... oder sollte es besser heißen: "Wir haben sie im Stich gelassen"? Eine interessante Frage, denke ich. Was ist passiert?
Zum Vergleich: Nach dem Betriebsergebnis 2016 erwirtschaftete jeder Mitarbeiter einen Jahresumsatz von ca. 234.000 Euro.
Auf der Streichliste stehen darüber hinaus weitere 18 Stellen, für die befristeter Verträge nicht verlängert und frei gewordener Stellen nicht besetzt werden.
Poggenpohl gehört zu fast 100 Prozent zur ADCURAM Group AG mit Sitz in München. Die AG "erwirbt Unternehmen mit Potenzial und entwickelt diese seit mehr als 10 Jahren erfolgreich und nachhaltig weiter" - wie man auf der Webseite des Unternehmens nachlesen kann.
Der Betriebsratsvorsitzende Andreas Ott fühlt sich "im Stich gelassen". Seiner Auffassung nach, wäre diese Lösung die vernünftigste.
Demgegengüber sahen die Vertreter der IG Metall das wohl anders. Die Gewerkschaft IG Metall hatte schon in der dritten Verhandlungsrunde ihre Unterstützung zurückgezogen. Sie wollte dem Arbeitgeber nicht so weit entgegenkommen wie der Betriebsrat. Auch der Anwalt des Betriebsrates hat sein Mandat vor der Einigung kurzfristig und überraschend niedergelegt.
Dass Gewerkschaft und Anwalt einem Betriebsrat ihre Unterstützung entziehen...
Von den Entlassungen seien alle Mitarbeiterebenen betroffen, gleich ob Produktion oder Führung.
Nach den Worten des Betriebsrates soll den älteren Arbeitnehmern der Einstig in die Rente so gestaltet werden, "dass es finanziell einigermaßen geht". In dem Sinne strebt er einen Interessenausgleich und einen Sozialplan an.
Was ist darunter zu verstehen, "dass es finanziell einigermaßen geht"
Nehmen wir einmal an: Jemand der 10 Jahre im Unternehmen beschäftigt war, verheiratet ist und ein Monatsbrutto von 5.000 Euro hat, erhält noch in diesem Jahr seine ordentliche Kündigung (4 Monate Kündigungsfrist zum 30.04.19). Dann ergibt das für das nächste Jahr:
Monatsbrutto 4 x 5.000 Euro
Abfindung 25.000 Euro
Unter diesen Bedingungen wird diese Abfindung nicht einmal nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuert, weil keine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt. Vielmehr werden vom Gehalt ca. 4.000 Euro Sozialversicherung und insgesamt einschließlich Abfindung ca. 6.000 Steuern abgezogen.
Rest: 35.000
Dank Arbeitslosengeld wird zwar noch etwas Geld hinzukommen ... aber auch die Steuerbelastung steigen.
Hoffentlich wissen die betroffenen Mitarbeiter die "Einigung" zu würdigen, wenn ihnen am Montag, 14 Tage vor Weihnachten, die Details ihrer Entlassung mitgeteilt werden.
Natürlich bleibt es jedem Betroffenen vorbehalten, eine Kündigung zu akzeptieren, oder dagegen zu klagen - auch wenn diese auf einem "Sozialplan" beruht.
Kündigung - und nicht einmal "Regelabfindung"
Quelle: Poggenpohl |
Der Betriebsrat und der "Eigner" des Küchenherstellers Poggenpohl in Herford haben sich am 06.12.18 in einer vierten Verhandlungsrunde darauf verständigt, dass 52 der rund 340 Beschäftigten im Januar gekündigt werden können.
Als Ergebnis dieser vier Verhandlungsrunden winkt den Entlassungskandidaten eine "Entschädigung". Es wird jedoch keine dicke Abfindung werden, wie Leser dieses Blogs sie von anderen Beiträgen kennen.
Die Abfindung soll nicht einmal die Höhe der sogenannten Regelabfindung erreichen.
