Donnerstag, 18. Juli 2013

Keine Abfindung obwohl Top-Manager?

Ja auch Top-Manager gehen ab und zu bei einer Abfindung leer aus, wie der frühere US-Chef von Mercedes-Benz, Ernst Lieb, nun erfahren musste. Zwar wollte er sich mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart gegen seine fristlose Kündigung nicht abfinden, aber die ...

Fristlose Kündigung ohne Abfindung war rechtens

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart erklärte die fristlose Kündigung von Ernst Lieb im Herbst 2011 wegen Bereicherung für rechtens:
"Die Berufungskammer erachtet die außerordentliche Kündigung für wirksam, weil der Kläger Leistungen in erheblichem wirtschaftlichen Wert entgegengenommen hat, auf die er - wie er wusste - keinen Anspruch hatte." (Az: 23 CA 8783/11)
Auf der Webseite von swr.de sind die teuren Anschaffungen und Abrechnungen aufgelistet, die sich der Manager zusätzlich zu seinem Jahresgehalt von der Firma - oder richtiger von den Mercedes-Kunden zu Lasten der Mitarbeiter - bezahlen ließ.

Beim Stuttgarter Autobauer waren in den vergangenen Jahren wiederholt Fälle von Korruption und Unregelmäßigkeiten öffentlich bekannt geworden. Deshalb hatten ihn bis Frühjahr dieses Jahres die Justizbehörden der USA sogar verstärkt beobachtet.

Ob Daimler mit der Entlassung von Lieb nun ein Exempel statuieren wollte, sei mal dahingestellt. Jedenfalls erhielt Lieb Ende vergangenen Jahres die fristlose Kündigung, weil er in seiner mietfrei zur Verfügung gestellten Dienstvilla auf Konzernkosten unter anderem ein Heimkino und ein Fitnessstudio einbauen ließ. Allein die "Home-Entertainment"-Anlage kostete 90.000 Dollar (69.000 Euro).

Selbst die Berufungskammer wollte der Argumentation seines Anwalts nicht folgen, dass Daimler kein Vermögensnachteil entstanden sei, weil die Einkäufe und Umbauarbeiten den Wert der Dienstvilla erhöht hätten.

Fazit: Als "Bonus" für solch maßlos selbstherrliche Bereicherung dann noch eine Abfindung als Entschädigung für die fristlose Kündigung erstreiten zu wollen, ist schon ganz schön ... - oder wie sehen Sie das?

Quelle; SWR Landesschau aktuell, 11.07.2013  

Mittwoch, 17. Juli 2013

Abfindungsrechner 2013

Haben Sie schon einmal einen Abfindungsrechner im Internet genutzt? Wer danach "googelt", findet gleich mehrere:

Abfindungsrechner 2013

Welche Erfahrungen haben Sie dabei gesammelt? Womit kamen Sie gut zurecht?


Dienstag, 9. Juli 2013

Abfindung für ehemaligen Torhüter?

Was in Wirtschaft und Verwaltung leider nicht selten ist, scheint im Sport ebenfalls billig zu sein: fristlose Kündigung ...

Christian Fiedler, ehemalige Torhüter bei Hertha BSC klagt gegen den Verein auf Wiedereinstellung. Er wurde am 22.05.13 nach 22 Jahren vorzeitig entlassen. Seiner Ansicht nach gab es keinen ausreichenden Grund für die Kündigung.

Fiedler - eine Ausnahme? Keineswegs!
"Bereits nach dem Abstieg wurden zwölf Angestellte aus der Geschäftsstelle beurlaubt. Während sich Anja Lorenz aus der Organisation, Christa Blocksdorf vom Ticketing und Marlies Karnowsky von der Rezeption die Wiedereinstellung erstritten, einigte sich der Großteil mit dem Klub über eine Abfindung."
 Quelle: goal.com, 09.07.2013

Andere Klubs können das auch.

SSV Ulm 1846 hat seinen ehemalige Cheftrainer, Stephan Baierl, gefeuert. Weil es zwischen dem Trainer und dem Verein nicht mal einen schriftlichen Arbeitsvertrag gab, blieb bis nach einem Vergleichsvorschlag des Ulmer Arbeitsgerichts umstritten, ob Baierl beim SSV 1846 ein unbefristetes oder ein bis 2014 befristetes Arbeitsverhältnis hatte.

Der Verein sprach aber erst einmal "eine Verhaltens-, Personen- und betriebsbedingte Kündigung gegen den Cheftrainer aus". Baierl soll nun eine Mini-Abfindung in Höhe von 2.000 Euro erhalten.

Quelle: FuPa.net, 08.07.2013

Donnerstag, 4. Juli 2013

Erzieherinnen erstreiten 42 000 Euro brutto Abfindung

Zwei Erzieherinnen des Kindergartens Mühlenmatten erstreiten am 02.07.2013 vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich und jeweils 42 000 Euro brutto Abfindung, mit denen das Arbeitsverhältnis zum 30. September endet ..., wenn die Mehrheit des Gemeinderats zustimmt.

Außerordentliche Kündigung, dennoch Abfindung

Die Gemeinde hatten den Erzieherinnen am 2. Januar die Kündigung ausgesprochen, weil sie den "modernen Erziehungsstil" nicht umsetzten, der in den kommunalen Kindergärten eingeführt wurde. - Soweit mag das nur ein Problem der Erzieherinnen und der Gemeinde sein. Doch ...

