Freitag, 2. August 2019

100.000 Euro Abfindung für 3,60 Euro

100.000 Euro Abfindung für 3,60 Euro - ist das ein guter Deal? Würden Sie diesen annehmen? Oder gibt es da etwas, das für Sie wichtiger ist als Geld?

100.000 Euro Abfindung für 3,60 Euro Briefporto


Quelle: @ arahan, fotolia.com
Wie die taz berichtet, sollte Beate S. wegen „Erschleichens“ von 3,60 Euro Briefporto in Hannover entlassen werden. Der 57-jährigen Betriebsrätin wurde vorgeworfen, die MDG Dienstleistungsgesellschaft, ein Unternehmen der MADSACK Mediengruppe, geschädigt zu haben, weil sie drei Werbebriefe zur Betriebsratswahl im Dezember 2017 verschickt hatte. Dabei war sie davon ausgegangen, dass diese mit einem betriebsinternen Kurierdienst versendet, und nicht von einem externen Dienstleister gegen Porto zugestellt werden. 

Für die Unternehmensführung war das ein ausreichender Grund, der Frau fristlos zu kündigen. Doch Beate S. klagte gegen die Kündigung. Das Gericht erkannte keinen ausreichenden Kündigungsgrund. Daraufhin wurden ihr von der Unternehmensführung 100.000 Euro Abfindung angeboten. Spätestens an der Stelle dürfte auch den Unbedarftesten klar werden: Tatsächlich war die Mitarbeiterin der Geschäftsführung wohl zu unbequem. So sahen es wohl auch das Landes- und das Bundesarbeitsgericht:
"Nach DJU-Angaben schlugen die Richter einen Vergleich und eine Abfindung von 100.000 Euro vor, was Beate S. aber ablehnte. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil im Dezember 2018 nicht zu, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde der MDG wies das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt ab."

Zuckerbrot statt Peitsche


Weil Beate S. die Peitsche ablehnte, versuchte es die Geschäftsführung im Mai 2019 mit Zuckerbrot. „Freistellung“ bis zum Jahresende gegen Anrechnung von Urlaubszeiten plus 100.000 Euro Bruttoabfindung. Doch Anwalt und Arbeitsagentur rieten Beate S., das Angebot nicht anzunehmen:

"'Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen'“, sagte ihr Anwalt. 

Am 5. Juli kehrte Beate S. in den Betrieb zurück. Sie wurde von einem neuen Geschäftsführer empfangen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück.

"Im Westen nichts Neues"   

Wer den Bericht über Beate S. kennt, könnte abgewandelt mit Remarque festestellen: "Im Westen nichts Neues". Denn eine solche Behandlung von (nicht nur "unbequemen") Angestellten ist leider kein Einzelfall. Vielleicht erinnern Sie sich beispielsweise noch an den Fall "Emmely". Auch ihr wurde 2007 gekündigt, weil sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro zu ihren Gunsten eingelöst habe. 

Weollen Sie noch mehr Beispiel, wie Geschäftsführungen mit unliebsamen Angestellten umgehen


Fazit: 

Wer sich nicht wehrt, nimmt vielleicht lieber den Spatz in der Hand. Und in einer Gesellschaft, in der fast alles als käuflich erscheint, wird Geld schnell als Ersatz für Recht angeboten und angenommen. Für manche gibt es jedoch Wichtigeres als Geld... Für die Unternehmensführung ganz sicher auch - oder glauben Sie, dass die Verantwortlichen für die Kosten und weitere Schäden aufkommen müssen, die sie mit einem solchen Fall verursacht haben?


Quelle: taz.de, 31.07.2019

Donnerstag, 11. Juli 2019

Tengelmann - Entlassung und Sozialplan

Das Familienunternehmen Tengelmann aus Mühlheim an der Ruhr löst nach mehr als 150 Jahren seine bisherige Holding auf. Was wird aus den Beschäftigten?

Sozialplan bei Tengelmann 


Ende 2019 schließt das Unternehmen in seiner bisherigen Form und verlässt das traditionsreiche Firmengelände in Mülheim. Wenn die Holding des Unternehmens zum 31.12.2019 ihren Betrieb einstellt, sind davon direkt noch ca. 200 Beschäftigte in der Zentrale betroffen.

