Mittwoch, 30. November 2016

Abfindung statt Kohle

Zwar wird der Begriff "Kohle" auch umgangssprachlich für Geld gebraucht, doch ein dem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ging es tatsächlich um echte Kohle und die Frage:

Abfindung statt Kohle 


Nach einem Bericht der WESTFÄLISCHEN NACHRICHTEN hat ein Bergmann gegen einen Tarifabschluss aus dem Frühjahr 2015 geklagt.

In dem Tarifabschluss wurde vereinbart, dass die Lieferung von Deputatkohle mit dem Ende des Bergbaus ab 31. Dezember 2018 in Ibbenbüren eingestellt wird. Stattdessen sollen Beschäftigte, Rentner und deren Hinterbliebene eine Abfindung als Einmalzahlung bekommen.

Im Sommer hatte das Landesarbeitsgericht bereits entschieden, dass der Tarifabschluss rechtens ist. Allerdings wurde das Urteil erst jetzt rechtskräftig.
"Der Bergmann hatte argumentiert, dass die Deputatkohle eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung sei, in die nicht mehr eingegriffen werden dürfe. Ähnlich argumentieren auch Kläger aus Ibbenbüren und Umgebung."
Ob das Urteil eine Einzelfallentscheidung bleibt, oder die eine “Signalwirkung" hat, wie die RAG-Konzernführung und der Gesamtverband Steinkohle erhoffen, wird sich zeigen.

Quelle: Westfälische Nachrichten, 24.11.2016

Siehe auch: Ehemalige Kumpel lassen beim Kohle-Deputat nicht locker, waz.de, 13.02.2019 

Nachtrag:
"Mehr als 200 ehemalige Bergleute aus dem Münsterland wollen die Ruhrkohle AG verklagen. Ihr Anwalt Daniel Kuhlmann sagte dem WDR am Montag (14.10.2019), dass die RAG nicht ausreichend Abfindung gezahlt habe." (wdr.de, 15.10.2019)

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