung durch den Arbeitgeber Kirche, der wohl auf unterschiedliche Moralauffassungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter zurückzuführen ist. Oder wie sehen Sie das?
 
Quelle: Frankfurter Neue Presse, 10.10.2012

Montag, 8. Oktober 2012

Lesbische Mitarbeiterin mit Abfindung gekündigt

Nach dem Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden - in der katholische Kirche im Bistum Augsburg wird das anders gesehen.

Wie in der Süddeutschen.de berichtet wird, wollte eine Pfarrkirchenstiftung in der Diözese Augsburg die Leiterin eines Kindergartens in Neu-Ulm während der Elternzeit außerordentlich kündigen.

Als Begründung wurde angeführt, dass die Leiterin durch ihre Lebenspartnerschaft mit einer Frau gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstoße.

Im Rechtsstreit hat sie nun einen Vergleich erkämpft. Der Erzieherin wird mit einer Abfindung die Kündigung abgekauft.

Quelle: süddeutsche.de, 08.10.2012





Mittwoch, 3. Oktober 2012

Rausschmiss aus dem eigenen Unternehmen

Entlassung aus dem eigenen Unternehmen - eine seiner 3 größten Chancen


Im Juni 2005 hielt Steve Jobs eine bewegende Rede auf der Abschlussfeier der Stanford University im kalifornischen Palo Alto. Darin erzählt er über seine 3 größten Chancen. Eine davon: seine Entlassung aus dem eigenen Unternehmen:


Vielleicht regt das vom ZDF 2011 ausgestrahlte Video einige an, schneller den Kündigungsfrust hinter sich zu lassen, neue Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Oder wie sehen Sie das?

Montag, 1. Oktober 2012

Um die Abfindung betrogen?

Betrogen um die Abfindung - so fühlen sich die Arbeitnehmervertreter von Neckermann. Sie beschuldigen den Finanzinvestor Sun Capital, die Mitarbeiter um ihre Abfindung zu bringen. Kurzfristigen Renditen seien dem Finanzinvestor wichtiger als seine Beschäftigten.

Neckermann wird abgewickelt ... als Folge von Missmanagement: Nicht nur dass Investitionen ausblieben, dass die Informationstechnologie zu alt und zu teuer sei, mit der Neckermann arbeitet - die Geschäftsführung weigert sich auch, den ursprünglich geplanten Abbau von 1500 Beschäftigten sozial abzufedern.

Wolfgang Thurner, Gewerkschaftssekretär von Verdi und Mitglied des Aufsichtsrats der Neckermann.de GmbH wirft in der Financial Times Deutschland der Geschäftsführung vor, dass sie nicht zum Abschluss eines Sozialplans bereit war.

Auch der Abschluss eines Sozialtarifvertrags scheiterte. Darin waren Abfindungszahlungen und die Schaffung einer Transfergesellschaft zu verankern. Die Mitarbeiter streikten dafür fünf Tage und ließen nach Urabstimmung einen unbefristeten Streik folgten. Am 17. Juli 2012 lenkte die Geschäftsführung ein mit der zusage von Abfindungen in Höhe von maximal 2,5 Monatsgehältern. Doch am 18. Juli versagte Sun Capital seine Zustimmung. Das war das Aus.

Quelle: Financial Times Deutschland, 30.09.2012

 

Sonntag, 23. September 2012

5 Millionen Euro Abfindung

Fünf Millionen Euro Abfindung soll der frühere Chef des Verlagshauses Gruner+Jahr, Bernd Buchholz, erhalten. Wie das manager magazin in seiner am 21.09.12 erschienenen Ausgabe berichtet, erhält er diese Abfindung, nachdem er seine Posten als Verlagschef sowie als Vorstandsmitglied bei Bertelsmann niedergelegt hat.

Bernd Buchholz hatte zunächst seinen Vorstandsposten bei Bertelsmann niedergelegt und war dann vor zwei Wochen als Verlagschef von Gruner+Jahr zurückgetreten. Laut manager magazin wird ihm mit der Abfindung das Geld ausgezahlt, das ihm sein Fünfjahresvertrag eingebracht hätte. Dieser Vertrag war erst Anfang dieses Jahres in Kraft getreten.

