Freitag, 30. Januar 2026

Wissensplattform

Bundesarbeitsgericht, 7-ABR-23/24, 7-ABR-26/24, 7-ABR-40/24: "Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt." https://bit.ly/4qJhAsh

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