Mittwoch, 30. November 2016

Abfindung statt Kohle

Zwar wird der Begriff "Kohle" auch umgangssprachlich für Geld gebraucht, doch ein dem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ging es tatsächlich um echte Kohle und die Frage:

Abfindung statt Kohle 


Nach einem Bericht der WESTFÄLISCHEN NACHRICHTEN hat ein Bergmann gegen einen Tarifabschluss aus dem Frühjahr 2015 geklagt.

In dem Tarifabschluss wurde vereinbart, dass die Lieferung von Deputatkohle mit dem Ende des Bergbaus ab 31. Dezember 2018 in Ibbenbüren eingestellt wird. Stattdessen sollen Beschäftigte, Rentner und deren Hinterbliebene eine Abfindung als Einmalzahlung bekommen.

Im Sommer hatte das Landesarbeitsgericht bereits entschieden, dass der Tarifabschluss rechtens ist. Allerdings wurde das Urteil erst jetzt rechtskräftig.
"Der Bergmann hatte argumentiert, dass die Deputatkohle eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung sei, in die nicht mehr eingegriffen werden dürfe. Ähnlich argumentieren auch Kläger aus Ibbenbüren und Umgebung."
Ob das Urteil eine Einzelfallentscheidung bleibt, oder die eine “Signalwirkung" hat, wie die RAG-Konzernführung und der Gesamtverband Steinkohle erhoffen, wird sich zeigen.

Quelle: Westfälische Nachrichten, 24.11.2016

Siehe auch: Ehemalige Kumpel lassen beim Kohle-Deputat nicht locker, waz.de, 13.02.2019 

Nachtrag:
"Mehr als 200 ehemalige Bergleute aus dem Münsterland wollen die Ruhrkohle AG verklagen. Ihr Anwalt Daniel Kuhlmann sagte dem WDR am Montag (14.10.2019), dass die RAG nicht ausreichend Abfindung gezahlt habe." (wdr.de, 15.10.2019)

Mittwoch, 1. Juni 2016

Dicke Abfindung - nichts dazu geschrieben

Wie schlecht es manchen Unternehmen finanziell geht, kann man auch an den Abfindungen erkennen, die gezahlt werden. Und die Pensionen erst...

Abfindung und Pension - bloß kein Neid


Eine Abfindung ist nicht alles. Eine angemessene Rente oder Pension obendrauf wäre auch nicht schlecht.

Ein paar Beispiele:
"So soll Bernd Pischetsrieder soll nach seiner Ablösung als Volkswagen-Konzernchef 2006 für weitere fünf Jahre insgesamt 50 Millionen Euro von dem Autohersteller bekommen haben ... Pischetsrieder sei etwa einmal monatlich für jeweils einen Tag per Firmenjet aus seiner bayerischen Heimat nach Wolfsburg geflogen. In den Geschäftsberichten sei das Gehalt dem Bericht zufolge nicht aufgetaucht." (Manager-Magazin)
Doch es wäre wohl ungerecht, immer nur auf die "extraordinairen" (frz. außergewöhnlich - nicht zu verwechseln mit dem im Deutschen üblichen "ordinär" = Synonym: schmutzig, schamlos) Abfindungszahlungen der Vorstände zu verweisen.

Deren Pensionsleistungen sind auch nicht von schlechten Eltern, stehen dagegen aber kaum im Blickfeld der öffentlichen Aufmerksamkeit.

So hat der VW-Konzern in der jüngsten Bilanz für ausgeschiedene Mitglieder des Vorstandes (die zumindest teilweise für den Milliardenbetrug verantwortlich waren) mit Stand 2015 fast eine Viertelmilliarde Euro zurückgestellt (243 Mio. Euro).
"Allein die Pension für den wegen des Diesel-Skandals zurückgetretenen Konzernboss Martin Winterkorn hatte Ende 2015 einen Barwert von 28,6 Millionen Euro. Der 'Spiegel' berichtet in seiner jüngsten Ausgabe, dass Volkswagen seinen Vorständen so viel Pensionen wie kein anderes Dax-Unternehmen garantiere. Laut dem Hamburger Magazin befinden sich unter den zehn Managern mit den höchsten Pensionszusagen in der deutschen Börsen-Oberliga Dax gleich sechs Vertreter des VW-Konzerns." (Focus Money)
Nur mal so zum Vergleich:
"Der durchschnittliche Zahlbetrag für alle Rentner erhöhte sich im Schnitt um 5,1 Prozent, von 766 auf 805 Euro." (Tagesspiegel)
Ich weiß zwar nicht, welcher Zinssatz, welche Zahlungsperioden und welche Laufzeit für den Barwert der Zahlungen an Herrn Winterkorn zugrunde gelegt wurden, aber ein Durchschnittsrentner bekommt pro Jahr nicht mal 10.000 Euro!

