100.000 Euro Abfindung für 3,60 Euro - ist das ein guter Deal? Würden Sie diesen annehmen? Oder gibt es da etwas, das für Sie wichtiger ist als Geld?
Wie die taz berichtet, sollte Beate S. wegen „Erschleichens“ von 3,60 Euro Briefporto in Hannover entlassen werden. Der 57-jährigen Betriebsrätin wurde vorgeworfen, die MDG Dienstleistungsgesellschaft, ein Unternehmen der MADSACK Mediengruppe, geschädigt zu haben, weil sie drei Werbebriefe zur Betriebsratswahl im Dezember 2017 verschickt hatte. Dabei war sie davon ausgegangen, dass diese mit einem betriebsinternen Kurierdienst versendet, und nicht von einem externen Dienstleister gegen Porto zugestellt werden.
Für die Unternehmensführung war das ein ausreichender Grund, der Frau fristlos zu kündigen. Doch Beate S. klagte gegen die Kündigung. Das Gericht erkannte keinen ausreichenden Kündigungsgrund. Daraufhin wurden ihr von der Unternehmensführung 100.000 Euro Abfindung angeboten. Spätestens an der Stelle dürfte auch den Unbedarftesten klar werden: Tatsächlich war die Mitarbeiterin der Geschäftsführung wohl zu unbequem. So sahen es wohl auch das Landes- und das Bundesarbeitsgericht:
Weil Beate S. die Peitsche ablehnte, versuchte es die Geschäftsführung im Mai 2019 mit Zuckerbrot. „Freistellung“ bis zum Jahresende gegen Anrechnung von Urlaubszeiten plus 100.000 Euro Bruttoabfindung. Doch Anwalt und Arbeitsagentur rieten Beate S., das Angebot nicht anzunehmen:
"'Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen'“, sagte ihr Anwalt.
Am 5. Juli kehrte Beate S. in den Betrieb zurück. Sie wurde von einem neuen Geschäftsführer empfangen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück.
Quelle: taz.de, 31.07.2019
100.000 Euro Abfindung für 3,60 Euro Briefporto
Quelle: @ arahan, fotolia.com |
Für die Unternehmensführung war das ein ausreichender Grund, der Frau fristlos zu kündigen. Doch Beate S. klagte gegen die Kündigung. Das Gericht erkannte keinen ausreichenden Kündigungsgrund. Daraufhin wurden ihr von der Unternehmensführung 100.000 Euro Abfindung angeboten. Spätestens an der Stelle dürfte auch den Unbedarftesten klar werden: Tatsächlich war die Mitarbeiterin der Geschäftsführung wohl zu unbequem. So sahen es wohl auch das Landes- und das Bundesarbeitsgericht:
"Nach DJU-Angaben schlugen die Richter einen Vergleich und eine Abfindung von 100.000 Euro vor, was Beate S. aber ablehnte. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil im Dezember 2018 nicht zu, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde der MDG wies das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt ab."
Zuckerbrot statt Peitsche
Weil Beate S. die Peitsche ablehnte, versuchte es die Geschäftsführung im Mai 2019 mit Zuckerbrot. „Freistellung“ bis zum Jahresende gegen Anrechnung von Urlaubszeiten plus 100.000 Euro Bruttoabfindung. Doch Anwalt und Arbeitsagentur rieten Beate S., das Angebot nicht anzunehmen:
"'Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen'“, sagte ihr Anwalt.
Am 5. Juli kehrte Beate S. in den Betrieb zurück. Sie wurde von einem neuen Geschäftsführer empfangen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück.
"Im Westen nichts Neues"
Wer den Bericht über Beate S. kennt, könnte abgewandelt mitQuelle: taz.de, 31.07.2019
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