... was können andere aus der Verhandlung und dem Vergleich lernen?

In der Badischen Zeitung wird die Richterin zitiert mit den Worten:
"Wir neigen dazu, die zum 2. Januar ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam zu halten."
 Dazu gab es gleich mehrere Begründungen:
  • Aus Sicht des Gerichts sei zu wenig versucht worden, "die Kolleginnen zur Vernunft zu bringen".
  • Vermisst wurden klare, verbindliche Regeln und Abmachungen, nach denen hätte bemessen, ermahnt und abgemahnt werden können.
  • Das Gericht sah zu geringe Anstrengungen der Gemeinde, den Erzieherinnen eine andere Stelle anzubieten.
  • Die Kündigung sei als "Druckkündigung" ausgesprochen worden, weil die Gemeinde größeren Schaden durch die angedrohte kollektive Kündigung der Erzieherkolleginnen verhindern wollte.
Die Erzieherinnen klagten gegen die Kündigung auf Weiterbeschäftigung. Weil diese aus Sicht der Gemeinde nicht vorstellbar sei, legte die Richterin den Parteien eine Lösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Auslauffrist bis zum 30. September und einer Abfindung in Höhe von 52 000 Euro nahe.

Dagegen wiederum wurde von der Gemeinde vorgebracht, dass sie die 
"52 000 Euro nicht bezahlen könne und werde".
Zudem habe die Gemeinde die Erzieherinnen seit Oktober 2012 ohne Gegenleistung freigestellt und 23.000 Euro Gehalt gezahlt.

Dem hielt die Rechtsvertreterin der Klägerin entgegen, dass dies "keine Basis für eine Einigung sei".

Schlussendlich einigten sich die Parteien - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats - neben der freigestellten Weiterbezahlung bis Ende September auf die Abfindung und die Ausstellung eines "wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses mit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung gut". 

Fazit: Die Einwände des Gerichts gegen die Kündigung und der Vorschlag zur Auflösung des sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufmerksam zu Gemüte führen, um in ähnlichen Situationen gleich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. 
 

14 Millionen US-Dollar Abfindung

Wie Chip-Online am 04.07.2013 berichtet, trennt sich Microsoft von seinem Ex-Windows-Chef Steven Sinofsky mit einer "Traum-Abfindung". 

14 Millionen US-Dollar Abfindung

"Steven Sinofsky, der ehemalige Kronprinz und viel bewunderte Windows-Chef bei Microsoft, hat sich eine nette Abfindung zu hervorragenden Bedingungen ausgehandelt. Dafür, dass er so plötzlich gehen musste, wird er nach 23 Jahren bei dem Softwarekonzern Anteile im Wert von 14 Millionen Dollar erhalten. Und er muss nur noch bis Jahresende die Füße stillhalten – dann darf er sogar mit allem, was er weiß, zur Konkurrenz gehen."
Wie in einigen Posts auf diesem Blog nachzulesen ist, sind die 14 Millionen Abfindung für US-Verhältnisse nun nicht gerade ein Spitzenwert. Allerdings dürfte Steven Sinofsky bei den Bedingungen im nächsten Jahr sicher wieder genug verdienen können ... wenn er doch gar "zur Konkurrenz gehen" könnte.

Quelle: chip.de, 04.07.2013  

Mittwoch, 3. Juli 2013

Abfindungshöhe nach Sozialplan

Wie hoch kann oder soll eine Sozialplan-Abfindung sein? Dafür gibt es keine Regel. Auch Abfindungen im Sozialplan sind das Ergebnis von ... Verhandlungen. Hier ein Beispiel aus Lörrach.


Solche Abfindungen werden nicht häufig vereinbart ... schon gar nicht in einem Produktionsbetrieb. Dass hier auch Altersstufen für die Sozialplanabfindung vereinbart wurden, ist durchaus möglich.

Quelle: tv-suedbaden.de, 21.06.2013

Abfindungspoker - zum Schaden des Mandanten

Abfindungen sind meist Verhandlungssache - nur in wenigen Fällen sind die Abfindungshöhen durch Gesetz, Tarifvertrag oder Gerichtsurteil "festgelegt". Wer eine angemessene Abfindung erhalten will, muss also gut verhandeln können ... oder verspielt einen fairen "Goldenen Handschlag".

Anwalt hätte fast Abfindung verspielt

Diesen Eindruck gewinnt der Leser aus der Kolumne "Zum Schaden des Mandanten" in der WELT vom 21.06.2013. Heiko Peter Krenz, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und im Auftrag eines Unternehmers tätig, berichtet darin über einen Fall, in dem der Anwalt eines Arbeitnehmers
"das Zwölffache der Regelsatzabfindung" forderte.
"Er vertrat die Auffassung, dass es im Vorfeld der Verhandlungen zu Unregelmäßigkeiten mit dem Umgang von Daten gekommen war. Dadurch versuchte er, seine Abfindungsforderungen zu rechtfertigen und sie künstlich hochzutreiben."
Abgesehen davon, ob das nun fair war oder nicht, hätte der "Rambo-Anwalt" damit auch fast die finanzielle Entschädigung für den Arbeitnehmer gefährdet ... 

Sabbatical – die strategische Entscheidungsarchitektur für Executives, bevor Steuern und Sozialversicherung Fakten schaffen. Sabbatical vs...