Gibt es Chancen auf eine Abfindung oder gar den Erhalt des Arbeitsplatzes, wenn das Unternehmen Leistungen auslagert und an eine Fremdfirma vergibt? Darum geht es in einem Arbeitsgerichtsverfahren gegen die Sana-Kliniken.
Die Geschäftsleitung der Chamer Sana-Kliniken hat entschieden, die Physiotherapie im eigenen Haus zu schließen und die Leistungen künftig von einer fremden Firma, erbringen zu lassen. Die Firma Vispo aus Regensburg wurde beauftragt, die anfallenden Leistungen im Krankenhaus zu übernehmen.
Die Folge: Drei Mitarbeitern dieses Physiotherapie-Bereichs wurde gekündigt. Zwei wehren sich und klagen gegen die Klinik.
Die beiden ehemaligen Beschäftigkten klagen auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes und argumentieren, die Abgabe an die Vispo sei ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB. In dem Fall müssten die Arbeitsverträge weiter gelten. Darüber hinaus greife für einen der Gekündigten aufgrund der Betriebsratsmitgliedschaft der Kündigungsschutz gem. Kündigungsschutzgesetz.
Für den Verlust des Arbeitsplatzes hat die Geschäftsführung der Sana-Kliniken dem Mitarbeiter, der nicht den besonderen Kündigungsschutz als Betriebsratsmitglied genießt, eine Abfindung in Höhe von Abfindung von 9.242,50 Euro angeboten. Sollte er bereit sein, beim dem Nachfolgeunternehmen zu arbeiten, steht noch angesichts der schlechteren Arbeitsbedinungen ein Angebot für 7.500 Euro im Raum.
Kann es sein, dass es hier nicht nur um Recht oder Unrecht, sondern vielleicht auch um das Klima in der Firma und die Mitarbeiterführung geht? Zumindest lösen auch die Bewertungen der Sana-Kliniken auf kununu nicht gerade eine Begeisterungsstürme aus.
Fazit: Eine "schlichte" Kündigung kann oft relativ leicht zu einer hohen Abfindung führen - eine unternehmerische Entscheidung zur Auslagerung ist dagegen meist viel schwieriger abzuwehren und führt bestenfalls zu Abfindungsangeboten, die kaum der Rede wert sind.
Quelle: mittelbayerische.de, 11.03.2016
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Abfindung bei Auslagerung oder Betriebsübergang
Von der gerichtlichen Entscheidung in einem solchen Fall hängt für die betroffenen Mitarbeiter die Hoffnung auf den Erhalt des Arbeitsplatzes oder zumindest einer Abfindung ab.Die Geschäftsleitung der Chamer Sana-Kliniken hat entschieden, die Physiotherapie im eigenen Haus zu schließen und die Leistungen künftig von einer fremden Firma, erbringen zu lassen. Die Firma Vispo aus Regensburg wurde beauftragt, die anfallenden Leistungen im Krankenhaus zu übernehmen.
Die Folge: Drei Mitarbeitern dieses Physiotherapie-Bereichs wurde gekündigt. Zwei wehren sich und klagen gegen die Klinik.
Die beiden ehemaligen Beschäftigkten klagen auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes und argumentieren, die Abgabe an die Vispo sei ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB. In dem Fall müssten die Arbeitsverträge weiter gelten. Darüber hinaus greife für einen der Gekündigten aufgrund der Betriebsratsmitgliedschaft der Kündigungsschutz gem. Kündigungsschutzgesetz.
Für den Verlust des Arbeitsplatzes hat die Geschäftsführung der Sana-Kliniken dem Mitarbeiter, der nicht den besonderen Kündigungsschutz als Betriebsratsmitglied genießt, eine Abfindung in Höhe von Abfindung von 9.242,50 Euro angeboten. Sollte er bereit sein, beim dem Nachfolgeunternehmen zu arbeiten, steht noch angesichts der schlechteren Arbeitsbedinungen ein Angebot für 7.500 Euro im Raum.
Kann es sein, dass es hier nicht nur um Recht oder Unrecht, sondern vielleicht auch um das Klima in der Firma und die Mitarbeiterführung geht? Zumindest lösen auch die Bewertungen der Sana-Kliniken auf kununu nicht gerade eine Begeisterungsstürme aus.
Fazit: Eine "schlichte" Kündigung kann oft relativ leicht zu einer hohen Abfindung führen - eine unternehmerische Entscheidung zur Auslagerung ist dagegen meist viel schwieriger abzuwehren und führt bestenfalls zu Abfindungsangeboten, die kaum der Rede wert sind.
Quelle: mittelbayerische.de, 11.03.2016
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