Dienstag, 29. September 2015

Mit Abfindung Rentenabschläge vermeiden

Mit einer Abfindung vor Erreichen der Regelaltersgrenze lassen sich auch die Rentenabschläge vermeiden. Diese Möglichkeit für über hat die Rechtsanwältin Katharina Müller in einem Gastbeitrag auf humanresourcesmanager.de erläutert.

Lesen Sie jetzt den gesamten Beitrag:

Rentenbeitrag statt Abfindung | Human Resources Manager

 

Donnerstag, 17. September 2015

Warum droht Ihnen die Kündigung?

Warum droht Ihnen die Kündigung? - Glauben Sie, dass Sie ein Opfer von "Union Busting" oder "Union Bashing" werden könnten? - Was ist das und was geht das mich an? - fragen Sie sich vielleicht. 
 

Wie Firmen "unliebsame Arbeitnehmer" los werden


Was in den USA seit rund 150 Jahren ein etabliertes Geschäftsfeld ist, wächst auch in der Bundesrepublik immer stärker heran: "Union Busting" oder "Union Bashing". Doch mit den dabei entwickelten Methoden werden nicht nur Gewerkschaften oder Betriebsräte konfrontiert, sondern auch "einfache" Mitarbeiter, die man einfach loswerden will.

"Seriöse" Anwälte klären Firmen darüber auf, wie sie sich möglichst "rechtssicher" von sogenannten "Low-Performern" trennen können. 

Als solche werden "Arbeitszeitbetrüger (Facebooker, E-Mailer, Dauerraucher), Nichts-Tuer, Falschmacher, Überflüssige, Unflexible, Unruhestifter, Kollegen-im-Stich-Lasser" oder "häufig Kurzerkrankte" bezeichet.

Das Ziel solcher "Aufklärung" ist nicht etwa, ein leistungsfähiges Team an Mitarbeitern in der Firma zu entwickeln, sondern den Firmen zu helfen, unliebsame Mitarbeiter ohne oder höchstens mit einer geringen Abfindung loszuwerden. In einem taz-Artikel vom 14.09.2015 heißt es zu den Motiven solcher "Rechtspraxis":
"Wer 20 Jahre in einem Betrieb arbeitet, der kann bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung von zehn Bruttogehältern bekommen. Erheblich günstiger als eine betriebsbedingte ist jedoch eine pesonenbezogene Kündigung."
Übrigens ist diese Art von Mitarbeiterführung kein spezielles US-amerikanisches oder deutsches Problem, siehe beispielsweise auch über aktuelle Praktiken beim Europäischen Patentamt.

Möglicherweise denken Sie jetzt: Naja, solche "Kollegen" mag ich auch nicht. - Doch um diese geht es hier gar nicht - es geht um Sie. Vielleicht wird das deutlicher, wenn Sie das Interview mit Werner Rügemer lesen. Hier noch ein anderes Beispiel, über das in diesem Blog bereits berichtet wurde. Oder schauen Sie sich das Video auf abfindunginfo.de an

Möglicherweise denken Sie auch: Das ist doch "linke Propaganda". Vielleicht kann Sie jedoch Warren Buffett eines Anderen überzeugen: 
"'There’s class warfare, all right,' Mr. Buffett said, 'but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.'" (auf deutsch: "Es ist Klassenkrieg, richtig, ... aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen" - (New York Times, 26. November 2006)
Für den Einzelnen ist es sehr schwer oder gar unmöglich, sich vor dieser Art Entlassung zu schützen. Doch wer das Spiel durchschaut, die Regeln kennt und nutzt sowie starke Verbündete an seiner Seite hat, für den gibt es zumindest größere Chancen, sich eine angemessene Entschädigung (Abfindung) zu sichern.


Mehr zu dem Thema finden Sie unter:

taz.de, 14.09.2015

Angriff auf Betriebsrat

Download - Studie: Union-Basting in Deutschland

Und hier noch eine "sanfte Form" des Spiels

Lesermeinung bei amazon zu dem Buch: "Die Fertigmacher":

"Es ist schon erstaunlich, wie viele Unternehmen und Manager den fragwürdigen Weg gehen, Mitarbeiter und ihre Interessen zu missachten und, viel schlimmer (!), unter massiven Druck zu setzen."

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen,
klicken Sie rechts auf das Buch >>>>

Donnerstag, 20. August 2015

Abfindung nicht gezahlt - Strafanzeige

Abfindung nicht gezahlt - hilft die Strafanzeige? - Zumindest weiß sich der Betroffene nicht anders zu wehren. Was ist passiert?

Statt Abfindung Strafanzeige


Im Juni 2014 meldet der Eigentümer der Sachsendruck Plauen für das Unternehmen Insolvenz an. Das Unternehmen gilt als Spezialist in der Herstellung von Kinderbüchern.

Die Druckerei wurde 1643 gegründet. Mit Kinderbüchern wird sie bekannt. Unter dem Titel „Drollige Geschichten und lustige Bilder für Kinder von 3 bis 6 Jahren“ erscheint hier 1845 die erste Ausgabe des „Struwwelpeter“. 2008 übernahm Stephan Treuleben, Inhaber der Offizin Andersen Nexö Leipzig GmbH, das Unternehmen mit 200 Mitarbeitern.

Nun werden Mitarbeiter entlassen. Nur ein kleiner Teil der Belegschaft soll nach verändertem Unternehmenskonzept und Struktur weiter beschäftigt werden.

Ein Sozialplan wird erstellt, worin auch Abfindungen verankert werden. 


Doch der Plan geht nicht auf - oder war es ein "cleverer Schachzug" eines betrügerischen Unternehmers?
"Die Pappkinderbuch-Druckerei ist Anfang Juni in eine neue Betreibergesellschaft gewechselt, die den Sozialplan der gescheiterten Gesellschaft nicht übernimmt. Die alte Gesellschaft befindet sich Treuleben zufolge in der Auflösung, ihr Vermögen wird abgewickelt. Vom Gesamtvermögen der Insolvenzmasse und den Gläubigern hänge am Ende ab, ob die ehemaligen Mitarbeiter noch Geld erhalten. Betroffen sind 59 Entlassene. Sie erwarteten Abfindungen zwischen 650 und 8500 Euro, so der Unternehmer."
Nicht alle Betroffenen wollen sich damit abfinden, dass die Abfindung nicht wie vereinbart gezahlt wird. 
"Ein ehemaliger Mitarbeiter des Sachsendruck hat Strafanzeige wegen Betrugsverdacht gegen seien alten Arbeitgeber gestellt. Grund sind ausbleibende Abfindungszahlungen. 'Das Geld hätte am 30. Juni ausgezahlt werden müssen von der alten Gesellschaft, so stand es im Sozialplan. Doch stattdessen wurde eine neue Gesellschaft gegründet', sagt der Drucker, der nach 37 Jahren aufgrund der Unternehmenskrise im Januar entlassen wurde."
Sicher eine ungewöhnliche Reaktion. Was wohl daraus wird?

Quellen: freiepresse.de, 16.07.2015, ebd. 22.07.2015

Dienstag, 7. Juli 2015

Massenklage gegen Kündigung wegen Umstrukturierung

130 Mitarbeiter wehren sich vor Gericht gegen ihre Entlassungen durch den Aviation Passage Service Berlin (APSB), geht aus einer Meldung im Berliner Abendblatt vom 07.07.2015 hervor. Das Unternehmen hatte im März 2015 190 Frauen und Männer entlassen.

3.500 Euro Abfindung für 20 bis 30 Jahre Arbeit


2008 wurde der Betrieb, der sich bis dahin im Besitz des Landes Berlin und der Lufthansa befand, an den Frankfurter Dienstleistungskonzern Wisag verkauft. Es hieß, die Arbeitsplätze blieben erhalten. Nach und nach wurden jedoch Aufträge von der Wisag-Gruppe an billigere Tochter-Unternehmen abgegeben.

Insgesamt sind allein in der Abfertigung an den Berliner Flughäfen ca. 18 "Sub"-Unternehmen tätig.

So gehörte die Globeground bis 2008 der Flughafengesellschaft und der Lufthansa und wurde dann von dem Frankfurter Dienstleistungskonzern Wisag übernommen. Im September 2014 meldete die Berliner Zeitung:
"Globeground hat seiner eigenen Tochtergesellschaft, der Aviation Passage Service Berlin (APSB), die Verträge gekündigt. Das Unternehmen wird seine Tätigkeit einstellen. Rund 220 Mitarbeiter verlieren Anfang November ihre Jobs."

Die APSB-Mitarbeiter erhielten nach der Pressemeldung aufgrund ihrer hohen Qualifikationen gutes Geld - und waren damit für das Unternehmen "zu teuer". Ende des Jahres 2014 gingen die letzten Aufträge von der Wisag an die APSB. Im März erhielten die Mitarbeiter dann ihre Kündigung.

Doch viele Mitarbeiter wollen die Kündigung nicht einfach hinnehmen. Sie klagen vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung und gegen den Sozialplan.

Der Sozialplan wurde im Zusammenhang mit der Massenentlassung von der betrieblichen Einigungsstelle beschlossen. Nach der Vereinbarung sollten die Mitarbeiter für kurze Zeit weiterhin in einer Transfergesellschaft beschäftigt und dann auf andere Arbeitsplätze vermittelt werden.

Nach Ansicht der Betroffenen gäbe es jedoch in der Transfergesellschaft keine Umschulung auf andere Jobs. Als Alternative würde ihnen eine Abfindung von höchstens 3.500 Euro in Aussicht gestellt. Dass das „eine sehr magere Abfindung nach jahrzehntelanger Beschäftigung“ sei, bestätigt sogar das Arbeitsgericht und kassierte den Sozialplan.

Einige der rund 130 Kündigungsschutzverfahren wurden bereits entschieden, wobei die jeweilige Kündigung teils als wirksam, teils aus formalen Gründen als unwirksam angesehen wurde. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg liegt dazu noch nicht vor.

Nachtrag vom 02.03.2016:

Nach einem gestrigen Beitrag von rbb-online.de hat das Landesarbeitsgericht den Sozialplan des Arbeitgebers für unwirksam erklärt:
"In zweiter und letzter Instanz bestätigt am Mittag das Landesarbeitsgericht: Der Sozialplan ist unwirksam - schon wegen handwerklicher Fehler."
Daraufhin werden Arbeitgeber und Betriebsrat nun völlig neu verhandeln müssen. Sicher ist kaum zu erwarten, dass die WISAG und ihrer Tochtergesellschaft APSB freiwillig ein besserers Angebot unterbreiten werden. Eher werden sie alle gesellschaftsrechtlichen Verschachtelungen und rechtlichen Winkelzüge nutzen, um sich herauszuwinden. Ob Arbeitnehmer und Betriebsrat demgegenüber ihre Organisation als Stärke ausspielen können, wird sich zeigen.

Quellen: berliner-zeitung.de, 24.09.2014; abendblatt-berlin.de, 07.07.2015; rbb-online.de, 07.07.2019; rbb-online.de, 01.03.2016
 
Nachtrag vom 24.02.2023:
"Nach der Entscheidung des BAG war die zweite Kündigung der Klägerin wirksam, weil der Arbeitgeber das vorgeschriebene Konsultationsverfahren ordnungsgemäß absolvierte und dem Betriebsrat alle erforderlichen Auskünfte erteilte."

Quelle: https://www.bag-urteil.com/22-09-2016-2-azr-276-16/

 

Dienstag, 9. Juni 2015

Abfindung trotz bis zu 190 Krankheitstagen

Es gibt Leute, die arbeiten jahrelang, ohne sich etwas zuschulden kommen lassen - und werden dann entlassen ohne einen Cent. Und es gibt Leute, die fehlen jahrelang bis zu 190 Tagen im Jahr, und ertrotzen sich eine Abfindung. Wie geht das?

Abfindung dank "Personalführung"


Abfindung dank "unqualifizierter Personalführung" muss man da wohl sagen - wenngleich ich den genauen Sachverhalt nicht kenne. Die Stadtwerke Bonn (SWB) müssen einer Busfahrerin 24.000 Euro Abfindung zahlen, nachdem sie gegen die Kündigung klagte.
"Gut 17 Jahre ist eine 50-Jährige bei den Stadtwerken als Busfahrerin beschäftigt. Jetzt hat sie die fristlose Kündigung erhalten. Grund: Die Frau fehlte in den vergangenen Jahren oft wochenlang aus Krankheitsgründen. Als sie schließlich wieder gesund geschrieben worden war, soll sie dem Job ferngeblieben sein. Die Busfahrerin klagte gegen die Kündigung im Arbeitsgericht Bonn."
Tja, was macht man mit so einer Mitarbeiterin? Ganz einfach: so gut wie nichts! Denn nach Aussagen des Anwalts der Stadtwerke, Nicolai Besgen, passierte so gut wie nichts in der "Personalführung":
"'Wir haben uns dann sehr geärgert, als die Mitarbeiterin nicht zur Arbeit erschien, obwohl sie gar nicht mehr krankgeschrieben war', sagt Besgen und verweist auf die ohnehin stets knappe Personalsituation gerade bei den Busfahrern."
Eine solche Antwort verwunderte wohl auch die Richterin, weshalb sie nachfragte:
"Doch die Richterin lässt sich nicht beirren und fragt nach, ob mit der Klägerin Personalgespräche geführt worden seien. Besgen bejaht die Frage. Der Anwalt der 50-Jährigen wirft ein, das Gesprächsangebot habe es lediglich kurz vor der Kündigung gegeben. 'Dann war es das', sagt er."
Wenn so "Personalführung" läuft, kann man sich nur wundern, dass bei den Stadtwerken überhaupt noch jemand Busse fährt - oder?

Denn eigentlich dürfte jedem Personalverantwortlichen klar sein, wie im Falle längerer Erkrankungen das betriebliche Eingliederungmanagent zu organisieren ist. Sollte damit das Problem nicht gelöst werden, dürfte einem qualifizierten Personalverantwortlichen eigentlich auch klar sein, wie zu verfahren ist. Erst recht, wenn es dann noch zu Fehlverhalten (unentschuldigtem Fehlen) der Mitarbeiterin kommt.

Doch leider nicht so selten: Oft wird von Personalverantwortlichen nur zugeschaut, bis dann "der Kragen platzt" und der Rauswurf folgt - allerdings unqualifiziert. Dass die Busfahrerin dann so "clever" ist und dagegen klag, muss nicht verwundern.

Doch hier wurde nicht nur hinsichtlich der Personalführung versagt. Denn die Abfindung bezahlen letztendlich die Fahrgäste mit ihren Fahrpreisen. Oder wird hier ein Verantwortlicher in Regress genommen?

Fazit: Nicht dass die Busfahrerin - vielleicht sogar "dreist" - gegen die Kündigung klagt, nicht dass die Richterin auf einem Vergleich besteht, nicht dass die Abfindung sogar mit dem Gesetz begründbar ist, ist hier das Dilemma. Vielmehr hat die Unternehmensführung hier so versagt, dass der Richterin gar nichts anderes übrig blieb, als so eine Lösung zu fordern. Die einzige Lehre für verantwortungsbewusste Arbeitnehmer aus diesem Fall wäre: Nutzen Sie Ihre Rechte!

Quelle: general-anzeiger-bonn.de, 09.06.2015

Mittwoch, 27. Mai 2015

Abfindungen verhandeln - nicht erpressen

Unbestritten wünschen sich die meisten Arbeitnehmer eine Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nur in wenigen Fällen.

Oft führt nur cleveres Verhandeln zu einer Abfindung. Doch Verhandeln sollte nicht mit erpressen verwechselt werden.

Beispiel: "Wenn Erpressung im Spiel ist", WELT, 20.12.2013

Mehr: "Die Abfindungshöhe wird verhandelt"

Tipp: Souverän verhandeln: Psychologische Strategien und Methoden. Mit 20 Übungen zum Selbstlernen

Mittwoch, 13. Mai 2015

4,25 Millionen Euro Abfindung für ...

den früheren Vorstandschef des Aschaffenburger Staplerbauers Linde Material Handling (LMH), Theodor Maurer, finden nicht ungeteilt Zustimmung bei den Aktionären.

Abfindung entspricht "Corporate Governance Kodex"


Laut Geschäftsbericht soll die Abfindung des ehemaligen LMH-Chefs Theodor Maurer in Höhe von 4,25 Millionen Euro aus einer erfolgsunabhängige Komponente von 3,78 Millionen Euro, erfolgsabhängigen Beträgen und Vorsorgeaufwendungen bestehen. Diese Summe bemisst sich nach Kion-Richtlinien, die sich am deutschen "Corporate Governance Kodex" orientieren. Deshalb gäbe es nach den Worten des Kion-Aufsichtsratsvorsitzender John Feldmann "keinen besonderen Grund" gegeben, um Maurer die Abfindung vorzuenthalten.

Gleichzeitig wurde bekannt, dass auch Bert-Jan Knoef, Chef des Hamburger Kion-Unternehmens Still, eine Abfindung in Höhe von 4,55 Millionen Euro erhält.

Eine Abfindung in dieser Höhe für zwei Vorstandschefs, die "betriebsbedingt" entlassen werden, hätte möglicherweise "Verständnis" auch bei jenen gefunden, die soviel Geld nicht mal in ihrem gesamten Arbeitsleben verdienen können, wie ein Kommentar zu dieser Meldung lautet. Zumindest ist die Abfindung für Vorstandschefs nicht besonders üppig. Dass sie aber für zwei Kion-Vorstandsmitglieder gezahlt wird, die "auf eigenen Wunsch" aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wie es am 14.01.2015 in einer Kion-Pressemitteilung hieß, ruft Kritik hervor.



Wollen Sie auch zumindest eine höhere Abfindung?
 Dann sollten Sie rechtzeitig die Weichen für die 3 Wege stellen,
 auf den Sie zu mehr Geld nach Steuern bei einer Abfindung gelangen können.

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