Mittwoch, 21. November 2012

Herr Nonnenmacher kann lachen

BILD bestätigt in einem Beitrag vom 20.11.2012:
"von der Bank an Dirk Jens Nonnenmacher (49) gezahlte 4-Millionen-Abfindung ist dem umstrittenen Banker nach dem 15. Dezember nicht mehr zu nehmen! Auch nicht bei einer Verurteilung im laufenden Prozess wegen Untreue!"
Dazu hatte ich schon einmal in einem Pressebeitrag vom 21.12.2010 angemerkt:
"Überlegenswert auch für moralisch integre Arbeitnehmer dürfte an den Beispielen sein: Wer trotz hoher Steuerlast auf eine erkleckliche Nettoabfindung hofft, muss rechtzeitig handeln. Gerade der zunehmende Mangel an Fachkräften bietet neue Chancen für deren Verhandlungsposition." ;-)
Quelle: BILD, 20.11.2012, siehe auch den Beitrag im NDR 

Samstag, 10. November 2012

So sichert man sich 15,5 Millionen Dollar Abfindung

Wie FAZ.net berichtet, hat sich der ehemaligen Citigroup-Chef Vikram Pandit zum Abschied eine Abfindung von 15,5 Millionen Dollar gesichert, ebenso wie sein Stellvertreter John Havens, der vor ein paar Wochen zurücktrat.

Damit werde "die Arbeit der beiden Manager in den vergangenen Jahren ... gewürdigt", soll es in der Citi-Group laut Handelsblatt dazu geheißen haben.

In einigen Pressemeldungen (z.B. im Spiegel) dazu klingt gar so etwas wie Bedauern an an.

Der Kommentar von Klaus Wege auf FAZ.net deutet eine andere Sichtweise an, wie hier private Einnahmen "organisiert" wurden.
Quelle: FAZ.net,


...
Keine Extra-Abfindung: Geschasster Bank-Chef bekommt 6,7 Millionen Dollar - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/banken/keine-extra-abfindung-geschasster-bank-chef-bekommt-6-7-millionen-dollar_aid_857876.html

Montag, 5. November 2012

Abfindung oder BQG - trotz Urteil viel Unsicherheit für Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) in einem aktuellen Urteil klare Grenzen gesetzt. Damit soll verhindert werden, dass sich für Arbeitnehmer beim Betriebsübergang die Arbeitsvertragsbedingungen verschlechtern.

Mehr dazu in einem Interview mit Boris Dzida, Partner und Arbeitsrechtler bei Freshfields in der "Wirtschaftswoche" vom 05.11.2012

Donnerstag, 18. Oktober 2012

4 Millionen Euro Abfindung gestrichen

Da hat doch die Bundesregierung den Mut - oder ist es nur Scham - dem Vorstandsmitglied der Commerzbank, Jochen Klösges, die Abfindung von 4 Millionen Euro zu streichen.
Der Aufhebungsvertrag mir einer solchen Abfindung war bereits verhandelt, der Aufsichtsrat, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und die "Arbeitsebene" im Finanzministerium soll nach Angaben des manager-magazins schon zugestimmt haben. Der gegenwärtig gültige Vertrag mit dem Manager läuft wohl noch bis Mai 2017 und dürfte ihm ein Gehalt von mindestens 8 Millionen Euro sichern.

In der Commerzbank-Führung war Ende Juni beschlossen worden, den Geschäftsbereich "Asset Based Finance" aufzulösen, dem Klösges vorstand. Deshalb wurde mit ihm ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt.

Nun wird darüber spekuliert, warum wohl die Bundesregierung letztendlich gegen die Abfindung ist. Liegt es daran, dass sie an der Commerzbank mit 25 Prozent beteiligt ist und Abfindungszahlungen an Bankmanager unbedingt vermeiden möchte?


Quelle: manager magazin online, 18.10.2012

Montag, 15. Oktober 2012

Erst nach Budapest - dann zum Jobcenter?

Nach Berichten von RP-Online sollen bei den Ergo-Versicherungen weitere 600 Jobs gestrichen werden.

