Samstag, 24. August 2024

Abfindungsauszahlung kann steuerwirksam gestaltet werden
Wie Sie die Abfindungsauszahlung zeitlich so verlegen, dass Sie damit deutlich Ihre Steuerlast senken können.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim Arbeitnehmer in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Rechtsmissbrauch (§ 42 AO) kommt in derartigen Fällen regelmäßig nicht in Betracht.

Quelle: BFH 11.11.2009, IX R 1/09

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Zeitlicher Ansatz der Abfindungsauszahlung

Warum ist der Zeitpunkt der Abfindungsauszahlung so wichtig für die Besteuerung der Abfindung?

Bei der Besteuerung des Arbeitseinkommens wird unterschieden zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen.

Laufender Arbeitslohn wird steuerlich so behandelt, als wäre er dem Steuerpflichtigen in dem Zeitraum zugeflossen, für den er ausgezahlt wird. Fließt beispielsweise das Monatsgehalt für Dezember dem Steuerpflichtigen erst Anfang Januar des folgenden Jahres zu, so wird es noch zu den steuerpflichtigen Einkünften des alten Jahres gerechnet.

Sonstige Bezüge werden steuerlich jedoch nicht als laufender Arbeitslohn behandelt. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Zahlungen neben dem laufenden Arbeitslohn (beispielsweise dreizehntes Monatsgehalt, Abfindungen, Gratifikationen, Tantiemen). Ein sonstiger Bezug wird in dem Jahr steuerlich berücksichtigt, indem er dem Steuerpflichtigen tatsächlich zufließt und dieser darüber verfügen kann.

Diese Sonderregelung ist dem § 38a (1) Satz 3  in Verbindung mit § 11 (1) Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zu entnehmen.

Deshalb ist der Zeitpunkt, zu dem die Abfindung ausgezahlt wird, für alle so wichtig, die Ihre Steuerlast optimieren wollen. Wird nämlich dieser Zeitpunkt auf das neue Jahr verschoben, obwohl das Arbeitsverhältnis im alten Jahr endet, dann ist die Abfindung auch erst im neuen Jahr zu versteuern, wenn sie erst im neuen Jahr dem Steuerpflichtigen zufließt. Nach dem oben zitierten Urteil ist die Verschiebung der Abfindungsauszahlung ins neue Jahr steuerlich zulässig und führt meist zu einer deutlich niedrigen Steuerlast.

Wer sich die Abfindung später auszahlen lassen will oder wer die Abfindung aufgrund eines Klageverfahrens erst lange nach dem letzten Arbeitstag erhält, sollte jedoch auch mögliche Risiken beachten!

Alle, die den Abfindungsrechner heruntergeladen haben, erhalten auch einen Video-Tipp, in dem gezeigt wird, wie mit dieser Gestaltung schon bei einer nicht allzu hohen Abfindung mehr als 20.000 Euro Steuern zu sparen sind.

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Wiederhergestellt nach web.archiv.org und aktualisiert – 24.08.2024

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