Der 1. FC Köln und der Ex-Manager Michael Meier haben sich auch auf eine Abfindung geeinigt ... auf schlichte 1,1 Mio Euro.
Michael Meier war nach fünf Jahren beim 1. FC Köln am 29. November 2010 beurlaubt worden. Mit viel Wohlwollen und Formulierungsgeschick könnte die Trennung von Herrn Meier als "betriebsbedingt" bezeichnet werden. Denn der FC trennte sich wohl angesichts des "Betriebsergebnisses" von Herrn Meier.
Da der Vertrag mit dem Ex-Manager jedoch bis 2013 geschlossen war, musste der Klub eben etwas dafür zahlen, damit Herr Meier geht.
Immerhin wurde durch die "freiwillige Einigung" eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden ... mit möglicherweise noch zusäztlichen Verfahrenskosten.
Und die Moral von der Geschicht'? - Wer wird denn gleich aufgeben, wenn der Betrieb die Trennung will. Gab's da nicht noch irgendeine Klausel im Vertrag, aus der sich eine Abfindung erstreiten lässt?
Der Blog zu Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? - der Webseite, wo Sie alles über Kündigung - Entlassung - Abfindung - Steuern finden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Der versteckte Vorteil, mehrjährige Beiträge im Voraus zahlen
Die meisten zahlen ihre Berufshaftpflicht jährlich, immer zum gleichen Zeitpunkt. Was viele nicht wissen: Bis zu drei Jahre im Voraus gezahl...
-
Was bleibt von der Bruttoabfindung als Nettoabfindung nach Steuern? - Darüber sind in diesen Tagen viele ehemalige Opel-Mitarbeiter des Boc...
-
130 Mitarbeiter wehren sich vor Gericht gegen ihre Entlassungen durch den Aviation Passage Service Berlin (APSB), geht aus einer Meldung i...
-
Eine Abfindung berechnen mit Fünftelregelung heißt nicht in jedem Fall, dass die Betroffenen auch die Steuerermäßigung erhalten, auf die si...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen