130 Mitarbeiter wehren sich vor Gericht gegen ihre Entlassungen durch den Aviation Passage Service Berlin (APSB), geht aus einer Meldung im Berliner Abendblatt vom 07.07.2015 hervor. Das Unternehmen hatte im März 2015 190 Frauen und Männer entlassen.
3.500 Euro Abfindung für 20 bis 30 Jahre Arbeit
2008 wurde der Betrieb, der sich bis dahin im Besitz des Landes Berlin
und der Lufthansa befand, an den
Frankfurter Dienstleistungskonzern Wisag verkauft. Es hieß, die Arbeitsplätze blieben erhalten. Nach und nach wurden jedoch Aufträge von der Wisag-Gruppe an
billigere Tochter-Unternehmen abgegeben.
Insgesamt sind allein in
der Abfertigung an den
Berliner Flughäfen ca. 18 "Sub"-Unternehmen tätig.
So gehörte die
Globeground bis 2008 der Flughafengesellschaft und der Lufthansa
und wurde dann von dem Frankfurter Dienstleistungskonzern Wisag
übernommen. Im September 2014 meldete die Berliner Zeitung:
"Globeground hat seiner eigenen Tochtergesellschaft, der Aviation Passage
Service Berlin (APSB), die Verträge gekündigt. Das Unternehmen wird
seine Tätigkeit einstellen. Rund 220 Mitarbeiter verlieren Anfang
November ihre Jobs."
Die
APSB-Mitarbeiter erhielten nach der Pressemeldung aufgrund ihrer hohen Qualifikationen gutes Geld - und waren damit für das
Unternehmen "zu teuer". Ende des Jahres 2014 gingen die
letzten Aufträge von der Wisag an die APSB. Im März erhielten die
Mitarbeiter dann ihre Kündigung.
Doch viele Mitarbeiter wollen die Kündigung nicht einfach hinnehmen. Sie klagen vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung und gegen den Sozialplan.
Der Sozialplan wurde im Zusammenhang mit der
Massenentlassung von der betrieblichen Einigungsstelle beschlossen. Nach der Vereinbarung sollten die Mitarbeiter für kurze Zeit weiterhin in
einer Transfergesellschaft beschäftigt und dann auf andere
Arbeitsplätze vermittelt werden.
Nach Ansicht der Betroffenen gäbe es jedoch in der Transfergesellschaft keine Umschulung auf andere Jobs. Als Alternative würde ihnen eine
Abfindung von höchstens 3.500 Euro in Aussicht gestellt. Dass das „eine sehr magere
Abfindung nach jahrzehntelanger Beschäftigung“ sei, bestätigt sogar das
Arbeitsgericht und kassierte den Sozialplan.
Einige der rund 130 Kündigungsschutzverfahren wurden bereits
entschieden, wobei die jeweilige Kündigung teils als wirksam, teils aus
formalen Gründen als unwirksam angesehen wurde. Eine Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg liegt dazu noch nicht vor.
Nachtrag vom 02.03.2016:
Nach einem gestrigen Beitrag von rbb-online.de hat das Landesarbeitsgericht den Sozialplan des Arbeitgebers für unwirksam erklärt:
"In zweiter und letzter Instanz bestätigt am Mittag das
Landesarbeitsgericht: Der Sozialplan ist unwirksam - schon wegen
handwerklicher Fehler."
Daraufhin werden Arbeitgeber und Betriebsrat nun völlig neu verhandeln müssen. Sicher ist kaum zu erwarten, dass die WISAG und ihrer Tochtergesellschaft APSB freiwillig ein besserers Angebot unterbreiten werden. Eher werden sie alle gesellschaftsrechtlichen Verschachtelungen und rechtlichen Winkelzüge nutzen, um sich herauszuwinden. Ob Arbeitnehmer und Betriebsrat demgegenüber ihre Organisation als Stärke ausspielen können, wird sich zeigen.
Quellen: berliner-zeitung.de, 24.09.2014; abendblatt-berlin.de, 07.07.2015; rbb-online.de, 07.07.2019; rbb-online.de, 01.03.2016
Nachtrag vom 24.02.2023:
"Nach der Entscheidung des BAG war die zweite Kündigung der Klägerin
wirksam, weil der Arbeitgeber das vorgeschriebene Konsultationsverfahren
ordnungsgemäß absolvierte und dem Betriebsrat alle erforderlichen
Auskünfte erteilte."
Quelle: https://www.bag-urteil.com/22-09-2016-2-azr-276-16/