"Vereinbart werde eine Abfindung knapp unter der Formel der Regelabfindung von "0,5 X Jahre der Betriebszugehörigkeit X Monatsbrutto". Das heißt: Ein Betroffener mit 5.000 Euro brutto Monatseinkommen und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit bekommt weniger, als die daraus eigentlich resultierenden 25.000 Euro Regelabfindung."
Zum Vergleich: Nach dem Betriebsergebnis 2016 erwirtschaftete jeder Mitarbeiter einen Jahresumsatz von ca. 234.000 Euro.
Auf der Streichliste stehen darüber hinaus weitere 18 Stellen, für die befristeter Verträge nicht verlängert und frei gewordener Stellen nicht besetzt werden.
Poggenpohl gehört zu fast 100 Prozent zur ADCURAM Group AG mit Sitz in München. Die AG "erwirbt Unternehmen mit Potenzial und entwickelt diese seit mehr als 10 Jahren erfolgreich und nachhaltig weiter" - wie man auf der Webseite des Unternehmens nachlesen kann.
Gewerkschaft und Anwalt lassen Betriebsrat im Stich(?)
Der Betriebsratsvorsitzende Andreas Ott fühlt sich "im Stich gelassen". Seiner Auffassung nach, wäre diese Lösung die vernünftigste.
"Der Betriebsrat habe Einsicht nehmen können in ein unabhängiges und seriöses Wirtschaftsgutachten mit teils überraschenden Zahlen, die zum Entschluss geführt hätten, die Zustimmung zu den Kündigungen in Aussicht zu stellen."
Demgegengüber sahen die Vertreter der IG Metall das wohl anders. Die Gewerkschaft IG Metall hatte schon in der dritten Verhandlungsrunde ihre Unterstützung zurückgezogen. Sie wollte dem Arbeitgeber nicht so weit entgegenkommen wie der Betriebsrat. Auch der Anwalt des Betriebsrates hat sein Mandat vor der Einigung kurzfristig und überraschend niedergelegt.
Dass Gewerkschaft und Anwalt einem Betriebsrat ihre Unterstützung entziehen...
Von den Entlassungen seien alle Mitarbeiterebenen betroffen, gleich ob Produktion oder Führung.
Nach den Worten des Betriebsrates soll den älteren Arbeitnehmern der Einstig in die Rente so gestaltet werden, "dass es finanziell einigermaßen geht". In dem Sinne strebt er einen Interessenausgleich und einen Sozialplan an.
Was ist darunter zu verstehen, "dass es finanziell einigermaßen geht"
Was bleibt nach Steuern noch übrig?
Nehmen wir einmal an: Jemand der 10 Jahre im Unternehmen beschäftigt war, verheiratet ist und ein Monatsbrutto von 5.000 Euro hat, erhält noch in diesem Jahr seine ordentliche Kündigung (4 Monate Kündigungsfrist zum 30.04.19). Dann ergibt das für das nächste Jahr:
Monatsbrutto 4 x 5.000 Euro
Abfindung 25.000 Euro
Unter diesen Bedingungen wird diese Abfindung nicht einmal nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuert, weil keine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt. Vielmehr werden vom Gehalt ca. 4.000 Euro Sozialversicherung und insgesamt einschließlich Abfindung ca. 6.000 Steuern abgezogen.
Rest: 35.000
Dank Arbeitslosengeld wird zwar noch etwas Geld hinzukommen ... aber auch die Steuerbelastung steigen.
Hoffentlich wissen die betroffenen Mitarbeiter die "Einigung" zu würdigen, wenn ihnen am Montag, 14 Tage vor Weihnachten, die Details ihrer Entlassung mitgeteilt werden.
Natürlich bleibt es jedem Betroffenen vorbehalten, eine Kündigung zu akzeptieren, oder dagegen zu klagen - auch wenn diese auf einem "Sozialplan" beruht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen