"Anfang Januar erledige ich das noch."
Ein Satz, der steuerlich teuer werden kann.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip kennt keine Kulanzfrist. Es zählt der tatsächliche Zahlungstag, nicht die Absicht, die dahinterstand.
Nur was an Geld bis zum 31.12.2026 zu- oder abfließt, kann steuerliche Wirkung für 2026 entfalten.
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Der verbreitete Denkfehler, "Anfang Januar ist auch noch okay"
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