Mittwoch, 3. Oktober 2012

Rausschmiss aus dem eigenen Unternehmen

Entlassung aus dem eigenen Unternehmen - eine seiner 3 größten Chancen


Im Juni 2005 hielt Steve Jobs eine bewegende Rede auf der Abschlussfeier der Stanford University im kalifornischen Palo Alto. Darin erzählt er über seine 3 größten Chancen. Eine davon: seine Entlassung aus dem eigenen Unternehmen:


Vielleicht regt das vom ZDF 2011 ausgestrahlte Video einige an, schneller den Kündigungsfrust hinter sich zu lassen, neue Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Oder wie sehen Sie das?

Montag, 1. Oktober 2012

Um die Abfindung betrogen?

Betrogen um die Abfindung - so fühlen sich die Arbeitnehmervertreter von Neckermann. Sie beschuldigen den Finanzinvestor Sun Capital, die Mitarbeiter um ihre Abfindung zu bringen. Kurzfristigen Renditen seien dem Finanzinvestor wichtiger als seine Beschäftigten.

Neckermann wird abgewickelt ... als Folge von Missmanagement: Nicht nur dass Investitionen ausblieben, dass die Informationstechnologie zu alt und zu teuer sei, mit der Neckermann arbeitet - die Geschäftsführung weigert sich auch, den ursprünglich geplanten Abbau von 1500 Beschäftigten sozial abzufedern.

Wolfgang Thurner, Gewerkschaftssekretär von Verdi und Mitglied des Aufsichtsrats der Neckermann.de GmbH wirft in der Financial Times Deutschland der Geschäftsführung vor, dass sie nicht zum Abschluss eines Sozialplans bereit war.

Auch der Abschluss eines Sozialtarifvertrags scheiterte. Darin waren Abfindungszahlungen und die Schaffung einer Transfergesellschaft zu verankern. Die Mitarbeiter streikten dafür fünf Tage und ließen nach Urabstimmung einen unbefristeten Streik folgten. Am 17. Juli 2012 lenkte die Geschäftsführung ein mit der zusage von Abfindungen in Höhe von maximal 2,5 Monatsgehältern. Doch am 18. Juli versagte Sun Capital seine Zustimmung. Das war das Aus.

Quelle: Financial Times Deutschland, 30.09.2012

 

Sonntag, 23. September 2012

5 Millionen Euro Abfindung

Fünf Millionen Euro Abfindung soll der frühere Chef des Verlagshauses Gruner+Jahr, Bernd Buchholz, erhalten. Wie das manager magazin in seiner am 21.09.12 erschienenen Ausgabe berichtet, erhält er diese Abfindung, nachdem er seine Posten als Verlagschef sowie als Vorstandsmitglied bei Bertelsmann niedergelegt hat.

Bernd Buchholz hatte zunächst seinen Vorstandsposten bei Bertelsmann niedergelegt und war dann vor zwei Wochen als Verlagschef von Gruner+Jahr zurückgetreten. Laut manager magazin wird ihm mit der Abfindung das Geld ausgezahlt, das ihm sein Fünfjahresvertrag eingebracht hätte. Dieser Vertrag war erst Anfang dieses Jahres in Kraft getreten.

Abfindung bei Vorständen und Arbeitnehmern

Viel Arbeitnehmer werden das wieder mit ihrer Situation vergleichen. Wenn sie selbst kündigen, können sie von einer Abfindung nur träumen. Selbst wenn sie gekündigt werden, erhalten nur ca. sieben Prozent der Arbeitnehmer eine Abfindung. Anders gesagt:

Dieses "Geschäftsmodell" - erst Vertrag mit Abfindung aushandeln und dann kündigen - bleibt einem kleinen Personenkreis (beispielsweise Vorständen) vorbehalten.

Auch wenn die Abfindung von Bernd Buchholz formal rechtlich zulässig ist - denn es herrscht ja Vertragsfreiheit -, stellt sich die moralisch gerechtfertigte Frage: wieso gibt es eine Abfindung bei Eigenkündigung?

Abfindung - moralisch und wirtschaftlich gesehen

 Ja mehr noch: diese Abfindung muss ja von "irgend jemandem" erarbeitet werden. So gesehen erarbeiten die Mitarbeiter des Verlagshauses die Abfindung für ihren Chef, der sie auf eigenen Wunsch verlässt/im Stich lässt.

Und wer bezahlt diese Abfindung? Natürlich die Kunden von Gruner+Jahr. Wenn Sie jetzt also ein Produkt aus dem Verlagshaus kaufen, können Sie stolz auf sich sein, dass Sie dem auf eigenen Wunsch gehenden Chef seinen Abgang versüßen.

