

Was ist eine Zusammenballung von Einkünften und wann profitieren Sie davon? Wann kann die 1/5-Regelung zur günstigeren Besteuerung Ihrer Abfindung angewendet werden? Welche Kriterien gibt es für eine steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung
"Zusammenballung von Einkünften"
Kriterien für die "Zusammenballung von Einkünften"
Mit "Zusammenballung von Einkünften" ist nicht gemeint, dass Sie einfach mehr Geld bekommen, weil Sie vielleicht Ihr wertvollstes Gemälde verkauft oder im Lotto gewonnen haben. ;-) Vielmehr muss es infolge des Zuflusses der Abfindung zu einer außerordentlichen "Zusammenballung von Einkünften" durch eine Entschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG § 24 Nr. 1) kommen.
- Das heißt, Sie erhalten eine "Entlassungsentschädigung" (Abfindung), weil Sie durch die Entlassung Einnahmen verlieren, mit denen Sie rechnen konnten. Es geht also nicht um Leistungen für bereits erdiente Ansprüche, wie z. B. rückständigen Arbeitslohn, rückständiges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder Ihnen noch zustehende Gehaltsansprüche.
- Zur "Zusammenballung von Einkünften" muss es im Verlauf eines "Veranlagungszeitraums", in der Regel des Kalenderjahres kommen. Wird die Entlassungsentschädigung (Abfindung) auf mehrere Jahre verteilt, dann kommt es wahrscheinlich zu keiner "Zusammenballung von Einkünften". Damit entfiele dann auch die Voraussetzung für die Anwendung der 1/5-Regelung und Ihre Einkünfte einschließlich Ihrer Entlassungsentschädigung (Abfindung) würden insgesamt "normal" (voll) versteuert.
- "Zusammenballung von Einkünften" heißt, Sie bekommen durch die Entlassungsentschädigung mehr Geld, als Sie bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses erhalten hätten (BFH vom 04.03.1998 - BStBl II S. 787).
Woran wird dieses "mehr Geld" nun gemessen, werden Sie sich fragen? - Es wird gemessen an Ihrem Einkommen im Vorjahr. Ein kleines Beispiel:
zu versteuerndes Einkommen 2024
100.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen 2025
80.000 Euro
Entlassungsentschädigung (Abfindung) 2025
50.000 Euro
Gesamteinkommen 2025
130.000 Euro
Das Gesamteinkommen 2025 wäre in diesem Fall durch die Entlassungsentschädigung (Abfindung) höher als im Vorjahr (dem letzten Jahr der vollen Beschäftigung). Damit liegt eine "Zusammenballung von Einkünften" vor und die 1/5-Regelung muss angewendet werden.
Hätte das zu versteuernde Einkommen 2025 dagegen nur 40.000 Euro (statt 80.000 Euro) betragen, dann ergäbe sich ein Gesamteinkommen von nur 90.000 Euro, also weniger als 2024. Die 1/5-Regelung wäre nicht anzuwenden.
Achtung: So geben Sie dem Fiskus ein zinsloses Darlehen!
Bis zum 31. 12. 2024 konnte Ihr "Arbeitgeber" bei der Auszahlung der Abfindung prüfen, ob eine "Zusammenballung von Einkünften" vorlag, und dann die Auszahlung der Abfindung nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuern. Ab 01. 01. 2025 prüft nur noch das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung die Voraussetzungen für eine "Zusammenballung von Einkünften". Liegen die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung vor, werden die zuviel abgezogenen Steuern erst infolge des Steuerbescheids im Folgejahr der Abfindungsauszahlung erstattet.
Beispiel 1: Bei der Auszahlung wird die Abfindung ohne Berücksichtigung einer "Zusammenballung von Einkünften" wie normaler Arbeitslohn versteuert.
zu versteuerndes Einkommen 2024
100.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen 2025
80.000 Euro
Entlassungsentschädigung (Abfindung) 2025
50.000 Euro
Gesamteinkommen 2025
135.000 Euro
Steuern auf Gesamteinkommen* 2025 ohne 1/5-Regelung
32.818 Euro
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2025 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer - Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)
Ihr Steuervorteil - ein zinsloses Darlehen für den Fiskus!
Beispiel 2: Wird bei der Steuerfestsetzung im Jahr nach der Auszahlung der Abfindung eine "Zusammenballung von Einkünften" festgestellt, erstattet das Finanzamt den Steuervorteil infolg der Fünftelregelung.
zu versteuerndes Einkommen 2025
100.000 Euro
zu versteuerndes Einkommen 2025
80.000 Euro
Abfindung 2025
50.000 Euro
Gesamteinkommen 2025
135.000 Euro
Steuern auf Gesamteinkommen 2025 mit 1/5-Regelung
31.050 Euro
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2025 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer - Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)
Ihr Steuervorteil - in dem Fall 1.768 Euro wird Ihnen erstattet.
Um das zu vermeiden, dürfen Sie sich nicht allein mit der Fünftelregelung zufrieden geben, sondern müssen aktiv - am besten rechtzeitig vor Auszahlung der Abfindung - ihre Steuern gestalten.
"Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig."
(Baron Rothschild)
Fazit:
Ob und wieviel Steuern Sie mit der 1/5-Regelung sparen, hängt wesentlich davon ab, ob sich für Sie eine "Zusammenballung von Einkünften" ergibt. Die 1/5-Regelung kann zu einer Steuerersparnis führen, muss aber nicht. Wenn Sie nichts tun, überlassen Sie die Steuerersparnis dem Finanzamt. Nur wenn Sie selbst etwas tun, können Sie beeinflussen, wieviel Steuern Sie auf Ihre Abfindung letztendlich abzuführen haben. Dafür sollten Sie wissen: Was wird steuerlich begünstigt?
Anmerkung:
Die "Zusammenballung von Einkünften" als Bedingung für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen beruht auf der ständigen Rechtsprechung - siehe beispielsweise auch meinen Kommentar auf steuerberaten.de
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