Auch auf eine vereinbarte Abfindungszahlung warten Arbeitnehmer in der Regel vergeblich, wenn nach der Abfindungsvereinbarung der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Doch wer zu früh aufgibt, hat schon verloren.
Allerdings kann es in seltenen Fällen dennoch zur Abfindungszahlung kommen. Die wichtigste Voraussetzung dafür: Man muss darum kämpfen.
Über einen solchen seltenen Fall einer Abfindung trotz Insolvenz berichtete der Rechtsanwalt Heiko Peter Krenz am 22.11. 2013 in der WELT. Sein Fazit:
Quelle: WELT, 22.11.2013
Abfindung verloren bei Insolvenz des Arbeitgebers
Schon mehrfach finden Sie in diesem Blog oder auf abfindunginfo.de Tipps und Urteile zu Abfindungen bei Insolvenz des Arbeitgebers - siehe beispielsweise abfindunginfo.de/insolvenz-des-arbeitgebers-was-wird-mit-der-abfindung.Allerdings kann es in seltenen Fällen dennoch zur Abfindungszahlung kommen. Die wichtigste Voraussetzung dafür: Man muss darum kämpfen.
Über einen solchen seltenen Fall einer Abfindung trotz Insolvenz berichtete der Rechtsanwalt Heiko Peter Krenz am 22.11. 2013 in der WELT. Sein Fazit:
"Vor dem Arbeitsgericht konnten wir daher sogar noch einen Abfindungsvergleich durchsetzen. Meine Mandantin hatte Glück im Unglück und kam mit einem blauen Auge davon. Sie hatte einen neuen Job und konnte immerhin eine Abfindungszahlung gegenüber einem insolventen Unternehmen durchsetzen. Es gilt also: Auch im Insolvenzfall kann eine Klage nicht schaden."
Quelle: WELT, 22.11.2013
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