Nach Pressemeldungen soll jeder Mitarbeiter ein Monatsbrutto-Entgelt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit als Abfindung erhalten. Wer bereits 55. Lebensjahr vollendet hat, kann mit 1,2 Monatsentgelten für jedes Jahr der Arbeit bei Tengelmann rechnen. Für 58-jährige und ältere besteht  alternativ die Möglichkeit, die Abfindung in Monatsgehälter bis zur Rente umwandeln zu lassen.
"Eltern unterhaltsberechtigter Kinder erhalten einen Aufschlag zur Abfindung von 3500 Euro je Kind, Alleinerziehende zusätzlich 3500 Euro. Schwerbehinderte erhalten ebenfalls 3500 Euro mehr."
Insgesamt erscheint der Sozialplan, auf den sich Geschäftsführung und Betriebsrat geeinigt haben, den Pressemeldungen nach zu urteilen überdurchschnittlich gut für die Beschäftigten. Was jeder Betroffene daraus machen kann, ist eine andere Frage. Auch wenn die Abfindungen gut klingen, wird ein erheblicher Teil von Steuern aufgefressen - sofern nicht Chancen zur Steuergestaltung genutzt werden.

Mit nur ca. 40 Beschäftigten soll das Unternehmen unter dem Namen Tengelmann Twenty One weitergeführt werden. Außer Rechts- und Steuerfragen soll zum Geschäftsfeld des neuen Unternehmens auch Geschäftsentwicklung, Investment-Management und Talententwicklung gehören. Zum Firmenverbund gehören auch der Textildiscounter KiK, die OBI Bau- und Heimwerkermärkte,  babymarkt.de und weitere Gesellschaften.

 

Quelle: waz.de, 10.07.2019

Dienstag, 2. Juli 2019

Entlassungen - Sparmaßnahmen der Konzerne

„'Wir sind zu harten Einschnitten bereit', sagte dort Deutsche Bank-Chef Christian Sewing. Mit 'wir' meinte er selbstredend nicht die Häuptlinge im Vorstand, sondern die Indianer dahinter.

Nach dem Abbau von 7.000 Stellen in 2018 sind nun weitere 20.000 Skalps fällig, was weltweit jeden fünften Arbeitsplatz bei dem Finanzinstitut betrifft. Die Bilanz wird leichter, das Leben der Betroffenen schwerer. So funktioniert Umverteilung von innen nach außen, von der Firma zur Gesellschaft.

Andere Konzerne ziehen mit:

► BASF will bis 2021 rund 6.000 seiner weltweit etwa 120.000 Stellen streichen.

► Bayer AG plant bis Ende 2021 ca. 12.000 Arbeitsplätze abzubauen. Das entspricht knapp zehn Prozent der eigenen Belegschaft.

► Siemens restrukturiert seine Energiesparte, was für 2.700 Menschen den Verlust ihres Arbeitsplatzes bedeuten dürfte.

► Ford möchte allein in Deutschland 5.000 Arbeiter von der Lohnliste nehmen.

► Volkswagen ist dabei, 21.000 Stellen bis Ende 2022 zu kürzen. Bis 2023, so ein neuerlicher Beschluss des Vorstandes, sollen weitere 4.000 Jobs wegfallen.

► Auch der Krisenkonzern Thyssenkrupp hat den Abbau von 4.000 Arbeitsplätzen angekündigt.

Nicht die Bösartigkeit der Manager ist der Treiber dieser Entwicklung, sondern die notwendige Anpassung der Geschäftsmodelle."

Hier melde ich Einspruch an: Treiber dieser Entwicklung ist nicht die notwendige Anpassung der Geschäftsmodelle. Jäger wissen das besser. Treiber sind Hilfspersonen des Jägers, die bei Treib- und Drückjagden das Wild aus der Ruhe aufstören und aus der Deckung scheuchen...

Quelle: Steingarts Morning Briefing, 02.07.19

Siehe auch hier 

Freitag, 22. März 2019

Rauswurf bringt 8,7 Mio Abfindung

Wie die "Zeit" am 22.03.2019 berichtete, erhält der Ex-Deutsche-Bank-Chef John Cryan eine hohe sechsstellige Abfindung - "obwohl er Anfang April 2018 "aus dem Amt gejagt worden war".

