Donnerstag, 23. August 2018

Wovon ist die Abfindungshöhe abhängig?

Wonach richtet sich die Abfindungshöhe? - Aus Firmensicht meist nach dem Risiko, dass vom Arbeitnehmer ausgeht. Belege dafür liefert derzeit beispielsweise VW.

Abfindungshöhe und Unternehmensrisiko


Abfindungen werden verhandelt - auch ihre Höhe. Auf diese Regel kann nicht oft genug verwiesen werden. Denn es ist immer noch ein verbreiteter Irrtum, dass nach bundesdeutschem Recht "Arbeitnehmer" in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Abfindung bei Kündigung hätten.

Die Vorstände und Geschäftsführungen sind dabei vor allem dann verhandlungsbereit, wenn das voraussichtliche Risiko für das Unternehmen sehr groß ist. Schauen wir uns dazu drei Beispiele an, die in der "Süddeutschen" am 19.08.2018 beleuchtet wurden.

Beispiel 1: Herr D.


Herr D. war einer der führenden Motorenexperten bei Volkswagen und blickt auf 25 Jahre Betriebszugehörigkeit beim Konzern zurück. Zusammen mit anderen VW-Technikern hat er Dieselpartikelfilter entwickelt - aber auch die Schadstoffreinigung manipuliert, um strenge US-Grenzwerte einzuhalten. Der Staatsanwaltschaft Braunschweig und den US-Behörden längst alles gestanden. Für die US-Justiz hat er den Status eines Kronzeugen und muss dort nicht mit Strafe rechnen.

Weil er schon alles gestanden hat und deshalb wohl keine weitere Gefahr von ihm ausgeht, will ihn die Konzernführung entlassen und hat ihn schon freigestellt. Warum sollte er nun noch eine Abfindung bekommen? Dafür, dass er seine Manipulationen bereut und ausgepackt hat? Schließlich gilt er der Konzernführung als "Verräter", auch wenn das offen keiner so sagt.

Beispiel 2: Herr P.


Der frühere Audi-Ingenieur Giovanni P.  ist ebenfalls in die Abgasaffäre verstrickt. Gegen seine Entlassung bei Audi wehrte er sich. Wenn es zum Arbeitsgerichtstermin gekommen wäre, hätte der Skandal vermutlich Kreise gezogen. Audi kam dem zuvor. Nun bekommt Giovanni P. über eine Abfindungsvereinbarung nach und nach mehr als 1,5 Millionen Euro "Schweigegeld", auch wenn er in der monatelangen Untersuchungshaft einiges ausgeplaudert hat.

Beispiel 3: Herr N.


Der frühere Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer hat ebenfalls eine Kündigung erhalten. Noch ist nicht klar, ob er sich arbeitsrechtlich dagegen wehren wird. Erfahrung darin hat er. Als er sich vor dem Arbeitsgericht Braunschweig 2017 dagegen wehrte, dass ihm ein Bonus von 1,4 Millionen Euro vorenthalten werden sollte, wendeten die Streitparteien in letzter Minute die öffentliche Verhandlung ab - und einigten sich außergerichtlich.

Wenn Sie diesen Blog durchblättern, finden Sie noch mehr Beispiele für die Eingangsbehauptung

Quelle: sueddeutsche.de, 19.08.2018, handelsblatt.com, 20.08.2018 

Dienstag, 21. August 2018

Eigentum verpflichtet - auch zu Entlassungen?

Es gibt Firmen, die sind nicht "Arbeitgeber", sondern wohl eher "Arbeitwegnehmer". Hier ein Beispiel - vielleicht kennen Sie davon noch mehr.

Enercon als "Arbeitgeber" - oder die Kunst der Verwandlung?

Enercon ist einer der führenden Windanlagenbauer in Deutschland und galt nach Marktanteilen 2016 als weltweit fünftgrößter. Für 2016 meldete der Konzern aus Aurich eine Umsatzsteigerung um sieben Prozent auf das Rekordniveau von 5,1 Milliarden Euro. Vor Steuern blieb der Gewinn mit 603 Millionen Euro etwa auf dem Niveau des Vorjahrs (604 Millionen).

