Auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) läuft derzeit ein Tauziehen um eine Abfindung. Der fristlos gekündigte Finanzdezernent Andreas Ullmann klagt vor dem Berliner Arbeitsgericht.
Bundesgesundheitsministerium prüft Ullmann-Transaktionen
Dem früheren Finanzdezernenten wird vorgeworfen, ohne Gegenzeichnung durch den Vorstand 750.000 Euro an eine Vermietungsgesellschaft überwiesen zu haben. Dieser Sachverhalt wird vom Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht seit mehr als einem Jahr geprüft. Dabei soll es zwar zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein - ein finanzieller Schaden sei jedoch nicht entstanden, hieß es dazu Ende September (siehe Ärzte Zeitung online, 20.09.2013).
Nunmehr geht der Streit darum, ob die Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen, weil das Dienstverhältnis mit Andreas Ullmann ordentlich unkündbar sei.
Nach Meldungen der Ärzte Zeitung online vom 05.12.2013 wird alternativ nach einem außergerichtlichen Vergleich gesucht. Andreas Ullmann soll im November noch annähernd 2,5 Millionen Euro gefordert haben. Die KBV sei derzeit nur zu einer Abfindung im sechsstelligen Bereich bereit.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.12.2013
Bundesgesundheitsministerium prüft Ullmann-Transaktionen
Dem früheren Finanzdezernenten wird vorgeworfen, ohne Gegenzeichnung durch den Vorstand 750.000 Euro an eine Vermietungsgesellschaft überwiesen zu haben. Dieser Sachverhalt wird vom Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht seit mehr als einem Jahr geprüft. Dabei soll es zwar zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein - ein finanzieller Schaden sei jedoch nicht entstanden, hieß es dazu Ende September (siehe Ärzte Zeitung online, 20.09.2013).
Nunmehr geht der Streit darum, ob die Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen, weil das Dienstverhältnis mit Andreas Ullmann ordentlich unkündbar sei.
Nach Meldungen der Ärzte Zeitung online vom 05.12.2013 wird alternativ nach einem außergerichtlichen Vergleich gesucht. Andreas Ullmann soll im November noch annähernd 2,5 Millionen Euro gefordert haben. Die KBV sei derzeit nur zu einer Abfindung im sechsstelligen Bereich bereit.
"Die Anwälte der KBV gehen davon aus, dass die Vertragsärzte im Falle einer Niederlage vor Gericht mit knapp 1,7 Millionen Euro gerade stehen müssten."
Fazit: Gleich, wie hoch die Abfindung am Ende ausfallen sollte, einmal mehr wäre sie das Ergebnis überstürzten Handelns. - Quídquid
agís, prudénter agás et réspice fínem!
(Was
immer du tust, tu es klug, und bedenke das Ende! Gesta Romanorum 103)
Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.12.2013
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