Wie die Süddeutsche Zeitung am 13.08.11 meldet, drohen beim Autobauer Opel in Bochum Anfang nächster Woche nun wieder betriebsbedingte Kündigungen. Bereits vor Monaten hatte Opel gedroht, wenn nicht genügend Mitarbeiter ins Rüsselsheimer Werk wechseln oder eine Abfindung annehmen, würden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen.
Mitte Juli hatten dann 155 Mitarbeiter ein Angebot zum einvernehmlichen Wechsel oder Ausscheiden erhalten. Nach Angaben des Betriebsrats haben dieses Angebot bisher aber nur 22 von ihnen angenommen. Die übrigen müssen mit ihrer Kündigung rechnen.
Siehe auch: http://www.sueddeutsche.de/z5H38G/149123/Kuendigungen-bei-Ope.html
Der Blog zu Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? - der Webseite, wo Sie alles über Kündigung - Entlassung - Abfindung - Steuern finden.
Samstag, 13. August 2011
Donnerstag, 4. August 2011
Jeder entlassene Telekom-Mitarbeiter erhält über 360.000 Euro Abfindung
Unter nachfolgendem Link gibt es eine kurze, aber sehr aktuelle Diskussion zu dem Beitrag:
"Die mehrheitlich im Staatsbesitz befindliche Telekom hat gerade 1600 Mitarbeiter abgebaut. Jeder dieser entlassenen Mitarbeiter kann durchschnittlich mit einer Abfindung von ca. 360.000 EURO aus dem Staatsbesitz rechnen.
Das ist zwar weniger als die ehemaligen Mitarbeiter der staatseigenen West-LB bekommen, aber eine angenehme Lebensgrundlage auf Kosten der Steuerzahler."
http://foren.t-online.de/foren/read/nachrichten/allgemein/jeder-entlassene-telekom-mitarbeiter-erhaelt-ueber-360000-euro-abfindung,645,7299285,7299312.html
Angenommen, es sind wirklich 1.600 Mitarbeiter, die durchschnittlich 360.000 EUR Abfindung bekommen. Weiter angenommen, alle sind verheiratet und haben ein normales Jahresfamilieneinkommen von 60.000 EUR (was sicher nicht hoch gegriffen ist). Dann werden jedem durchschnittlich knapp 160.000 EUR abgezogen. Das ergibt einen Gesamtsteuerabzug von 256.000.000 EUR (zweihundertsechzig Millionen EUR) ... ist doch ein ganz schönes Sümmchen für den Fiskus ... oder?
Dagegen sind die Kosten für den Staat recht gering. Denn Alg I haben die Mitarbeiter mit ihrer Arbeitslosenversicherung selbst bezahlt. Na und wie lange muss jemand Alg 2 beziehen, ehe er auf 160.000 EUR kommt, die ihm an Steuern abgezogen wurden?
"Die mehrheitlich im Staatsbesitz befindliche Telekom hat gerade 1600 Mitarbeiter abgebaut. Jeder dieser entlassenen Mitarbeiter kann durchschnittlich mit einer Abfindung von ca. 360.000 EURO aus dem Staatsbesitz rechnen.
Das ist zwar weniger als die ehemaligen Mitarbeiter der staatseigenen West-LB bekommen, aber eine angenehme Lebensgrundlage auf Kosten der Steuerzahler."
http://foren.t-online.de/foren/read/nachrichten/allgemein/jeder-entlassene-telekom-mitarbeiter-erhaelt-ueber-360000-euro-abfindung,645,7299285,7299312.html
Angenommen, es sind wirklich 1.600 Mitarbeiter, die durchschnittlich 360.000 EUR Abfindung bekommen. Weiter angenommen, alle sind verheiratet und haben ein normales Jahresfamilieneinkommen von 60.000 EUR (was sicher nicht hoch gegriffen ist). Dann werden jedem durchschnittlich knapp 160.000 EUR abgezogen. Das ergibt einen Gesamtsteuerabzug von 256.000.000 EUR (zweihundertsechzig Millionen EUR) ... ist doch ein ganz schönes Sümmchen für den Fiskus ... oder?
Dagegen sind die Kosten für den Staat recht gering. Denn Alg I haben die Mitarbeiter mit ihrer Arbeitslosenversicherung selbst bezahlt. Na und wie lange muss jemand Alg 2 beziehen, ehe er auf 160.000 EUR kommt, die ihm an Steuern abgezogen wurden?
Montag, 30. Mai 2011
Geld und Steuern: Lohnt es sich, für die Abfindung zu streiten?
Geld und Steuern: Lohnt es sich, für die Abfindung zu streiten?: "Ich denke schon. Nehmen wir das Beispiel eines ehemaligen Mitarbeiters der Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut): Wie einer P..."
Sonntag, 17. April 2011
Lohnt es sich, für die Abfindung zu streiten?
Ich denke schon. Nehmen wir das Beispiel eines ehemaligen Mitarbeiters der Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut):
Wie einer Pressemeldung vom 26.01.2011 zur Arbeit des Petitionsausschusses zu entnehmen ist, hat dieser Mitarbeiter seit 1993 um seine Abfindung gekämpft. Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bis zu seiner Eingabe erfolglos verlaufen. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei. Der Petitionsausschuss stellte nunmehr fest, dass die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen seien.
