Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer hat mit dem Gesamtbetriebsrat vereinbart, wie die vorgesehenen 12.000 Stellen weltweit abgebaut werden sollen.
Diese Regelung soll ermöglichen, dass Mitarbeiter maximal 7,2 Prozent Abschlag (24 Monate x 0,3 Prozent) auf die gesetzliche Rente einbüßen. Für jüngere Mitarbeiter sollen demnach Abfindungen von bis zu 63 Monatsgehältern ausgehandelt worden sein.
Zum Vergleich: Bei der sogenannten Regelabfindung nach § 1a Kündigungschutzgesetz wird von 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr ausgegangen.
Was bleibt von der Abfindung nach Steuern?
Quelle: sueddeutsche.de, 04.02.2020
Stellenabbau ohne Kündigung mit Abfindungsangebot
Für den Abbau von ca. 4.500 Stellen im Inland vereinbarte der Konzern mit dem Gesamtbetriebsrat, dass für Beschäftigte im Alter von mindestens 57 Jahren und mit 35 Rentenbeitragsjahren sogenannte Flexi-Aufhebungsverträge gelten sollen. Danach sollen die Aufhebungsverträge über sechs Jahren laufen und zwei Jahre vor der individuellen Grenze für den Renteneintritt enden.Diese Regelung soll ermöglichen, dass Mitarbeiter maximal 7,2 Prozent Abschlag (24 Monate x 0,3 Prozent) auf die gesetzliche Rente einbüßen. Für jüngere Mitarbeiter sollen demnach Abfindungen von bis zu 63 Monatsgehältern ausgehandelt worden sein.
Zum Vergleich: Bei der sogenannten Regelabfindung nach § 1a Kündigungschutzgesetz wird von 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr ausgegangen.
Was bleibt von der Abfindung nach Steuern?
Quelle: sueddeutsche.de, 04.02.2020
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