Donnerstag, 27. Juni 2013

Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrats?

Eine Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrats ... ist zumindest anfechtbar und damit gute Chancen für eine Abfindung.

Betriebsrat muss Kündigung zustimmen

Nach Berichten auf dem Internetportal der Passauer Neue Presse wollte die Geschäftsführung des Metall-Recyclingunternehmen Aleris in Töging (Landkreis Altötting) dem früheren Betriebsratsvorsitzenden kündigen. Die übrigen Mitglieder des Betriebsrates stimmten dem aber nicht zu.

Für eine wirksame Kündigung wäre daraufhin eine gerichtliche Entscheidung notwendig ... Dies wusste auch die "Aleris"-Geschäftsführung.

Letztlich zog das Recyclingunternehmen jedoch seinen Antrag zurück, und beide Seiten einigten sich außergerichtlich. 
"Ergebnis: Das Arbeitsverhältnis, das eigentlich noch bis Ende November 2016 Bestand gehabt hätte, wurde im gegenseitigen Einvernehmen zum 30. April 2013 aufgehoben – nach mehr als 44 Jahren. Aleris zahlt dem langjährigen Beschäftigten eine Abfindung. Über deren Höhe wurde Stillschweigen vereinbart."

Quelle: Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger in pnp.de, 27.06.2013

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