Demzufolge trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Der Petitionsausschuss überwies eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses!
Demzufolge trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Der Petitionsausschuss überwies eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses!
Treuhandanstalt trägt Verantwortung für Abfindungsvereinbarung der FEDI Wismut
Petitionsausschuss - 26.01.2011
Berlin: (hib/HAU/KRU) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS – ehemals Treuhandanstalt) trägt die Verantwortung für durch die Ferienhotelgesellschaft der IG Wismut (FEDI Wismut) geschlossene Abfindungsvereinbarungen in der Zeit, als die FEDI Wismut unter der treuhänderischen Verantwortung durch die BvS stand. Diese Auffassung vertritt der Petitionsausschuss, der am Mittwochmorgen eine Petition mit der Forderung nach der Zahlung des ausstehenden Anteils einer 1990 zugesagten Abfindung dem Bundesfinanzministerium (BMF) ”zur Berücksichtigung“ - dem höchsten Votum des Ausschusses – überwies.
Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bisher erfolglos verlaufen, schreibt der Petent in der Begründung seiner Eingabe. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei.
Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss habe das Finanzministerium dem Ausschuss mitgeteilt, dass die BvS weder an dem Vergleich beteiligt gewesen sei noch diesem als Treuhänderin zugestimmt habe, heißt es in der Begründung des Ausschussvotums. Dem Petenten sei von der BvS geraten worden, sich an die Liquidatoren der FEDI Wismut zu wenden. Diese hätten jedoch auf die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft verwiesen und die Abfindungszahlung an den Petenten abgelehnt.
Der Petitionsausschuss, so heißt es weiter, komme jedoch zu der Feststellung, dass die treuhänderische Verwaltung der FEDI Wismut durch die Treuhandanstalt/BvS erst im Jahr 1997 geendet habe. Angesichts des im Februar 1993 geschlossenen Vergleiches ist es daher für den Ausschuss ”nicht nachvollziehbar, warum die Treuhandanstalt/BvS weder an den genannten Abfindungsvereinbarungen noch an der Liquidation der FEDI Wismut beteiligt war, obwohl ihre Zustimmung gemäß Paragraf 20 PartG-DDR vorgeschrieben war“. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen.
Sämtliche seiner Bemühungen, die ausstehenden Zahlungen zu erhalten – so auch bei der BvS und den Liquidatoren der FEDI Wismut - seien bisher erfolglos verlaufen, schreibt der Petent in der Begründung seiner Eingabe. Dabei sei vor dem Arbeitsgericht Stralsund am 15. Februar 1993 ein Vergleich geschlossen worden, wonach ihm eine Abfindung zu zahlen sei.
Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss habe das Finanzministerium dem Ausschuss mitgeteilt, dass die BvS weder an dem Vergleich beteiligt gewesen sei noch diesem als Treuhänderin zugestimmt habe, heißt es in der Begründung des Ausschussvotums. Dem Petenten sei von der BvS geraten worden, sich an die Liquidatoren der FEDI Wismut zu wenden. Diese hätten jedoch auf die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft verwiesen und die Abfindungszahlung an den Petenten abgelehnt.
Der Petitionsausschuss, so heißt es weiter, komme jedoch zu der Feststellung, dass die treuhänderische Verwaltung der FEDI Wismut durch die Treuhandanstalt/BvS erst im Jahr 1997 geendet habe. Angesichts des im Februar 1993 geschlossenen Vergleiches ist es daher für den Ausschuss ”nicht nachvollziehbar, warum die Treuhandanstalt/BvS weder an den genannten Abfindungsvereinbarungen noch an der Liquidation der FEDI Wismut beteiligt war, obwohl ihre Zustimmung gemäß Paragraf 20 PartG-DDR vorgeschrieben war“. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Verantwortung für die Geschehnisse während der treuhänderischen Verwaltung der FEDI Wismut der BvS bzw. dem Bundesfinanzministerium zuzurechnen.
Donnerstag, 7. April 2011
Was Sie mit steigenden Energiepreisen finanzieren
Während viele Bürger im Land über steigende Energiepreise klagen, lohnt sich auch einmal die Frage, wo das Geld denn so bleibt?
Wären Sie darauf gekommen, dass damit auch hohe Abfindungen für "rausgeworfene" Ex-Manager bezahlt werden?
"Mit hohen Abfindungen hat Vattenfall früheren deutschen Vorstandsmitgliedern das Ausscheiden versüßt. Der schwedische Energiekonzern zahlte insgesamt zehn Millionen Euro an drei Ex-Topmanager seiner deutschen Tochter, berichtet die Zeitung 'Sydsvenskan' (Malmö) auf Basis von Bilanzangaben.
Demnach erhielt der frühere Chef von 'Vattenfall Europe', Hans-Jürgen Cramer, nach fünf Monaten im Amt 2008 eine Abfindung von 2,3 Millionen Euro (20,9 Millionen Kronen). Seinem Vorgänger Klaus Rauscher - Anfang des Jahrtausends Chef der von Vattenfall übernommenen Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) - überwies der schwedische Staatskonzern 2007 sogar 5,5 Millionen Euro.
