Donnerstag, 18. Oktober 2012

4 Millionen Euro Abfindung gestrichen

Da hat doch die Bundesregierung den Mut - oder ist es nur Scham - dem Vorstandsmitglied der Commerzbank, Jochen Klösges, die Abfindung von 4 Millionen Euro zu streichen.
Der Aufhebungsvertrag mir einer solchen Abfindung war bereits verhandelt, der Aufsichtsrat, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und die "Arbeitsebene" im Finanzministerium soll nach Angaben des manager-magazins schon zugestimmt haben. Der gegenwärtig gültige Vertrag mit dem Manager läuft wohl noch bis Mai 2017 und dürfte ihm ein Gehalt von mindestens 8 Millionen Euro sichern.

In der Commerzbank-Führung war Ende Juni beschlossen worden, den Geschäftsbereich "Asset Based Finance" aufzulösen, dem Klösges vorstand. Deshalb wurde mit ihm ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt.

Nun wird darüber spekuliert, warum wohl die Bundesregierung letztendlich gegen die Abfindung ist. Liegt es daran, dass sie an der Commerzbank mit 25 Prozent beteiligt ist und Abfindungszahlungen an Bankmanager unbedingt vermeiden möchte?


Quelle: manager magazin online, 18.10.2012

Montag, 15. Oktober 2012

Erst nach Budapest - dann zum Jobcenter?

Nach Berichten von RP-Online sollen bei den Ergo-Versicherungen weitere 600 Jobs gestrichen werden.

Bereits im Juli wurde die Streichung von 1.350 Arbeitsplätzen angekündigt. Nun sollen in den nächsten drei Jahren insgesamt 600 weitere Vollzeitstellen abgebaut werden. Die Verhandlungen zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat stehen aber noch aus. Die Bedinungen für die zu entlassenden Mitarbeiter sind also noch offen: ob es eine Abfindung gibt, in welcher Höhe und zu welchen zusätzlichen Bedingungen.



Donnerstag, 11. Oktober 2012

300.000 Euro Abfindung verschwiegen

Ein Ehepaar aus Hartha in Sachsen hat beim Jobcenter 300.000 Euro aus Abfindungen und aus Versicherungen nicht angegeben.- Ein Kavaliersdelikt oder Straftat?

Vor dem Amtsgericht Döbeln musste sich das Ehepaar wegen Betruges verantworten. Es habe sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und damit andere geschädigt, weil sie aufgrund der falschen Angaben im Hartz-IV-Antrag rund 11.200 Euro von der Arbeitsagentur zu viel kassierten.

Dem Ehepaar war von der Deutschen Telekom eine Abfindung von rund 300.000 Euro zugeflossen. Außerdem hatte das Ehepaar auch noch die Lebensversicherungen des Ehemannes haben sie gegenüber der Agentur verschwiegen. Das gesamte Geld hatte das Paar seinen Kindern geschenkt.

Angeblich wussten beide Ehepartner nicht, dass sie auch Schenkungen, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen, bei der Arbeitsagentur angeben müssen. Sie gaben ihren Fehler jedoch zu

Weil beide Ehepartner geständig waren, ihre Tat bereuten und die Schadenssumme inzwischen zurückgezahlt haben, wurden sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Kommentar der Staatsanwältin.
„Es ist tragisch, in Hartz-IV zu fallen und alles zu verlieren.“
Quelle:  sz-online, 11.10.2012

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Vergleich mit Abfindung - ohne Klage kein Geld

Viel zu oft verbirgt sich hinter einer "betriebsbedingten Kündigung" keine kritische Betriebssituation, sondern schlicht Subjektivismus. So wohl auch im Fall von Patrick Dehm. 

Eine Abfindung soll eine Entschädigung dafür sein, dass dem Betroffenen Einnahmen entgangen sind oder entgehen, weil er seine Tätigkeit meist betriebsbedingt nicht mehr ausübt. Das die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt leider zu oft auch an Willkür und Subjektivismus des Arbeitgebers.

Patrick Dehm hatte im Juni 2012 eine fristlose Kündigung erhalten, weil er sich abfällig über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst geäußert haben soll. So ganz schien der Arbeitgeber, das Bistum Limburg, seiner Kündigung wohl selbst nicht zu trauen. Denn schon wenige Wochen später gab es eine zweite fristlose Kündigung. Dieses Mal wurde sie damit begründet, dass Dehm bei Sanierungsarbeiten angeblich seine Kompetenzen überschritten hatte.

Eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt endete am 11. September mit dem Vorschlag der Richterin, beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten zu wollen. Nunmehr soll das Bistum Limburg dem Vorschlag zugestimmt haben, Dehm eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen und ihn mit Freistellung bis Ende März 2013 weiter zu beschäftigen.

Das ist wohl wesentlich der Richterin Gesine Bracker zu danken, die sich um einen Kompromiss bemühte, weil sie von den Kündigungsgründen nach Berichten der Frankfurter Neuen Presse nichts hielt.

Übrigens: Innerhalb weniger Tage ist das ein weiterer Fall einer Entlassung durch den Arbeitgeber Kirche, der wohl auf unterschiedliche Moralauffassungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter zurückzuführen ist. Oder wie sehen Sie das?
 
Quelle: Frankfurter Neue Presse, 10.10.2012

Montag, 8. Oktober 2012

Lesbische Mitarbeiterin mit Abfindung gekündigt

Nach dem Allgmeinen Gleichbehandlungsgesetz darf niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden - in der katholische Kirche im Bistum Augsburg wird das anders gesehen.

Wie in der Süddeutschen.de berichtet wird, wollte eine Pfarrkirchenstiftung in der Diözese Augsburg die Leiterin eines Kindergartens in Neu-Ulm während der Elternzeit außerordentlich kündigen.

Als Begründung wurde angeführt, dass die Leiterin durch ihre Lebenspartnerschaft mit einer Frau gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verstoße.

Im Rechtsstreit hat sie nun einen Vergleich erkämpft. Der Erzieherin wird mit einer Abfindung die Kündigung abgekauft.

Quelle: süddeutsche.de, 08.10.2012





Mittwoch, 3. Oktober 2012

Rausschmiss aus dem eigenen Unternehmen

Entlassung aus dem eigenen Unternehmen - eine seiner 3 größten Chancen


Im Juni 2005 hielt Steve Jobs eine bewegende Rede auf der Abschlussfeier der Stanford University im kalifornischen Palo Alto. Darin erzählt er über seine 3 größten Chancen. Eine davon: seine Entlassung aus dem eigenen Unternehmen:


Vielleicht regt das vom ZDF 2011 ausgestrahlte Video einige an, schneller den Kündigungsfrust hinter sich zu lassen, neue Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Oder wie sehen Sie das?

Montag, 1. Oktober 2012

Um die Abfindung betrogen?

Betrogen um die Abfindung - so fühlen sich die Arbeitnehmervertreter von Neckermann. Sie beschuldigen den Finanzinvestor Sun Capital, die Mitarbeiter um ihre Abfindung zu bringen. Kurzfristigen Renditen seien dem Finanzinvestor wichtiger als seine Beschäftigten.

Neckermann wird abgewickelt ... als Folge von Missmanagement: Nicht nur dass Investitionen ausblieben, dass die Informationstechnologie zu alt und zu teuer sei, mit der Neckermann arbeitet - die Geschäftsführung weigert sich auch, den ursprünglich geplanten Abbau von 1500 Beschäftigten sozial abzufedern.

Wolfgang Thurner, Gewerkschaftssekretär von Verdi und Mitglied des Aufsichtsrats der Neckermann.de GmbH wirft in der Financial Times Deutschland der Geschäftsführung vor, dass sie nicht zum Abschluss eines Sozialplans bereit war.

Auch der Abschluss eines Sozialtarifvertrags scheiterte. Darin waren Abfindungszahlungen und die Schaffung einer Transfergesellschaft zu verankern. Die Mitarbeiter streikten dafür fünf Tage und ließen nach Urabstimmung einen unbefristeten Streik folgten. Am 17. Juli 2012 lenkte die Geschäftsführung ein mit der zusage von Abfindungen in Höhe von maximal 2,5 Monatsgehältern. Doch am 18. Juli versagte Sun Capital seine Zustimmung. Das war das Aus.

Quelle: Financial Times Deutschland, 30.09.2012

 

Herzlichen Glückwunsch! Ihre Terminreservierung für das Erstgespräch zur Einordnung ist bestätigt. Das ist zunächst einmal eine sehr gute ...