Für 2017 plante die Konzernführung, Anlagen für insgesamt 3.700 bis 4.000 MW zu installieren. Doch Ende 2017 räumte ein Enercon-Sprecher bereits ein: 
„Durch politische Verunsicherung, fehlende Transportgenehmigungen und widrige Wetterbedingungen werden wir am Jahresende ca. 3350 Megawatt errichtet haben“. (nwzonline.de, 13.02.18)
Vor allem die "Folgen des neuen Ausschreibungsmodells" des Bundes mache dem Konzern zu schaffen. Deshalb wurde das Tochterunternehmen Roma Magdeburg geschlossen - offiziell hieß es in der Presse jedoch:
"Das Unternehmen Rotorblattfertigung Magdeburg (Roma) will [Hervorhebung T.S.] zum Jahresende den Betrieb einstellen. 140 Mitarbeiter verlieren dann ihren Job...Offenbar wurde schon länger am Bedarf vorbei produziert. Deswegen hat Enercon die Zusammenarbeit zum Jahresende beendet." (mdr.de, 27.09.17)
Übrigens: Roma war nicht ein fremder "Zulieferer", sondern eine konzerneigenes Tochterunternehmen von Enercon. Also Zusammenarbeit mit der eigenen Unternehmenstochter beendet - auf gut deutsch: Vorher hat die Mutter die Gewinne kassiert, jetzt lässt sie die Tochter im Regen stehen.*

Oder sind die Mitarbeiter, der Betriebsrat, die Gewerkschaft mit ihren "maßlosen" Forderungen schuld an der wirtschaftlichen Lage?

Schließlich wurde auch hier im Blog schon mal über den versuchten Rausschmiss des Betriebsrates Nils-Holger Böttger berichtet.

Bei dem Umgang mit Gewerkschaften und Betriebsrat wird wohl auch kaum eine Sozialplanabfindung für die Entlassungskandidaten herauskommen, die den Namen verdient.



Oder ist die Staatsanwaltschaft schuld?
"Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen eine Tochterfirma des Windenergieanlagenbauers Enercon. Der Vorwurf lautet nicht ordnungsgemäße Zahlung von Lohnsteuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen." (volksstimme.de, 23.08.17)
Hat es vielleicht nicht ganz so geklappt mit der "Personalkostensenkung", wie die Konzernführung sich das vorstellte?
"Der Windradhersteller Enercon will mehr fürs Ausland produzieren und dort Zulieferer beschäftigen. In Deutschland sei kein Geld mehr zu verdienen – denn die Politik schreibe angekündigte Windparks nicht aus." (faz.net, 02.08.18)
Also jetzt haben wir es: Nicht die Unternehmensführung, sondern die Politik ist schuld, dass Enercon ihren Arbeitnehmern die Arbeit wegnehmen muss.

Aber das sehen nicht alle so. Behauptet doch glatt die Fraktion DIE LINKE in Sachsen-Anhalt:
"Das Unternehmen Enercon will sich nach eigener Auskunft stärker auf internationale Märkte ausrichten. Nachdem der deutsche Markt weitgehend abgegrast und die Subventionen abgegriffen sind, heißt es also »Flucht ins Ausland«.  Das schlägt sich bereits in den Ergebnissen der UEE-Holding GmbH nieder, die den Umsatz auf 5,2 Milliarden Euro erhöhen konnte, bei gleichzeitiger Senkung der Personalkosten.
Erwirtschaftet wird dieser Reichtum durch mehr als 20.000 Beschäftigte und eine kräftige Subventionierung der Windenergie mit Steuergeldern. Kaum bläst dem Unternehmen aber mal der Wind ins Gesicht, fällt jede soziale Verantwortung ab. Nach der Enercon-eigenen Rotorblattfertigung Magdeburg mit 140 Beschäftigten soll jetzt der Bereich WEC mit 135 Entlassungen in Magdeburg und 800 Entlassungen in Ostfriesland geschlossen werden."(die-linke-burgenlandkreis.de, 06.08.18)
Und ausgerechnet DIE LINKE hält dem ehrenwerten deutschen Arbeitgeber vor, dass es keine Entlassungen mehr geben darf, "sondern aus dem Vermögen der Eigentümer in die Neuausrichtung des Unternehmens investiert werden muss." Dabei beruft sie sich ausdrücklich auf das

