Donnerstag, 20. Dezember 2012

Abfindung - "wegweisendes Urteil"

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat dem belgischen Investmentbanker Raphael Geys eine Abfindung zugebilligt. Sein Rechtsanwalt bezeichnet es als ein "wegweisendes Urteil" für den Schutz von Arbeitnehmern.

Die Société Générale hatte 2007 den Investmentbanker gefeuert, weil er angeblich zu erfolgreich war. Nun hat der Oberste Gerichtshof Großbritanniens geurteilt, dass die französische Großbank dem Banker bis zu 20 Millionen Euro zahlen muss.

Dem Urteil zufolge
"gelten fristlose Kündigungen für unbescholtene Beschäftigte nur dann, wenn sie diesen zugestimmt haben. Das tat Geys aber nicht. Dadurch hat er aus Sicht des Gerichts nun Anspruch auf Sondervergütungen.
Geys wird nun von der Société Générale nun rund 12,5 Millionen Euro Abfindung verlangen. Zudem kann er 'einige Millionen Euro' verlangen, um steuerliche Nachteile auszugleichen, die die Bank zu verantworten hat."
Ich denke, was für den Anwalt "wegweisend" ist, ist für Deutschland schon weitgehend per Gesetz geregelt. Denn für fristlose Kündigungen gibt es hier recht hohe Hürden. Oder wie sehen Sie das?

Quelle: spiegel-online, 19.12.2012

Sonntag, 9. Dezember 2012

Mit 12 Millionen Euro Abfindung Geld gespart

In der Online-Ausgabe des Handelsblatts wird am 07.12.2012 berichtet, dass die Trennung von drei Vorständen dem hoch verschuldeten ThyssenKrupp-Konzern Abfindungen in Höhe von elf bis zwölf Millionen Euro kosten würde.

Technik-Vorstand Olaf Berlien und Stahlchef Edwin Eichler sollen jeweils rund vier Millionen Euro Abfindung erhalten; für Compliance-Vorstand Jürgen Claassen (er war erst seit 2011 im Vorstand) soll die Abfindung nur 3,2 Millionen Euro betragen.

Weiter heißt es:
"Thyssen-Krupp profitiert davon, dass die erst vor kurzem um fünf Jahre verlängerten Verträge mit Berlien und Eichler geändert worden waren. Sonst hätten die sogenannten „Ausgleichszahlungen“ sogar bei knapp 20 Millionen Euro gelegen. Thyssen-Krupp wollte sich dazu nicht äußern."
Seit 2009 werden in dem Unternehmen Abfindungen auf zwei Jahresvergütungen begrenzt. Frühere Verträge sahen einen solchen Deckel nicht vor.

Zum Vergleich: Ein "normaler Arbeitnehmer" müsste für eine sogenannte Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz bei 2 Jahresvergütungen 24 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen, um in den Genuss einer solchen Abfindung zu kommen. 

Der Personalausschuss des Aufsichtsrates von ThyssenKrupp hat mit der angekündigten Entlassung der Vorstände Olaf Berlien, Edwin Eichler und Jürgen Claassen Konsequenzen aus einer ganzen Serie von Fehlinvestitionen in Amerika und Fehlverhalten im Unternehmen gezogen.

Quelle: Handelsblatt-Online, 07.12.2012


 

Mittwoch, 21. November 2012

Herr Nonnenmacher kann lachen

BILD bestätigt in einem Beitrag vom 20.11.2012:
"von der Bank an Dirk Jens Nonnenmacher (49) gezahlte 4-Millionen-Abfindung ist dem umstrittenen Banker nach dem 15. Dezember nicht mehr zu nehmen! Auch nicht bei einer Verurteilung im laufenden Prozess wegen Untreue!"
Dazu hatte ich schon einmal in einem Pressebeitrag vom 21.12.2010 angemerkt:
"Überlegenswert auch für moralisch integre Arbeitnehmer dürfte an den Beispielen sein: Wer trotz hoher Steuerlast auf eine erkleckliche Nettoabfindung hofft, muss rechtzeitig handeln. Gerade der zunehmende Mangel an Fachkräften bietet neue Chancen für deren Verhandlungsposition." ;-)
Quelle: BILD, 20.11.2012, siehe auch den Beitrag im NDR 