Dicke Abfindung für John Cryan

Der ehemalige Vorstandschef der Deutschen Bank, John Cryan hat im letzten Jahr am meisten verdient. Zwar war
"er wegen der anhaltenden Probleme der Bank bereits Anfang April 2018 aus dem Amt gejagt worden... Neben der Abfindung bekam Cryan für die letzten Monate im Amt noch eine Vergütung in Höhe von knapp 1,9 Millionen Euro. Hinzu kommt eine vertraglich festgelegte Entschädigung in Höhe von 2,2 Millionen Euro für ein Verbot, in einem bestimmten Zeitraum zu einem Wettbewerber zu gehen.
Damit summiert sich Cryans Bezahlung aus dem vergangenen Jahr, die zum Teil aber erst in den kommenden Jahren ausgeschüttet wird, auf insgesamt 12,8 Millionen Euro."
Trotz aller Probleme der Deutschen Bank, die um ihr Überleben kämpft, ist offensichtlich noch genug Geld der Sparer und Anleger da, um solche Geldgeschenke zu machen. Oder sollte es lieber heißen: Angesichts der finanziellen Lage kommt es auf die paar Kröten auch nicht mehr an.

Abfindungen sind Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes und werden verhandelt. Letzteres können Vorstände ganz gut, auch wenn das Unternehmen abstürzt. Dafür gibt es viele Beispiel auf diesem Blog...

Quelle: zeit.de, 22.03.2019

Freitag, 15. Februar 2019

34 Millionen Euro für Abfindungen

"Dicke Abfindung" für geschasste Manager


Auf der diesjährigen Hauptversammlung der Muttergesellschaft der Elektronikketten Media Markt und Saturn hagelte es Kritik am Management. Grund dafür war nicht nur das "katastrophale Geschäftsjahr" 2017/2018 der Düsseldorfer Handelskette.

Der Elektronikhändler Ceconomy will einen strategischen und personellen Neustart. Dafür mussten schon mal 16 Manager aus der ersten und zweiten Führungsebene die Holding oder die Tochtergesellschaften MediaMarkt und Saturn verlassen.

Als "Goldenen Handschlag" für die Gewinnwarnungen und den Ergebniseinbruch in den vergangenen zahlte das Unternehmen den Managern 34 Millionen Euro Abfindung. Davon bekam der Ceconomy-Chef Pieter Haas 11,2 Millionen Euro und Finanzvorstand Mark Frese 6,8 Millionen Euro.

Zwar ist die Elektronikhandelskette mit rund 62.000 Mitarbeitern und zuletzt rund 21 Milliarden Euro Umsatz die Größte in Europa. Doch ob der weitere Umbau auch Arbeitsplätze kostet und die Betroffenen dann auch fürstliche Abfindungen bekommen?

Fest steht nur einmal mehr: Sogenannte "Top-Manager" müssen selten um ihre finanzielle Existenz fürchten, wenn sie gegangen werden - im Gegensatz zu den einfachen Mitarbeitern.

Da fällt mir doch glatt ein, was ich vor ein paar Tagen in Facebook fand:



Quelle: welt.de, 08.02.2019

Dienstag, 12. Februar 2019

Wie sicher ist Ihr Arbeitsplatz 2019?

"Noch deutet alles auf eine reine Normalisierung der Konjunktur im neuen Jahr hin", lautete der Konjunkturausblick am 01.01.2019 auf capital.de. Ist Ihr Arbeitsplatz also sicher?

Konjunktur - Prognosen und Fakten 

Die nachfolgende Statistik zeigt die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema: Empfinden der Arbeitsplatzsicherheit. 85 Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Arbeitsplatz in den nächsten zwei Jahren sicher ist.
Statistik: Für wie sicher halten Sie Ihren Arbeitsplatz in den nächsten zwei Jahren? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Doch wie mir scheint, haben bei der Umfrage viele der Befragten nicht geglaubt oder geahnt, dass die offizielle Gesundbeterei der Wirtschaft nicht weit in die Zukunft reicht.

Jedenfalls gibt es zu Beginn des Jahres für die Erwerbstätigen in Deutschland, die auf Lohn oder Gehalt angewiesen sind wenig gute Nachrichten.

Hier ein paar Pressemeldungen aus den ersten zwölf Wochen des Jahres 2019:

Wie passen diese Fakten zusammen?

Sicher, selbst manche der vom Stellenabbau betroffnen, denken vielleicht, dass sie bald wieder einen neuen Job finden - wenn sie denn nur wollen. Andere trösten sich vielleicht mit dicken Abfindungen, wie sie beispielsweise Bayer angekündigt hat:
"Bayer zahlt Abfindungen von bis zu 63 Monatsgehältern

Der Konzern will 12.000 Stellen abbauen und bietet den Beschäftigten nun lukrative Konditionen – vor allem für Vorruheständler." (handelsblatt.com, 04.02.2019)

Folgen des Arbeitsplatzverlustes

Können solche Abfindungen den Verlust des Arbeitsplatze ersetzen? (Mal ganz abgesehen davon, was von diesem Geld nach Steuern bei den Empfängern ankommt.)


