Was hier als "Entlastung" gefeiert wird, kostet vielen Betroffenen unter Umständen mehrere Tausend Euro Liquidität und Zinsverluste.
"Wird eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, eine Abfindung oder Entschädigung gezahlt, unterliegt diese Vergütung einer besonderen Besteuerung (Fünftelregelung). Bisher durfte das schon im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Ab 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung bei der Lohnsteuerberechnung nicht mehr anwenden. Der Arbeitnehmer muss dann immer erst mit der Steuererklärung die Fünftelregelung beantragen."
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