Oder kann man diese moralische Frage einfach damit beiseite tun, dass man dem Fragesteller einen Neidhammel nennt?

Wie sehen Sie das?

Mittwoch, 19. September 2012

18.000 Euro Abfindungsangebot für Aldi-Mitarbeiterin

Was verdient eine Aldi-Mitarbeiterin? 3.000 EUR/Monat? - Egal, aber das würde - gemessen an einer sogenannten Regelabfindung - dem Abfindungsangebot entsprechen, dass hat ihr Aldi-Süd vorschlug.

Wie auf badenonline.de am 14.09.2012 zu lesen war, hat Aldi-Süd einer Mitarbeiterin 18.000 EUR Abfindung angeboten. Was ist daran so bemerkenswert?

Wer sich schon mal für die Höhe einer Abfindung interessierte, wird vielleicht erfahren haben, dass vielfach - nicht nur von Anwälten auf die sogenannte "Regelabfindung" gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz verwiesen wird.

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es:
"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Wenn es nun in dem Beitrag heißt, dass die Ortenauer Mitarbeiterin eines Aldi-Süd-Marktes zwölf Jahre dem Betrieb angehörte, dann würde sich daraus eine Abfindungshöhe von 6 Monatsgehältern ergeben. Bei 18.000 EUR Abfindungsangebot enspräche das einem Monatseinkommen von 3.000 EUR ...

Nun wird wohl niemand im Ernst daran glauben, dass eine einfache Mitarbeiterin soviel verdient, oder? Darauf kommt es hier auch gar nicht an. Vielmehr bringe ich das Beispiel, um damit erneut zu belegen, dass die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache ist.

Mitarbeiter, denen gekündigt wird, sollten also genau prüfen, was für sie möglich ist, und sich nicht in jedem Fall mit einem Vergleich auf Höhe der "Regelabfindung" abspeisen lassen.

Übrigens: die "die zweifache Mutter blieb standhaft: Sie möchte in ihren alten Job zurück. 'Das ist meine Existenz und um die kämpfe ich', erklärt die Ortenauerin immer wieder." - Sie lehnte das Angebot in der Güteverhandlung ab. Anfang Dezember wird die Kündigungsschutzklage vom Gericht behandelt.
Quelle: bo.de, 14.09.2012

Vorschlag für eine Abfindung in der Bundeswehr

Heute las ich folgenden Vorschlag in einem Forum:
"Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung in der Bw soll ja Personal bis 2017 abgebaut werden. Wenn jedoch bis 2017 nicht die gewünschte Anzahl an Soldaten aufgrund Ihrer abgegebenen Verpflichtungserklärung die Bw nach 2017 verläßt, wäre es nicht ein Anreiz für den Soldaten über eine vorherige Abfindung und dem zusätzlich dienstlich gegebenen Interesse den Soldaten mit einer Abfindung von 50% seines Jahreseinkommen mal die noch festgesetzte Dienstzeit; eher ausscheiden zu lassen?"
Nur mal so zum Vergleich für die Kameraden von der Bw:

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es zum "Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung" (und so eine "betriebsbedingte" Kündigung würde ja dann wohl in dem Fall auch für die Soldaten vorliegen):

  1. Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse ... und erhebt der Arbeitnehmer ... keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
  2. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Bei beispielsweise 12-jährigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (= Dienstzeit eines Soldaten) wären das 6 Monatseinkommen - unabhängig davon, wie lange die Verpflichtung des Arbeitnehmers noch besteht.

Die Vorteilsrechnung des Schreibers lautet dann:
"Die Bw würde Ihre geplante Stärke von 185.000 in 2017 ggf. besser erreichen und der Soldat kann sich eher und lebensjünger in der freien Wirtschaft mit etwas Startkapital bewerben. Bsp: Jahreseinkommen 25.000€ mal Restdienstzeit: 6 Jahre = 150.000 € Lohn in 6 Dienstjahren. Wenn man dem Soldat nun die 50% seines Einkommen der nächsten 6 Dienstjahre eher zum vereinbarten Tag X auszahlt; hier wären es 75.000€ Abfindung und er würde unmittelbar aus der Bw unter Belassung seines BFD Anspruchs ausscheiden."
 Übertragen wir diese Rechung nochmals auf den Arbeitnehmer, der sich ja auch freiwillig lännger beim Arbeitgeber verpflichtet hat, dann kommt für den Arbeitnehmer jedoch heraus:

6 Monatseinkommen = 12.500 EUR

75.000 EUR Abfindung gegen 12.500 EUR Abfindung - das hat was, oder?

Lassen wir dem Schreiber das letzte Wort:
"Dieses Model könnte mehr Soldaten dazu bewegen eher aus der Bw auszuscheiden und "draußen" einen Neuanfang zu starten. Vorraussetzung ist jedoch bei jeden einzelnen Interessenten, ob auch ein dienstliches Interesse besteht den Soldaten auch aufgrund seiner militärfachlichen Expertise gehen zu lassen. Somit eigentlich eine Win+Win Situation für beide Seiten, oder?"
Wie sehen Sie das?

