"Wir haben uns einvernehmlich getrennt."
Dieser Satz klingt gut. Er sagt der Arbeitsagentur aber nichts darüber, wie die Beendigung formal zustande kam.
Entscheidend ist nicht die gefühlte Fairness der Trennung. Entscheidend ist, wie der Beendigungsgrund im Vertrag dargestellt wird, als arbeitgeberseitige Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, oder als Vereinbarung, die wie eine einseitige Eigeninitiative wirkt.
Mehr dazu: https://www.abfindunginfo.de/abfindung-sperrzeit-arbeitslosengeld/
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