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
 Geht das wirklich an, dass DIE LINKE zur Einhaltung des Grundgesetzes aufruft? ;-)

*Übrigens sehe das nicht nur ich so. Arbeitsrechtler Hajo Köhler geht davon aus, dass mit dieser Firmenstruktur Enercon zielgerichtet eine Gesetzeslücke nutzt um Arbeitnehmerrechte zu beschränken. Und die Politiker schauen - natürlich taten- und machtlos - zu, wie die Beschäftigten und sie selbst vor die Tür gesetzt werden.

Wenn Enercon fast gleichzeitig aber "großzügig" einen 430.000-Euro-Förderscheck annimmt, so ist das in meinen Augen skrupellos!

 

Foto: pixabay.com

Montag, 20. August 2018

Unternehmerische Freiheit - oder Epressung

Einen Betrieb zu eröffnen oder zu schließen ist in erster Linie eine unternehmerische Entscheidung. Doch leider nicht selten schwingt dort auch ein gewisses Maße an Erpressung mit.

Geze GmbH stellt Betrieb ein und wirft Mitarbeiter auf die Straße


Foto: Geze in leonberger-kreiszeitung.de
Zwischen der IG Metall in Tauberbischofsheim und der Geze GmbH in Leonberg sind die Eckpunkte eines Sozialplans ausgehandelt. Türker Baloglu, Verhandlungsführer der IG Metall tröstet sich und die betroffenen Mitarbeiter:
„Die IG Metall bedauert die Entscheidung der Geschäftsleitung, den Geze-Standort in Boxberg-Schweigern aus strategischen Gründen zu schließen... Immerhin konnten wir für die Beschäftigten aber ordentliche Abfindungszahlungen vereinbaren.“
Er erwartet, dass die Abfindungszahlungen wesentlich höher ausfallen werden, als gesetzlich vorgegeben. Doch was heißt "gesetzlich vorgegeben"? Etwa nach Kündigungsschutzgesetz, § 1a?

Doch werden den Mitarbeitern auch neue Arbeitsplätze in Leonberg angeboten? - Das ist noch offen.

Die 35 Mitarbeiter am Standort Boxberg-Schweigern in der Nähe von Bad Mergentheim stehen vor dem beruflichen Aus.

Als Grund für die Schließung gibt die Firmenleitung an, dass seit Jahren Verluste geschrieben werden. Die Werkschließung war bereits öfter Diskussionsthema. In der Gewerkschaft hielt man solche Diskussionen für Drohungen, um die Arbeitnehmer zu mehr Überstunden zu bewegen.

Die jetzige Firmenentscheidung führen die Gesellschaftern darauf zurück, dass mit den Arbeitnehmern kein Betriebsvereinbarung erreicht wurde, wonach jeder Arbeitnehmer in Schweigern je nach Produktionserfordernissen für mindestens vier Wochen jeden Tag zehn Stunden arbeiten sollte. Die Gewerkschaft forderte maximal drei Wochen mit diesem Arbeitspensum und die Ankündigung der Überstunden eine Woche vorher.
„Über diese Situation kann die Geschäftsleitung am Stammsitz angesichts der mangelnden Kooperationsbereitschaft der zuständigen Gewerkschaft und der unzureichenden Flexibilität der Arbeitnehmervertretung nicht länger hinwegsehen“,

heißt es in der Begründung, warum die Tochterfirma geschlossen werden soll.

Quelle: stuttgarter-zeitung.de, 31.10.2014

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1