Bereits im Juli wurde die Streichung von 1.350 Arbeitsplätzen angekündigt. Nun sollen in den nächsten drei Jahren insgesamt 600 weitere Vollzeitstellen abgebaut werden. Die Verhandlungen zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat stehen aber noch aus. Die Bedinungen für die zu entlassenden Mitarbeiter sind also noch offen: ob es eine Abfindung gibt, in welcher Höhe und zu welchen zusätzlichen Bedingungen.



Donnerstag, 11. Oktober 2012

300.000 Euro Abfindung verschwiegen

Ein Ehepaar aus Hartha in Sachsen hat beim Jobcenter 300.000 Euro aus Abfindungen und aus Versicherungen nicht angegeben.- Ein Kavaliersdelikt oder Straftat?

Vor dem Amtsgericht Döbeln musste sich das Ehepaar wegen Betruges verantworten. Es habe sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und damit andere geschädigt, weil sie aufgrund der falschen Angaben im Hartz-IV-Antrag rund 11.200 Euro von der Arbeitsagentur zu viel kassierten.

Dem Ehepaar war von der Deutschen Telekom eine Abfindung von rund 300.000 Euro zugeflossen. Außerdem hatte das Ehepaar auch noch die Lebensversicherungen des Ehemannes haben sie gegenüber der Agentur verschwiegen. Das gesamte Geld hatte das Paar seinen Kindern geschenkt.

Angeblich wussten beide Ehepartner nicht, dass sie auch Schenkungen, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen, bei der Arbeitsagentur angeben müssen. Sie gaben ihren Fehler jedoch zu

Weil beide Ehepartner geständig waren, ihre Tat bereuten und die Schadenssumme inzwischen zurückgezahlt haben, wurden sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Kommentar der Staatsanwältin.
„Es ist tragisch, in Hartz-IV zu fallen und alles zu verlieren.“
Quelle:  sz-online, 11.10.2012

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Vergleich mit Abfindung - ohne Klage kein Geld

Viel zu oft verbirgt sich hinter einer "betriebsbedingten Kündigung" keine kritische Betriebssituation, sondern schlicht Subjektivismus. So wohl auch im Fall von Patrick Dehm. 

Eine Abfindung soll eine Entschädigung dafür sein, dass dem Betroffenen Einnahmen entgangen sind oder entgehen, weil er seine Tätigkeit meist betriebsbedingt nicht mehr ausübt. Das die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt leider zu oft auch an Willkür und Subjektivismus des Arbeitgebers.

Patrick Dehm hatte im Juni 2012 eine fristlose Kündigung erhalten, weil er sich abfällig über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst geäußert haben soll. So ganz schien der Arbeitgeber, das Bistum Limburg, seiner Kündigung wohl selbst nicht zu trauen. Denn schon wenige Wochen später gab es eine zweite fristlose Kündigung. Dieses Mal wurde sie damit begründet, dass Dehm bei Sanierungsarbeiten angeblich seine Kompetenzen überschritten hatte.

Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt endete am 11. September mit dem Vorschlag der Richterin, beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten zu wollen. Nunmehr soll das Bistum Limburg dem Vorschlag zugestimmt haben, Dehm eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen und ihn mit Freistellung bis Ende März 2013 weiter zu beschäftigen.

Das ist wohl wesentlich der Richterin Gesine Bracker zu danken, die sich um einen Kompromiss bemühte, weil sie von den Kündigungsgründen nach Berichten der Frankfurter Neuen Presse nichts hielt.

Übrigens: Innerhalb weniger Tage ist das ein weiterer Fall einer Entlassung durch den Arbeitgeber Kirche, der wohl auf unterschiedliche Moralauffassungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter zurückzuführen ist. Oder wie sehen Sie das?
 
Quelle: Frankfurter Neue Presse, 10.10.2012

Einmaliges Angebot – Nach dem Job: Steuern steuern

Vor den Landtagswahlen: Was für Ihre Abfindung noch gilt, und was sich ändern kann In mehreren Bundesländern stehen in den kommenden Wochen ...