Donnerstag, 25. Februar 2016

Kündigung wegen Kankheit

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte im August 2014 darüber zu entscheiden, ob eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit ausreichend für eine außerordentliche Kündigung sei. Das Urteil kann vielleicht auch gerade bei Mobbing hilfreich sein.

Kündigung wegen Krankheit erfordert dreistufige Prüfung

Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird auf folgende Prüfschritte verweisen, die eingehalten werden müssen, um eine ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen zu rechtfertigen:
  1. "Im Kündigungszeitpunkt müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang befürchten lassen."
  2. Es "muss festgestellt werden, ob die prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Diese kann sich aus Betriebsablaufstörungen aber auch aus wirtschaftlichen Belastungen, etwa durch die zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen ergeben."
  3. Sodann ist "im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen".
Bei einer außerordentlichen Kündigung sei dieser Prüfungsmaßstab auf allen drei Stufen erheblich strenger.
"Insofern bedarf es eines gravierenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Es muss ein quasi sinnentleertes Arbeitsverhältnis vorliegen".

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014, 15 Sa 825/13

Dienstag, 23. Februar 2016

Überdurchschnittliche Abfindung weil der Mitarbeiter unbedingt gekündigt werden sollte

Nach einem Bericht auf badische-zeitung.de vom 16.02.2016 hat ein gekündigter Angestellter der Weiler Stadtverwaltung eine sehr lange Gehaltsfortzahlung und eine hohe Abfindung herausgehandelt. Wie kam es dazu?

Im Übrigen: der Mann muss gehen


Vielleicht kennen Sie die Geschichte:

Der römische Staatsmann Cato Censorius (234 - 149 v.d.Z.) soll alle seine Reden im Senat  – unabhängig vom eigentlichen Diskussionsgegenstand mit den Worten beendet haben:
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss."
Diese Geschichte kam mir in den Sinn, als ich den Zeitungsbericht über den Streit der Weiler Stadtverwaltung mit einem ehemaligen Mitarbeiter las.
Nach zwei Streitereien mit seinem Vorgesetzten wurde dem Mitarbeiter der Weiler Stadtverwaltung fristlos gekündigt. Dagegen klagte er am Arbeitsgericht in Lörrach. Wie die Streitereien wirklich abgelaufen sind, wurde wohl auch vor Gericht nicht ganz klar. Ein Gütetermin verlief ergebnislos.

Während für die Stadtverwaltung eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses absolut nicht infrage kam, wollte der 58-Jährige unbedingt seinen Arbeitsplatz zurückhaben. Denn er befürchtet, in seinem Alter keinen neuen Job mehr zu finden und von Hartz IV abhängig zu werden.

Auch ein Vergleichsvorschlag des Gerichts wurde abgelehnt, wonach das Gehalt bis zum Ende der Frist für eine ordentliche Kündigung sowie eine Abfindung von 54.825 Euro zur Disposition standen. Die Abfindung hätte weit höher gelegen als für Abfindungen üblich.
"Nach einigem Hin und Her erklärte sich die Stadt bereit, das Gehalt bis zum Jahresende weiterzuzahlen und 75 000 Euro Abfindung zu gewähren. Sollte der Kläger vor Jahresende einen anderen Job finden, würde das eingesparte Gehalt auf die Abfindung draufgeschlagen. Damit war dann auch der Kläger einverstanden, womit sich der Rechtsstreit erledigt hat."
Wenn eine Stadtverwaltung so weit geht, muss wohl entweder die Abneigung gegen den Mitarbeiter sehr groß gewesen sein - oder es war wohl doch nicht alles ganz so gelaufen, wie der Personalleiter und die Hauptamtsleiterin behaupteten.


Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1