Ohne die Abzinsung bei der Barwertberechnung zu berücksichtigen bedeutet das: In 20 Rentenjahren bekommt er 200.000 Euro = 0,7 % von 28,6 Millionen Euro. Erst bei rund 140 x 20 Jahren käme er auf die gleiche Summe.

Einverstanden - das ist eine Milchmädchenrechnung. Wer es genauer will, kann ja mal genauer rechnen.

Wie heißt es doch so schön auf der Webseite von VW?


Wie wahr!
 

Quellen: manager-magazin.de, 29.05.2016; Focus.de/News-Ticker, 30.05.2016; tagesspiegel.de, 12.06.2015

Montag, 11. April 2016

2000 Kündigungen bei Lufthansa Technik?

Kündigung oder Gehaltsverzicht - mit welchen Strategien wollen Manager ihre Unternehmen sanieren? Auch der Vorstand von Lufthansa Technik beteiligt sich an dem Kreativitätswettstreit.

Lufthansa Technik - mehr als 2000 Stellenstreichungen 

Wieder einmal überzeugen Manager mit konkurrenzloser Kreativität und nachvollziehbarer wirtschaftlicher Logik. Dieses Mal sind es Vorstand und Gesellschafter von Lufthansa Technik:

"Die Lufthansa Technik mit Sitz in Hamburg hat im Jahr 2015 Umsatz und Ergebnis deutlich gesteigert und ihren Wachstumskurs fortgesetzt. Die Umsatzerlöse stiegen um 17,6 Prozent auf rund 5,1 Milliarden Euro (+762 Mio. Euro). Sein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Adjusted EBIT) konnte das Unternehmen um 20 Prozent auf 454 Millionen Euro (Vorjahr: 380 Mio Euro) steigern."
So die Erfolgsmeldung vom 21.03.2016

Da freuen sich sicher auch alle Mitarbeiter vor allem in Hamburg - bis auf die paar Tausend, denen mit Gehaltskürzung oder Entlassung gedroht wird.

"Das Unternehmen will unter anderem Löhne kürzen, das Weihnachtsgeld streichen und auch an Sonntagen einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb einrichten, für den bereits ein Antrag bei der Stadt Hamburg gestellt worden ist."
So liest sich nämlich die "Erfolgsmeldung" rund einen Monat später in Spiegel-Online.

Wie werden die bedrohten Arbeitnehmer jetzt rechnen?

  • freiwillig auf Arbeitsentgelt verzichten? - das führt nicht nur aktuell zu Geldeinbußen, sondern auch später bei der Rente, falls dann doch die Kündigung folgt möglicherweise auch bei einer Abfindung und auch beim Arbeitslosengeld;
  • möglicherweise gelingt es auch einen Sozialplan mit lukrativen Aufhebungsangeboten auszuhandeln? - doch was ist ein lukrativer Sozialplan? Wer kennt sich schon aus und übersieht in dem Verhandlungsstress alle Vor- und Nachteile? In dem Fall kann es nicht schaden sich rechtzeitig darüber zu informieren, was Arbeitnehmer über Sozialpläne wissen sollten!    
Zudem kann es für jeden Einzelnen ganz nützlich sein, sich mal ein paar Erfahrungen von Leuten durch den Kopf gehen zu lassen, die das System kennen und nicht in dem Verdacht stehen, Gegner des Systems zu sein. So las ich vor einigen Tagen in dem Buch "Neustart" von Brian Tracy, Marc Thurner und Raho Bornhorst
"Arbeitgeber wie auch Kunden werden immer nach dem Allerbesten im Austausch für das Allerwenigste  suchen. Das bedeutet, dass du als Arbeitnehmer immer das Mindeste bezahlt bekommen wirst, das notwendig ist, um Dich vom Wechsel zu einem anderen Unternehmen oder Institution abzuhalten."
Vielleicht wollen die bedrohten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lufthansa Technik schon jetzt lieber an einen "Neustart! Selbstbewusst beruflich neu anfangen: Anleitung, Inspiration und Übungen für den nächsten Lebens-Erfolgs-Abschnitt" denken, als den schönen Jahren bei der Firma nachzutrauern.


