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Montag, 4. November 2024
Wieviel Abfindung steht mir zu? - lautet oft eine der ersten Fragen, wenn eine Kündigung droht. Meist gar keine! Es sei denn, Sie wissen, wie Sie doch noch eine Abfindung durchsetzen können.
Lesen Sie deshalb hier:
- wieviel Abfindung steht mir nach dem Gesetz zu?
- wieviel Abfindung kann ich verhandeln?
- wieviel Geld bleibt mir von der Abfindung wirklich?
Wieviel Abfindung steht mir zu?
Einen Abfindungsanspruch gibt es im deutschen Arbeitsrecht nur in seltenen Fällen. Deshalb erhalten nur ca. 15 Prozent der Gekündigten eine Abfindung. Abfindungen werden überwiegend mit denjenigen frei verhandelt, die zu einer Kündigung im berechtigt sind. Gerade deshalb hängt es entscheidend von den beteiligten Personen ab, wieviel Abfindung verhandelt werden kann. Außerdem hängt es darüber hinaus von den Bedingungen ab, die der Kündigung zugrunde gelegt werden. Die Abfindung wird dann in einem Sozialplan, einer Betriebsvereinbarung, einem Abwicklungsvertrag oder in einem Aufhebungsvertrag festgeschrieben.
Für betriebsbedingte Kündigungen infolge Betriebsänderung sind die Chancen auf eine Abfindung meist am größten. Es können jedoch grundsätzlich auch bei einer personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung Abfindungen ausgehandelt werden.
Wieviel Abfindung steht mir zu? - laut Betriebsverfassungsgesetz
Gesetzliche Grundlagen für eine Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht
- im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 112 und
- im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a sowie § 10.
Ein Abfindungsanspruch kann in einem Sozialplan oder Tarifvertrag für den Fall von Betriebsänderungen vorgesehen sein. Bei einer Sozialplanabfindung geht es vor allem um einen angemessenen Nachteilsausgleich.
Sollte eine solche Vereinbarung gemäß § 112 BetrVG nicht vom Unternehmen eingehalten werden, kann eine Abfindung gegebenenfalls auch vom Arbeitsgericht im Rahmen eines Nachteilsausgleichs nach § 113 BetrVG angeordnet werden.
Ebenso kann in einem Tarifvertrag eine Abfindung für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer vorgesehen sein.
Wieviel Abfindung im Sozialplan (oder Tarifvertrag) vereinbart wird, ist Verhandlungssache.
Wieviel Abfindung steht mir zu? - laut Kündigungsschutzgesetz
Verbindlicher ist ein Abfindungsanspruch und eine Abfindungshöhe im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Dafür gibt es zwei Paragrafen, in denen festgelegt ist, wieviel Abfindung gegebenenfalls zu zahlen ist.
Voraussetzung für eine Abfindung nach KSchG § 1a ist, dass vom Unternehmen eine Abfindung "angeboten" wird.
"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses".
Zu einem solchen "Angebot" sind Unternehmensführungen eventuell bereit, wenn sie befürchten (müssen), dass eine Kündigung nach § 1 KSchG "sozial ungerechtfertigt" und damit rechtlich unwirksam ist.
Das KSchG gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, die ununterbrochen länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern angestellt sind.
Zudem kauft die Unternehmensführung den Beschäftigten damit auch das Recht auf eine Klage gegen die Kündigung ab, denn mit einer Kündigungsschutzklage entfällt ein Abfindungsanspruch.
Darüber hinaus gilt gem. § 10 KSchG, dass die Abfindungshöhe
- bis zu zwölf Monatsverdiensten,
- bei Arbeitnehmern über 50 Jahren, die mindestens 15 Jahre im Unternehmen beschäftigt waren, bis zu 15 Monatsverdiensten und
- bei Arbeitnehmern über 55 Jahren, die mindestens 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt waren, bis zu 18 Monatsverdiensten
betragen kann.
Als "Monatsverdienst" gelten Lohn und Sachbezüge (wie beispielsweise Zuschläge, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), die dem Arbeitnehmer in dem Monat zugestanden hätten, an dem seine Beschäftigung aus sozial gerechtfertigten Gründen geendet hätte.
Die Angaben im Gesetz sind jedoch nur Richtwerte. Es können auch geringere oder höhere Abfindungen ausgehandelt werden.
Mit Klick auf den folgenden Button sichern Sie sich einen Excel-Bruttoabfindungsrechner für eine Abfindungskalkulation nach § 1a oder § 10 KSchG:
Wieviel Abfindung kann ich aushandeln?
Nun, das hängt - wie oben bereits angedeutet - von der Verhandlungsstärke der beiden Parteien, von der Branche, der Finanzkraft des Unternehmens und vielen anderen Bedingungen ab. Die durchschnittliche Abfindungshöhe liegt selbst bei finanzstärkeren Unternehmen (über 500 Beschäftigte) nur bei 22.000 Euro.
Im Jahr 2013 veröffentlichte Rena Winter Geschichten unter dem Titel: "Wie ich mit abfindungen reich wurde".
"In Rena Winters Geschichte werden sich viele Menschen, vor allem (weibliche) Angestellte aus dem unteren und mittleren Management wiederfinden. Neben der sehr flott und humorvoll erzählten Leidensgeschichte gibt es am Kapitelende handfeste Tipps, wie man als von Kündigung Bedrohter das Beste für sich herausholt."
Vielleicht können Sie das Buch noch irgendwo finden. ;-)
Fazit: Um über die spärlichen gesetzlichen Regelungen hinaus eine (möglichst hohe) Abfindung zu erhalten, müssen Sie genau zwei Dinge tun: 1. Die Regeln für die Kündigung kennen und ausnutzen und 2. sich richtig dafür aufstellen. Wenn Sie beides lernen wollen, dann lassen Sie mich das einfach wissen. E-Mail an kontakt@abfindunginfo.de genügt.
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