Sonntag, 13. Januar 2019

Fachkräftemangel - aber fristlose Kündigung

Da wird in vielen Unternehmen über ein Mangel an Fachkräften gejammert - und dann so etwas!

Fristlose Kündigung für Heimleiterin

Seit über zwei Jahren währt der Streit um die fristlose Kündigung der ehemaligen Heimleiterin des Heilig-Geist-Spitals in Villingen. Die Geschäftsführung des Spitalfonds Villingen als Träger der Einrichtung ist mit ihren Anschuldigungen gegen die leitende Angestellte und deren fristloser Kündigung in zwei Instanzen arbeitsgerichtlich gescheitert.

Geschäftsführer Günter Reichert und Hausanwalt Karl Kellner
"hatten im Juli 2018 auch das Beharren der entlassenen Heimleiterin auf ihrem Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung zurückgewiesen".
Die ehemalige Heimleiterin erhält als Entschädigung eine Abfindung in Höhe von 85.000 Euro. Mit einem weiteren Mitarbeiter einigte sich die Geschäftsführung außergerichtlich durch Vergleich.

Dem Bericht im SÜDKURIER nach zu urteilen, scheint in der Personalarbeit der Villinger Stiftung mehr im Argen zu liegen. Denn in den Wochen vor gingen beim SÜDKURIER mehrere Klagen unzufriedener Mitarbeiter der Einrichtung ein. 
"Nach deren Schilderungen haben angeblich sechs oder sieben Pflegefachkräfte und drei Pflegehilfskräfte das Seniorenheim in den Wochen vor Weihnachten verlassen, die meisten seien auf eigene Initiative gegangen. Zwei Personen, erfahrene Pflegefachkräfte, seien von der Geschäftsführung in der Probezeit gekündigt worden. Die Kündigungen seien ohne Ankündigung per Post kurz vor Weihnachten zugestellt worden".
Wenn dem wirklich so ist, scheint mir, dass auch die Stadträte die Personalführung durch die Geschäftsführung akzeptieren.
"Die Stadträte im Aufsichtsgremium des Spitalfonds, dem Stiftungsrat, sollen Ende letzten Jahres der Abfindung zugestimmt haben."
Ob das nur auf die Sympathie für den "jungen und dynamischen Geschäftsführer" zurückzuführen ist, oder auch auf arbeitsrechtliche Inkompetenz...? Denn leider gibt es auf diesem Blog immer wieder Anlass, über solche "Führungstile" von Geschäftsführungen und kommunalen Gremien zu berichten - siehe beispielsweise hier.

Fazit: Ob angesichts die Abfindung unter den Umständen angemessen ist, lässt sich hier nicht beurteilen. Richtig ist aber in jedem Fall, dass die Betroffenen sich nicht mit der fristlosen Kündigung abgefunden haben, sondern ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht haben. Eine kleine Checkliste zur "Ersten Hilfe" bei Kündigungen kann die Entscheidung für oder gegen eine Klage erleichtern.  

Quelle: suedkurier.de, 11.01.2019 (alle Zitate)


Übrigens: 2017 wurden fast 331.000 Klagen bei Arbeitsgerichten eingereicht - in fast 181.000 Fällen davon ging es um Kündigungen.  


 




, wieder erstaun

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