Quelle: spiegel.de, 26.03.2016

Mittwoch, 23. März 2016

Abfindung größer als Unternehmensgewinn

Was für "normale Arbeitnehmer" kaum vorstelbar ist, geht für Vorstandschefs ganz selbstverständlich: Die Firma macht Verluste, der Chef bedient sich selbst ... und geht mit einer Millionen-Abfindung.

3-Million-Abfindung für 1,4 Millionen Euro Verluste 


Wie im Handelsblatt berichtet, kassierte Martin Billhardt, Ex-Vorstandschef des Cuxhavener Projektentwicklers PNE Wind 2015 mehr als 3,3 Millionen Euro - davon allein 3 Millionen als Abfindung.
"Damit verdiente der Ex-Vorstandschef, der im vergangenen Jahr mit einer teuren Dienstreise und überzogenen Vergütungen in die Schlagzeilen geriet, mehr Geld als das gesamte Unternehmen... PNE Wind weist ... einen Verlust vor Steuern von fünf Millionen Euro aus. Eine Steuerrückzahlung reduziert das Minus unterm Strich auf 1,4 Millionen Euro."
Ist damit der "neue Bereich in unserem Geschäftsmodell" gemeint??



Wer muss die Verluste und die Abfindung eigentlich bezahlen?

In der Unternehmensführung sieht man die Geschäftsentwicklung - und damit wohl auch die Abfindung = "Entschädigung" des Ex-Vorstands offensichtlich gelassen:
"'Wir bauen Windparks auf eigene Rechnung und gehen dafür in Vorleistung', erklärte ein Sprecher. 'Würden wir sie verkaufen, hätten wir erhebliche Gewinne.'"
Würden wir..., dann hätten wir. Haben wir aber nicht, sondern hat er!

Wenn Sie jetzt mal kalkulieren, was davon unter Berücksichtigung der Fünftelregelung an Steuern abgeht, kann ich Sie beruhigen: Auch wenn Herr Billhardt ganz sicher nicht auf abfindunginfo.de war, hat er seine Abfindung sicher bestens steuerlich optimiert.


myAdpack Werbemittel

Freitag, 11. März 2016

Abfindung bei Auslagerung der Leistungen

Gibt es Chancen auf eine Abfindung oder gar den Erhalt des Arbeitsplatzes, wenn das Unternehmen Leistungen auslagert und an eine Fremdfirma vergibt? Darum geht es in einem Arbeitsgerichtsverfahren gegen die Sana-Kliniken.

Abfindung bei Auslagerung oder Betriebsübergang

Von der gerichtlichen Entscheidung in einem solchen Fall hängt für die betroffenen Mitarbeiter die Hoffnung auf den Erhalt des Arbeitsplatzes oder zumindest einer Abfindung ab.

Die Geschäftsleitung der Chamer Sana-Kliniken hat entschieden, die Physiotherapie im eigenen Haus zu schließen und die Leistungen künftig von einer fremden Firma, erbringen zu lassen. Die Firma Vispo aus Regensburg wurde beauftragt, die anfallenden Leistungen im Krankenhaus zu übernehmen.

Die Folge: Drei Mitarbeitern dieses Physiotherapie-Bereichs wurde gekündigt. Zwei wehren sich und klagen gegen die Klinik.

Die beiden ehemaligen Beschäftigkten klagen auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes und argumentieren, die Abgabe an die Vispo sei ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB. In dem Fall müssten die Arbeitsverträge weiter gelten. Darüber hinaus greife für einen der Gekündigten aufgrund der Betriebsratsmitgliedschaft der Kündigungsschutz gem. Kündigungsschutzgesetz.
 
Für den Verlust des Arbeitsplatzes hat die Geschäftsführung der Sana-Kliniken dem Mitarbeiter, der nicht den besonderen Kündigungsschutz als Betriebsratsmitglied genießt, eine Abfindung in Höhe von Abfindung von 9.242,50 Euro angeboten. Sollte er bereit sein, beim dem Nachfolgeunternehmen zu arbeiten, steht noch angesichts der schlechteren Arbeitsbedinungen ein Angebot für 7.500 Euro im Raum.


Kann es sein, dass es hier nicht nur um Recht oder Unrecht, sondern vielleicht auch um das Klima in der Firma und die Mitarbeiterführung geht? Zumindest lösen auch die Bewertungen der Sana-Kliniken auf kununu nicht gerade eine Begeisterungsstürme aus.
  
Fazit: Eine "schlichte" Kündigung kann oft relativ leicht zu einer hohen Abfindung führen - eine unternehmerische Entscheidung zur Auslagerung ist dagegen meist viel schwieriger abzuwehren und führt bestenfalls zu Abfindungsangeboten, die kaum der Rede wert sind.

Quelle: mittelbayerische.de, 11.03.2016

Mark Lauren - Fit ohne Geräte - Trainieren mit dem eigenen Körpergewicht [3 DVDs]

Dienstag, 1. März 2016

Abfindung - lassen Sie sich nicht veräppeln

"So holen Sie eine hohe Abfindung raus" lautete die Überschrift zu einem Artikel von
"FOCUS-Online-Experte Dr. Christoph Abeln". Doch Vorsicht, nehmen Sie nicht alles ungeprüft hin, auch wenn es von einem Anwalt kommt.


Abfindungsanspruch gem. § 1a Kündigungsschutzgesetz


Der Autor schreibt beispielsweise ohne genauere Erklärung:
"Denn es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Anspruch auf Abfindung zu haben: Gesetzlich vorgesehen ist sie, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung (§1a Kündigungsschutzgesetz) ausspricht."

Genau so ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben! Denn im Kündigungsschutzgesetz § 1a ist ein Abfindungsanspruch nur vorgesehen, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 kündigt und der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Klagefrist gem. § 4 nicht gegen die Kündigung klagt.

Darin stecken 2 Bedingungen für den Abfindungsanspruch, die beide erfüllt sein müssen, sonst wird es nichts mit dem "Abfindungsanspruch": 
  1. Der Arbeitnehmer muss auf die Klage verzichten, ansonsten verspielt er seinen Abfindungsanspruch. So entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil am 13.12.2007 und ebenso in einem Urteil am 20.08.2009.
  2. Zudem muss der Arbeitgeber gem. Kündigungsschtuzgesetz § 1a Abs. 1 S. 2 die Abfindung auch ausdrücklich angeboten haben. Dazu ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet!
"Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann." (Kündigungsschutzgesetz § 1a)
Ohne Abfindungsangebot und Verzicht auf Klage gegen die Kündigung kein Anspruch auf Abfindung!
Ein weiterer "Tipp" in dem FOCUS-Artikel, der nicht einfach ungeprüft übernommen werden sollte:
"Eine weitere Möglichkeit: Wenn man einen Kündigungsschutzprozess gewinnt, aber die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Dann kann der Arbeitnehmer mit einem Auflösungsantrag das Arbeitsverhältnis vom Gericht gegen Zahlung einer Abfindung beenden lassen."
Bei dieser Aussage wollte der Verfasser wohl den § 9 Kündigungsschutzgesetz zugrunde legen. Doch auch hier stecken 2 Bedingungen drin, die beide erfüllt sein müssen, damit eine Abfindung herauskommen kann.

  1. Das Gericht muss die Kündigung als sozialwidrig beurteilt haben. Die Kündigung wäre also nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial ungerechtfertigt.
  2. Dem Arbeitnehmer ist nach Wertung des Gerichts eine Weiterbeschäftigung unzumutbar und es gibt dem vom Arbeitnehmer gestellten Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses statt. Es reicht nicht, dass der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung subjektiv für unzumutbar hält. Das Gericht muss dies auf Antrag des Arbeitnehmers feststellen.
Fazit:

Flotte Sprüche klingen mintunter gut, reichen aber selten, schon gar nicht vor Gericht, um seine Rechte wirklich zu sichern.

Donnerstag, 25. Februar 2016

Kündigung wegen Kankheit

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte im August 2014 darüber zu entscheiden, ob eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit ausreichend für eine außerordentliche Kündigung sei. Das Urteil kann vielleicht auch gerade bei Mobbing hilfreich sein.

Kündigung wegen Krankheit erfordert dreistufige Prüfung

Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird auf folgende Prüfschritte verweisen, die eingehalten werden müssen, um eine ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen zu rechtfertigen:
  1. "Im Kündigungszeitpunkt müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang befürchten lassen."
  2. Es "muss festgestellt werden, ob die prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Diese kann sich aus Betriebsablaufstörungen aber auch aus wirtschaftlichen Belastungen, etwa durch die zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen ergeben."
  3. Sodann ist "im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen".
Bei einer außerordentlichen Kündigung sei dieser Prüfungsmaßstab auf allen drei Stufen erheblich strenger.
"Insofern bedarf es eines gravierenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Es muss ein quasi sinnentleertes Arbeitsverhältnis vorliegen".