Ist es etwa nur ein altes (überlebtes) Sprichwort, in dem es heißt: "Arbeit ernährt, Müßiggang verzehrt."

Für alle, die in Arbeitslosigkeit "endlich Urlaub" sehen, kann vielleicht ein Blick in die berühmte  "Marienthal Studie" hilfreich sein, in der 1933 Wirkungen langandauernder Arbeitslosigkeit untersucht wurden:
"Die Gruppe österreichischer Forschungssoziologen wies am Beispiel der von der niedergegangenen Textilindustrie geprägten Kleinstadt Marienthal in ihrer Feldforschungsuntersuchung erstmals in dieser Form, Präzision und Tiefe sozio-psychologische Wirkungen von Arbeitslosigkeit nach und zeigte im Hauptergebnis, dass Arbeitslosigkeit nicht (wie bis dahin meist erwartet) zur aktiven Revolution, sondern vielmehr zur passiven Resignation führt." (wikipedia.org)  
Ich jedenfalls für meinen Teil habe mich damals, als ich meinen Job verlor, gegen Arbeitslosigkeit entschieden...  

Sonntag, 13. Januar 2019

Fachkräftemangel - aber fristlose Kündigung

Da wird in vielen Unternehmen über ein Mangel an Fachkräften gejammert - und dann so etwas!

Fristlose Kündigung für Heimleiterin

Seit über zwei Jahren währt der Streit um die fristlose Kündigung der ehemaligen Heimleiterin des Heilig-Geist-Spitals in Villingen. Die Geschäftsführung des Spitalfonds Villingen als Träger der Einrichtung ist mit ihren Anschuldigungen gegen die leitende Angestellte und deren fristloser Kündigung in zwei Instanzen arbeitsgerichtlich gescheitert.

Geschäftsführer Günter Reichert und Hausanwalt Karl Kellner
"hatten im Juli 2018 auch das Beharren der entlassenen Heimleiterin auf ihrem Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung zurückgewiesen".
Die ehemalige Heimleiterin erhält als Entschädigung eine Abfindung in Höhe von 85.000 Euro. Mit einem weiteren Mitarbeiter einigte sich die Geschäftsführung außergerichtlich durch Vergleich.

Dem Bericht im SÜDKURIER nach zu urteilen, scheint in der Personalarbeit der Villinger Stiftung mehr im Argen zu liegen. Denn in den Wochen vor gingen beim SÜDKURIER mehrere Klagen unzufriedener Mitarbeiter der Einrichtung ein. 
"Nach deren Schilderungen haben angeblich sechs oder sieben Pflegefachkräfte und drei Pflegehilfskräfte das Seniorenheim in den Wochen vor Weihnachten verlassen, die meisten seien auf eigene Initiative gegangen. Zwei Personen, erfahrene Pflegefachkräfte, seien von der Geschäftsführung in der Probezeit gekündigt worden. Die Kündigungen seien ohne Ankündigung per Post kurz vor Weihnachten zugestellt worden".
Wenn dem wirklich so ist, scheint mir, dass auch die Stadträte die Personalführung durch die Geschäftsführung akzeptieren.
"Die Stadträte im Aufsichtsgremium des Spitalfonds, dem Stiftungsrat, sollen Ende letzten Jahres der Abfindung zugestimmt haben."
Ob das nur auf die Sympathie für den "jungen und dynamischen Geschäftsführer" zurückzuführen ist, oder auch auf arbeitsrechtliche Inkompetenz...? Denn leider gibt es auf diesem Blog immer wieder Anlass, über solche "Führungstile" von Geschäftsführungen und kommunalen Gremien zu berichten - siehe beispielsweise hier.

Fazit: Ob angesichts die Abfindung unter den Umständen angemessen ist, lässt sich hier nicht beurteilen. Richtig ist aber in jedem Fall, dass die Betroffenen sich nicht mit der fristlosen Kündigung abgefunden haben, sondern ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht haben. Eine kleine Checkliste zur "Ersten Hilfe" bei Kündigungen kann die Entscheidung für oder gegen eine Klage erleichtern.  

Quelle: suedkurier.de, 11.01.2019 (alle Zitate)


Übrigens: 2017 wurden fast 331.000 Klagen bei Arbeitsgerichten eingereicht - in fast 181.000 Fällen davon ging es um Kündigungen.  


 




, wieder erstaun

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