Der Blog zu Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? - der Webseite, wo Sie alles über Kündigung - Entlassung - Abfindung - Steuern finden.
Freitag, 27. Dezember 2024
Was bleibt von der Bruttoabfindung als Nettoabfindung nach Steuern?
Wie Sie eine Abfindung vereinbaren und dabei sichern, dass Ihnen die Abfindungssumme netto ausgezahlt wird
Abfindungen, die der "Arbeitgeber" wegen einer von ihm veranlaßten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zahlt, unterliegen als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" der Einkommenssteuer. Der "Arbeitgeber" hat die Einkommenssteuer einzubehalten und abzuführen. Der "Arbeitnehmer" erhält die Nettoabfindung ausgezahlt. Schuldner der Steuer ist jedoch der "Arbeitnehmer".
Von dieser Regelung können die Parteien durch vertragliche Vereinbarung abweichen. Im vorliegenden Fall berief sich der "Arbeitnehmer" auf die im protokollierten Vergleich enthaltenen Worte "brutto = netto" und meinte, daß danach der "Arbeitgeber" die Einkommenssteuer zu tragen habe. Dem folgte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nicht. Aus dieser häufig verwendeten Floskel ist keinesfalls der Wille der Parteien zu entnehmen, daß der "Arbeitgeber" im Innenverhältnis den Steuerbetrag auf die Bruttoabfindung zu übernehmen habe. Mangels einer eindeutigen Abrede bleibt es daher bei den gesetzlichen Bestimmungen, wonach der "Arbeitnehmer" die auf die Abfindung entfallende Einkommens-/Lohnsteuer zu tragen hat.
Quelle: LAG Baden-Württemberg vom 17.04.1997, Az.: 11 Sa 132/96
Vereinbart ein "Arbeitnehmer" im Rahmen eines Auflösungsvergleichs mit dem "Arbeitgeber" eine Abfindung ohne ausdrücklichen Hinweis auf eine Nettosumme, so handelt es sich regelmäßig um eine Bruttoabfindung. Für diese Einkünfte besteht die Steuerpflicht des "Arbeitnehmers". Wenn jemand etwas anderes beabsichtige, müsse er dies auch ausdrücklich vereinbaren. Auch die Tatsache, dass der "Arbeitgeber" die Steuern vor der Auszahlung nicht von der Bruttoabfindung abgezogen habe, ändere nichts am Vergleichswortlaut.
Quelle: LAG München, Urteil vom 26.08.2008, Az.: 6 Sa 277/08
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Abfindung umwandeln in Direktversicherung Abfindung oder Teile von Abfindungen können in eine Direktversicherung oder andere Leistungen de...
-
Was bleibt von der Bruttoabfindung als Nettoabfindung nach Steuern? - Darüber sind in diesen Tagen viele ehemalige Opel-Mitarbeiter des Boc...
-
"Siemens stellt sich strukturellem Marktwandel und stärkt globale Wettbewerbsfähigkeit" - indem die Konzernführung Entwicklung...
-
Auf spiegel.de war am 28.09.2017 zu lesen: "Herbstgutachten der Wirtschaftsinstitute Konjunktur? Läuft." W...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen