Dienstag, 21. Februar 2012

Was von Takedas Turbo-Prämie bleibt

Wie im SÜDKURIER am 16.02.2012 zu lesen war, bietet Takeda den Mitarbeitern in Konstanz, denen die Kündigung droht, nicht nur eine Abfindung nach Sozialplan, sondern eine sogenannte Turboprämie an:
"Wer bis Mitte März einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, bekommt eine Abfindung von 1,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit sowie fix sechs Brutto-Monatsgehälter. Das ist in vielen Fällen doppelt so viel wie es der gültige Sozialplan vorsieht...

Wer seit fünf Jahren im Unternehmen sei und 4000 Euro brutto verdiene, komme mit dem aktuellen Angebot auf rund 54 000 Euro, nach Sozialplan wären es etwa 25 000 Euro."
Was bleibt von dieser Turboprämie, also der erhöhten Abfindung, mit der die Mitarbeiter zum Arbeitsplatzverzicht vor Auslaufen der Kündigungsfrist angehalten werden:

Angenommen, zu den 54.000 EUR Abfindung kommen 2012 noch 12.000 EUR Gehalt (für 3 Monate), dann bleiben nach rund 15.500 EUR Steuern für Ledige knapp 50.500 EUR netto Jahreseinkommen (ohne Sozialabgaben). Für einen Verheirateten ohne eigenes Einkommen des Ehepartners beträgt die Steuerlast nur knapp 5.800 EUR, so dass rund 60.000 EUR nach Steuern übrig bleiben.

Da es keine Weiterbeschäftigung in einer Transfergesellschaft und auch keine Möglichkeit für eine Kündigungsschutzklage geben soll, gibt es also auch keine Entgeltfortzahlung während der Klagezeit (in der Regel mehrere Monate) und kein Einkommen aus der Transfergesellschaft (in der Regel 1 Jahr), sondern nur Arbeitslosengeld 1.

Das Arbeitslosengeld beträgt ungefähr 1.400 EUR.

Für das Arbeitslosengeld dürfte jedoch erst einmal eine Ruhezeit nach § 143a SGB III verhängt werden. Denn die Turboprämie wird ja gezahlt, damit das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet. Arbeitslosengeld gibt es dann erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis normal enden würde. Das wären bei 5 Beschäftigungsjahren und gesetzlicher Kündigungsfrist 2 Monate später. In diesen 2 Monaten muss also die Abfindung allein zum Lebensunterhalt genutzt werden.

Achtung: Korrektur: Wie einem Artikel im Südkurier am 22.02.2012 zu entnehmen ist, erklärt der Deutschland-Geschäftsführer Gilbert Rademacher, dass bei der Nutzung der Turboprämie durch die Mitarbeiter ihre Kündigungsfrist nicht verkürzt werden soll:
"Doch für die Mitarbeiter, die sich freiwillig zum Ausscheiden entschließen, gelte die normale Kündigungsfrist weiter."
Dann würde natürlich die Ruhezeit entfallen. Auch eine Sperrzeit dürfte nicht verhängt werden, weil die Mitarbeiter ja nicht von sich aus gehen. Mehr dazu unter "Sperrzeit nach Abfindung"
 

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