Wonach richtet sich die Abfindungshöhe? - Aus Firmensicht meist nach dem Risiko, dass vom Arbeitnehmer ausgeht. Belege dafür liefert derzeit beispielsweise VW.
Abfindungen werden verhandelt - auch ihre Höhe. Auf diese Regel kann nicht oft genug verwiesen werden. Denn es ist immer noch ein verbreiteter Irrtum, dass nach bundesdeutschem Recht "Arbeitnehmer" in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Abfindung bei Kündigung hätten.
Die Vorstände und Geschäftsführungen sind dabei vor allem dann verhandlungsbereit, wenn das voraussichtliche Risiko für das Unternehmen sehr groß ist. Schauen wir uns dazu drei Beispiele an, die in der "Süddeutschen" am 19.08.2018 beleuchtet wurden.
Herr D. war einer der führenden Motorenexperten bei Volkswagen und blickt auf 25 Jahre Betriebszugehörigkeit beim Konzern zurück. Zusammen mit anderen VW-Technikern hat er Dieselpartikelfilter entwickelt - aber auch die Schadstoffreinigung manipuliert, um strenge US-Grenzwerte einzuhalten. Der Staatsanwaltschaft Braunschweig und den US-Behörden längst alles gestanden. Für die US-Justiz hat er den Status eines Kronzeugen und muss dort nicht mit Strafe rechnen.
Weil er schon alles gestanden hat und deshalb wohl keine weitere Gefahr von ihm ausgeht, will ihn die Konzernführung entlassen und hat ihn schon freigestellt. Warum sollte er nun noch eine Abfindung bekommen? Dafür, dass er seine Manipulationen bereut und ausgepackt hat? Schließlich gilt er der Konzernführung als "Verräter", auch wenn das offen keiner so sagt.
Der frühere Audi-Ingenieur Giovanni P. ist ebenfalls in die Abgasaffäre verstrickt. Gegen seine Entlassung bei Audi wehrte er sich. Wenn es zum Arbeitsgerichtstermin gekommen wäre, hätte der Skandal vermutlich Kreise gezogen. Audi kam dem zuvor. Nun bekommt Giovanni P. über eine Abfindungsvereinbarung nach und nach mehr als 1,5 Millionen Euro "Schweigegeld", auch wenn er in der monatelangen Untersuchungshaft einiges ausgeplaudert hat.
Der frühere Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer hat ebenfalls eine Kündigung erhalten. Noch ist nicht klar, ob er sich arbeitsrechtlich dagegen wehren wird. Erfahrung darin hat er. Als er sich vor dem Arbeitsgericht Braunschweig 2017 dagegen wehrte, dass ihm ein Bonus von 1,4 Millionen Euro vorenthalten werden sollte, wendeten die Streitparteien in letzter Minute die öffentliche Verhandlung ab - und einigten sich außergerichtlich.
Wenn Sie diesen Blog durchblättern, finden Sie noch mehr Beispiele für die Eingangsbehauptung
Quelle: sueddeutsche.de, 19.08.2018, handelsblatt.com, 20.08.2018
Abfindungshöhe und Unternehmensrisiko
Abfindungen werden verhandelt - auch ihre Höhe. Auf diese Regel kann nicht oft genug verwiesen werden. Denn es ist immer noch ein verbreiteter Irrtum, dass nach bundesdeutschem Recht "Arbeitnehmer" in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Abfindung bei Kündigung hätten.
Die Vorstände und Geschäftsführungen sind dabei vor allem dann verhandlungsbereit, wenn das voraussichtliche Risiko für das Unternehmen sehr groß ist. Schauen wir uns dazu drei Beispiele an, die in der "Süddeutschen" am 19.08.2018 beleuchtet wurden.
Beispiel 1: Herr D.
Herr D. war einer der führenden Motorenexperten bei Volkswagen und blickt auf 25 Jahre Betriebszugehörigkeit beim Konzern zurück. Zusammen mit anderen VW-Technikern hat er Dieselpartikelfilter entwickelt - aber auch die Schadstoffreinigung manipuliert, um strenge US-Grenzwerte einzuhalten. Der Staatsanwaltschaft Braunschweig und den US-Behörden längst alles gestanden. Für die US-Justiz hat er den Status eines Kronzeugen und muss dort nicht mit Strafe rechnen.
Weil er schon alles gestanden hat und deshalb wohl keine weitere Gefahr von ihm ausgeht, will ihn die Konzernführung entlassen und hat ihn schon freigestellt. Warum sollte er nun noch eine Abfindung bekommen? Dafür, dass er seine Manipulationen bereut und ausgepackt hat? Schließlich gilt er der Konzernführung als "Verräter", auch wenn das offen keiner so sagt.
Beispiel 2: Herr P.
Der frühere Audi-Ingenieur Giovanni P. ist ebenfalls in die Abgasaffäre verstrickt. Gegen seine Entlassung bei Audi wehrte er sich. Wenn es zum Arbeitsgerichtstermin gekommen wäre, hätte der Skandal vermutlich Kreise gezogen. Audi kam dem zuvor. Nun bekommt Giovanni P. über eine Abfindungsvereinbarung nach und nach mehr als 1,5 Millionen Euro "Schweigegeld", auch wenn er in der monatelangen Untersuchungshaft einiges ausgeplaudert hat.
Beispiel 3: Herr N.
Der frühere Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer hat ebenfalls eine Kündigung erhalten. Noch ist nicht klar, ob er sich arbeitsrechtlich dagegen wehren wird. Erfahrung darin hat er. Als er sich vor dem Arbeitsgericht Braunschweig 2017 dagegen wehrte, dass ihm ein Bonus von 1,4 Millionen Euro vorenthalten werden sollte, wendeten die Streitparteien in letzter Minute die öffentliche Verhandlung ab - und einigten sich außergerichtlich.
Wenn Sie diesen Blog durchblättern, finden Sie noch mehr Beispiele für die Eingangsbehauptung
Quelle: sueddeutsche.de, 19.08.2018, handelsblatt.com, 20.08.2018
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