Quelle: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39509.0

Freitag, 7. September 2012

Prekarisierung am Arbeitsmarkt

Drei Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz untersuchen "die aktivierende Arbeitsmarktpolitik" am Beispiel von Deutschland, Österreich, Polen, Großbritannien und der Schweiz. Ihr Fazit: "Ziel verfehlt"! 

Für alle, denen eine Kündigung droht, oder die eine Kündigung erhalten haben, bietet das im April 2012 erschienene Buch nicht gerade rosige Aussichten. Im Vorwort heißt es dazu:
"Prekarisierung bedeutet für die Betroffenen eine weswentliche Erschwerung einer auf die Zukunft ausgerichteten Planung ihrer Lebensführung. Sie sind vergleichsweise schutzlos den Unwägbarkeiten von Marktprozessen ausgeliefert."

Das Buch kann vor den Risiken einer solchen Entwicklung nicht schützen. Doch wer die Mechanismen der "aktivierenden Arbeitsmarktpolititik"  kennt, kann auch besser und vor allem rechtzeitig gegensteuern.

Dr. rer. soc. Karin Scherschel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Industrie- und Arbeitssoziologie der Universität Jena. Ihr Kollege Manfred Krenn ist Soziologe bei der Forschungs- und Beratungsstelle (FORBA) in Wien. Der Schweizer Dr. phil. Peter Streckeisen ist Oberassistent am Institut für Soziologie der Universität Basel.

In der Amazon-Kurzbeschreibung heißt es zu dem Buch:

"Europaweit ist eine Zunahme sozialer Verwerfungen und prekärer Arbeitsverhältnisse zu verzeichnen - die 'soziale Frage' ist in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses sowie in wissenschaftliche Debatten zurückgekehrt. Am Beispiel von Deutschland, Österreich, Polen, Großbritannien und der Schweiz zeigen die Autorinnen und Autoren, dass in diesen fünf Ländern die aktivierende Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre ihr Ziel verfehlt hat: Inklusion und 'Wiedereingliederung' wurden nicht erreicht. Stattdessen haben die Aktivierungspolitiken zur Ausdehnung von Prekarität geführt: Sie vertiefen gerade jene Verwerfungen, die sie zu bekämpfen suchen."

Montag, 27. August 2012

10.000 Euro Abfindung ohne Ankündigung auf dem Konto

Hört sich das für Sie irre an? - Am Geldautomaten auf einmal zu sehen, dass man 10.000 Euro Abfindung überwiesen bekommen hat ... ohne vorherige Ankündigung. So geschehen dieser Tage in Spanien, wie die Süddeutsche meldet.

Doch es handelt sich nicht etwa um ein Versehen oder einen "Computerfehler", sondern ganz schlicht um eine von zahllosen Entlassungen. Wie die Zeitung meldet, liegt den Entlassungen das Dekret "Sofortmaßnahmen zur Rationalisierung im öffentlichen Bildungswesen" zugrunde. Mitte April hatte die spanische Regierung ein 100-Milliarden-Sparpaket erlassen. Zu den Folgen gehört, dass Bürgermeister Schulen ganz schließen müssen und an den Universitäten ein Drittel der Dozentenstellen wegfällt.

"Das wilde Kündigen hat begonnen."

Man mag - wie in dem Artikel - das spanische Bildungswesen kritisieren, so viel man will. Feststehen dürfte allerdings: Mit Kündigungen und Kaputtsparen schafft man kaum einen Aufschwung - aber das hat ja auch hierzulande noch nicht jeder begriffen.

Und die "deutsche Wirtschaft" kann sich freuen, wenn künftig für den mangelnden Nachwuchs aus dem eigenen Land junge Spanien nach Deutschland flüchten sollten, um sich hier billig zu verdingen.

Quelle: süddeutsche.de, 27.08.2012

Wer spricht da eigentlich?

"Machen Sie ein Experiment. Es kostet nur zehn Minuten Ihrer Lebenszeit. Ein Leser im sonnigen Spanien hat mich darauf aufmerksam gem...