Rauscher musste seinen Posten wegen der zahlreichen Pannen an den Vattenfall-Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel räumen, die seitdem fast permanent stillgestanden haben. Der frühere Finanzchef von Vattenfall Europe, Hans-Jürgen Meyer, erhielt 'Sydsvenskan' zufolge nach zwei Jahren im Amt im März 2010 zusätzlich zu Gehalt und Bonus eine Abfindung über 2,4 Millionen Euro." (Hamburger Abendblatt, 04.04.11)
Wie Sie sehen, liegt es nicht immer an den hohen Erdölpreisen, wenn Sie an die Energiekonzerne mehr Geld zahlen müssen.
Als erfahrener Steuerzahler kann man sich weinigstens damit trösten, dass ja bei der Abfindungshöhe sowieso fast die Hälfte der Abfindung als Steuern an den Staat geht ... wenn, ja wenn da nicht auch noch eine Lücke auszunutzen wäre ...
Wären Sie darauf gekommen, dass damit auch hohe Abfindungen für "rausgeworfene" Ex-Manager bezahlt werden?
"Mit hohen Abfindungen hat Vattenfall früheren deutschen Vorstandsmitgliedern das Ausscheiden versüßt. Der schwedische Energiekonzern zahlte insgesamt zehn Millionen Euro an drei Ex-Topmanager seiner deutschen Tochter, berichtet die Zeitung 'Sydsvenskan' (Malmö) auf Basis von Bilanzangaben.
Demnach erhielt der frühere Chef von 'Vattenfall Europe', Hans-Jürgen Cramer, nach fünf Monaten im Amt 2008 eine Abfindung von 2,3 Millionen Euro (20,9 Millionen Kronen). Seinem Vorgänger Klaus Rauscher - Anfang des Jahrtausends Chef der von Vattenfall übernommenen Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) - überwies der schwedische Staatskonzern 2007 sogar 5,5 Millionen Euro.
Rauscher musste seinen Posten wegen der zahlreichen Pannen an den Vattenfall-Atomreaktoren Brunsbüttel und Krümmel räumen, die seitdem fast permanent stillgestanden haben. Der frühere Finanzchef von Vattenfall Europe, Hans-Jürgen Meyer, erhielt 'Sydsvenskan' zufolge nach zwei Jahren im Amt im März 2010 zusätzlich zu Gehalt und Bonus eine Abfindung über 2,4 Millionen Euro." (Hamburger Abendblatt, 04.04.11)
Wie Sie sehen, liegt es nicht immer an den hohen Erdölpreisen, wenn Sie an die Energiekonzerne mehr Geld zahlen müssen.
Als erfahrener Steuerzahler kann man sich weinigstens damit trösten, dass ja bei der Abfindungshöhe sowieso fast die Hälfte der Abfindung als Steuern an den Staat geht ... wenn, ja wenn da nicht auch noch eine Lücke auszunutzen wäre ...
Montag, 7. März 2011
Ach ja, Abfindungen im Sport gibt's natürlich auch
Der 1. FC Köln und der Ex-Manager Michael Meier haben sich auch auf eine Abfindung geeinigt ... auf schlichte 1,1 Mio Euro.
Michael Meier war nach fünf Jahren beim 1. FC Köln am 29. November 2010 beurlaubt worden. Mit viel Wohlwollen und Formulierungsgeschick könnte die Trennung von Herrn Meier als "betriebsbedingt" bezeichnet werden. Denn der FC trennte sich wohl angesichts des "Betriebsergebnisses" von Herrn Meier.
Da der Vertrag mit dem Ex-Manager jedoch bis 2013 geschlossen war, musste der Klub eben etwas dafür zahlen, damit Herr Meier geht.
Immerhin wurde durch die "freiwillige Einigung" eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden ... mit möglicherweise noch zusäztlichen Verfahrenskosten.
Und die Moral von der Geschicht'? - Wer wird denn gleich aufgeben, wenn der Betrieb die Trennung will. Gab's da nicht noch irgendeine Klausel im Vertrag, aus der sich eine Abfindung erstreiten lässt?
Michael Meier war nach fünf Jahren beim 1. FC Köln am 29. November 2010 beurlaubt worden. Mit viel Wohlwollen und Formulierungsgeschick könnte die Trennung von Herrn Meier als "betriebsbedingt" bezeichnet werden. Denn der FC trennte sich wohl angesichts des "Betriebsergebnisses" von Herrn Meier.
Da der Vertrag mit dem Ex-Manager jedoch bis 2013 geschlossen war, musste der Klub eben etwas dafür zahlen, damit Herr Meier geht.
Immerhin wurde durch die "freiwillige Einigung" eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden ... mit möglicherweise noch zusäztlichen Verfahrenskosten.
Und die Moral von der Geschicht'? - Wer wird denn gleich aufgeben, wenn der Betrieb die Trennung will. Gab's da nicht noch irgendeine Klausel im Vertrag, aus der sich eine Abfindung erstreiten lässt?
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