Mittwoch, 15. Mai 2013

98 Prozent Steuern auf Abfindung in Ungarn - vom EUGH gekippt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Steuersatz auf Abfindungszahlungen in Höhe von 90 Prozent als "Verletzung des Eigentumsrechts" verurteilt.

Diesen Sondersteuersatz hatte die Fidesz-Regierung 2010 rückwirkend eingeführt, weil sich etliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst unrechtmäßig außerordentliche Abfindungen zuschanzten.

Quelle: Pester Lloyd, 15.05.2013

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung

Wie die einzig verbliebene Steuerermäßigung auf Ihre Abfindung berechnet wird, wem die Fünftelregelung einen Steuervorteil bringt und wie gr...