Samstag, 10. November 2012

So sichert man sich 15,5 Millionen Dollar Abfindung

Wie FAZ.net berichtet, hat sich der ehemaligen Citigroup-Chef Vikram Pandit zum Abschied eine Abfindung von 15,5 Millionen Dollar gesichert, ebenso wie sein Stellvertreter John Havens, der vor ein paar Wochen zurücktrat.

Damit werde "die Arbeit der beiden Manager in den vergangenen Jahren ... gewürdigt", soll es in der Citi-Group laut Handelsblatt dazu geheißen haben.

In einigen Pressemeldungen (z.B. im Spiegel) dazu klingt gar so etwas wie Bedauern an an.

Der Kommentar von Klaus Wege auf FAZ.net deutet eine andere Sichtweise an, wie hier private Einnahmen "organisiert" wurden.
Quelle: FAZ.net,


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Keine Extra-Abfindung: Geschasster Bank-Chef bekommt 6,7 Millionen Dollar - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/banken/keine-extra-abfindung-geschasster-bank-chef-bekommt-6-7-millionen-dollar_aid_857876.html

Montag, 5. November 2012

Abfindung oder BQG - trotz Urteil viel Unsicherheit für Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) in einem aktuellen Urteil klare Grenzen gesetzt. Damit soll verhindert werden, dass sich für Arbeitnehmer beim Betriebsübergang die Arbeitsvertragsbedingungen verschlechtern.

Mehr dazu in einem Interview mit Boris Dzida, Partner und Arbeitsrechtler bei Freshfields in der "Wirtschaftswoche" vom 05.11.2012

Donnerstag, 18. Oktober 2012

4 Millionen Euro Abfindung gestrichen

Da hat doch die Bundesregierung den Mut - oder ist es nur Scham - dem Vorstandsmitglied der Commerzbank, Jochen Klösges, die Abfindung von 4 Millionen Euro zu streichen.
Der Aufhebungsvertrag mir einer solchen Abfindung war bereits verhandelt, der Aufsichtsrat, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und die "Arbeitsebene" im Finanzministerium soll nach Angaben des manager-magazins schon zugestimmt haben. Der gegenwärtig gültige Vertrag mit dem Manager läuft wohl noch bis Mai 2017 und dürfte ihm ein Gehalt von mindestens 8 Millionen Euro sichern.

In der Commerzbank-Führung war Ende Juni beschlossen worden, den Geschäftsbereich "Asset Based Finance" aufzulösen, dem Klösges vorstand. Deshalb wurde mit ihm ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt.

Nun wird darüber spekuliert, warum wohl die Bundesregierung letztendlich gegen die Abfindung ist. Liegt es daran, dass sie an der Commerzbank mit 25 Prozent beteiligt ist und Abfindungszahlungen an Bankmanager unbedingt vermeiden möchte?


Quelle: manager magazin online, 18.10.2012

Montag, 15. Oktober 2012

Erst nach Budapest - dann zum Jobcenter?

Nach Berichten von RP-Online sollen bei den Ergo-Versicherungen weitere 600 Jobs gestrichen werden.

Bereits im Juli wurde die Streichung von 1.350 Arbeitsplätzen angekündigt. Nun sollen in den nächsten drei Jahren insgesamt 600 weitere Vollzeitstellen abgebaut werden. Die Verhandlungen zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat stehen aber noch aus. Die Bedinungen für die zu entlassenden Mitarbeiter sind also noch offen: ob es eine Abfindung gibt, in welcher Höhe und zu welchen zusätzlichen Bedingungen.



Wer spricht da eigentlich?

"Machen Sie ein Experiment. Es kostet nur zehn Minuten Ihrer Lebenszeit. Ein Leser im sonnigen Spanien hat mich darauf aufmerksam gem...