Donnerstag, 9. August 2012

Aufhebungsvertrag und Abfindung - Vorsicht!

In der Südwestpresse  (eZeitung) wurde am 09.08.2012 ein Interview mit dem Chef der Arbeitsagentur Ulm, Peter Rasmussen, veröffentlicht, in dem es unter anderem um Fragen zur Abfindung bei Aufhebungsverträgen geht.


Aufhebungsvertrag und Sperrzeit

"Die Mitarbeiter in der Lkw-Produktion stehen gerade vor der Entscheidung, ob sie eine Abfindung mitnehmen und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen. Wie läuft es eigentlich für diejenigen, die sich dafür entscheiden und dann nicht gleich neue Arbeit finden? Können sie sich arbeitslos melden? Müssen sie mit einer Sperrzeit rechnen?

RASMUSSEN: Ein 55-Jähriger, der eine Abfindung erhält, kann sich natürlich arbeitslos melden. Ob er eine Sperrzeit bekommt, kann man nicht kategorisch sagen. Es kommt darauf an, wie die Verträge formuliert sind. Die Leistungsabteilung wird das prüfen."

Es kommt darauf an - ist immer eine richtige Antwort. Ob sie den Kollegen weiter hilft? Ich bezweifle es. Wenn die Leistungsabteilung das prüfen wird, kann es für den Betroffenen zu spät sein, denn nachträglich lässt sich nichts mehr am Vertrag ändern.

Zumindest hätte Herr Rasmussen auf die Gesetzeslage zur Sperrzeit aufmerksam machen können, die im SGB III § 144 festgeschrieben ist - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/arbeitslosengeld.htm. Er muss ja nicht gleich aus der Schule plaudern und die Dienstanweisung seiner eigenen Agentur offenlegen, in denen weitergehende Festlegungen enthalten sind.

   Aufhebungsvertrag und Ruhezeit


Doch weiter im Interview:

"Wie viel der Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

RASMUSSEN: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es handelt sich hierbei um eine äußerst komplexe Rechtsmaterie; jeder Einzelfall muss genau betrachtet und geprüft werden."

Auch für die Anrechnung gibt es gesetzliche Regelungen wie in den §§ 128 (" Minderung der Anspruchsdauer" und 143a ("Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung") SGB III.

Dass ein Rechtsanwalt für derartige Auskünfte erst Geld sehen will, mag verständlich erscheinen. Dass ein Chef einer Arbeitsagentur hier um den heißen Brei redet, ist ...

Was meinen Sie dazu?

Quelle: Südwest Presse, 09.08.2012

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