Abfindung bei Vorständen und Arbeitnehmern

Viel Arbeitnehmer werden das wieder mit ihrer Situation vergleichen. Wenn sie selbst kündigen, können sie von einer Abfindung nur träumen. Selbst wenn sie gekündigt werden, erhalten nur ca. sieben Prozent der Arbeitnehmer eine Abfindung. Anders gesagt:

Dieses "Geschäftsmodell" - erst Vertrag mit Abfindung aushandeln und dann kündigen - bleibt einem kleinen Personenkreis (beispielsweise Vorständen) vorbehalten.

Auch wenn die Abfindung von Bernd Buchholz formal rechtlich zulässig ist - denn es herrscht ja Vertragsfreiheit -, stellt sich die moralisch gerechtfertigte Frage: wieso gibt es eine Abfindung bei Eigenkündigung?

Abfindung - moralisch und wirtschaftlich gesehen

 Ja mehr noch: diese Abfindung muss ja von "irgend jemandem" erarbeitet werden. So gesehen erarbeiten die Mitarbeiter des Verlagshauses die Abfindung für ihren Chef, der sie auf eigenen Wunsch verlässt/im Stich lässt.

Und wer bezahlt diese Abfindung? Natürlich die Kunden von Gruner+Jahr. Wenn Sie jetzt also ein Produkt aus dem Verlagshaus kaufen, können Sie stolz auf sich sein, dass Sie dem auf eigenen Wunsch gehenden Chef seinen Abgang versüßen.

Oder kann man diese moralische Frage einfach damit beiseite tun, dass man dem Fragesteller einen Neidhammel nennt?

Wie sehen Sie das?

Mittwoch, 19. September 2012

18.000 Euro Abfindungsangebot für Aldi-Mitarbeiterin

Was verdient eine Aldi-Mitarbeiterin? 3.000 EUR/Monat? - Egal, aber das würde - gemessen an einer sogenannten Regelabfindung - dem Abfindungsangebot entsprechen, dass hat ihr Aldi-Süd vorschlug.

Wie auf badenonline.de am 14.09.2012 zu lesen war, hat Aldi-Süd einer Mitarbeiterin 18.000 EUR Abfindung angeboten. Was ist daran so bemerkenswert?

Wer sich schon mal für die Höhe einer Abfindung interessierte, wird vielleicht erfahren haben, dass vielfach - nicht nur von Anwälten auf die sogenannte "Regelabfindung" gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz verwiesen wird.

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es:
"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Wenn es nun in dem Beitrag heißt, dass die Ortenauer Mitarbeiterin eines Aldi-Süd-Marktes zwölf Jahre dem Betrieb angehörte, dann würde sich daraus eine Abfindungshöhe von 6 Monatsgehältern ergeben. Bei 18.000 EUR Abfindungsangebot enspräche das einem Monatseinkommen von 3.000 EUR ...

Nun wird wohl niemand im Ernst daran glauben, dass eine einfache Mitarbeiterin soviel verdient, oder? Darauf kommt es hier auch gar nicht an. Vielmehr bringe ich das Beispiel, um damit erneut zu belegen, dass die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache ist.

Mitarbeiter, denen gekündigt wird, sollten also genau prüfen, was für sie möglich ist, und sich nicht in jedem Fall mit einem Vergleich auf Höhe der "Regelabfindung" abspeisen lassen.

Übrigens: die "die zweifache Mutter blieb standhaft: Sie möchte in ihren alten Job zurück. 'Das ist meine Existenz und um die kämpfe ich', erklärt die Ortenauerin immer wieder." - Sie lehnte das Angebot in der Güteverhandlung ab. Anfang Dezember wird die Kündigungsschutzklage vom Gericht behandelt.
Quelle: bo.de, 14.09.2012

VW-Zukunftsplan 2030: Aufsichtsrat beschließt 50.000 Stellenabbau - Personalwirtschaft

Was für ein "Zukunftsplan": "Rund 50.000 weitere Stellen werden abgebaut, für vier deutsche Werke ist eine gesicherte Belegun...