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014, 15 Sa 825/13

Dienstag, 23. Februar 2016

Überdurchschnittliche Abfindung weil der Mitarbeiter unbedingt gekündigt werden sollte

Nach einem Bericht auf badische-zeitung.de vom 16.02.2016 hat ein gekündigter Angestellter der Weiler Stadtverwaltung eine sehr lange Gehaltsfortzahlung und eine hohe Abfindung herausgehandelt. Wie kam es dazu?

Im Übrigen: der Mann muss gehen


Vielleicht kennen Sie die Geschichte:

Der römische Staatsmann Cato Censorius (234 - 149 v.d.Z.) soll alle seine Reden im Senat  – unabhängig vom eigentlichen Diskussionsgegenstand mit den Worten beendet haben:
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss."
Diese Geschichte kam mir in den Sinn, als ich den Zeitungsbericht über den Streit der Weiler Stadtverwaltung mit einem ehemaligen Mitarbeiter las.
Nach zwei Streitereien mit seinem Vorgesetzten wurde dem Mitarbeiter der Weiler Stadtverwaltung fristlos gekündigt. Dagegen klagte er am Arbeitsgericht in Lörrach. Wie die Streitereien wirklich abgelaufen sind, wurde wohl auch vor Gericht nicht ganz klar. Ein Gütetermin verlief ergebnislos.

Während für die Stadtverwaltung eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses absolut nicht infrage kam, wollte der 58-Jährige unbedingt seinen Arbeitsplatz zurückhaben. Denn er befürchtet, in seinem Alter keinen neuen Job mehr zu finden und von Hartz IV abhängig zu werden.

Auch ein Vergleichsvorschlag des Gerichts wurde abgelehnt, wonach das Gehalt bis zum Ende der Frist für eine ordentliche Kündigung sowie eine Abfindung von 54.825 Euro zur Disposition standen. Die Abfindung hätte weit höher gelegen als für Abfindungen üblich.
"Nach einigem Hin und Her erklärte sich die Stadt bereit, das Gehalt bis zum Jahresende weiterzuzahlen und 75 000 Euro Abfindung zu gewähren. Sollte der Kläger vor Jahresende einen anderen Job finden, würde das eingesparte Gehalt auf die Abfindung draufgeschlagen. Damit war dann auch der Kläger einverstanden, womit sich der Rechtsstreit erledigt hat."
Wenn eine Stadtverwaltung so weit geht, muss wohl entweder die Abneigung gegen den Mitarbeiter sehr groß gewesen sein - oder es war wohl doch nicht alles ganz so gelaufen, wie der Personalleiter und die Hauptamtsleiterin behaupteten.


Montag, 25. Januar 2016

IBM, Oracle und HP planen Kündigungen

IBM, Oracle und HP plan(t)en nach Angaben der WIRTSCHAFTSWOCHE massenhaft Kündigungen oder "Auslagerungen", um die Unternehmen konkurrenzfähig zu erhalten:
  • Die IBM-Konzernführung hatte schon im Herbst 2015 angedroht, in Deutschland in den kommenden zwei Jahren rund 3.000 Jobs zu streichen. Das wäre fast jeder Fünfte der 16.500 IBM-Beschäftigten in Deutschland. Demgegenüber sollen 1.000 neue Stellen im Innovationszentrum zum Hochleistungsrechner Watson in München entstehen.
  • Die Oracle-Führung sollen 2016 in Deutschland an die 150 Servicejobs wegrationalisieren, das sind zwar nuch sechs Prozent der 2.700 Beschäftigten, was aber die Betroffenen wohl kaum trösten wird.
  • HP wurde ebenfalls im Herbst 2015 aufgespalten. Die IG Metall rechnet damit, dass in dem Teil, der Servercomputer, Software und Dienste für Unternehmen an bietet - Hewlett-Packard Enterprise (HPE) 2016 in Deutschland nochmals 1.500 Stellen in eine eigenständige Gesellschaft "ausgelagert" werden.
Für jeden einzelnen Betroffenen stellt sich dann immer die Frage: Was wird nun? Hoffentlich sind sie gut auf das vorbereitet, was sie erwartet? Wer von solchen Veränderungen betroffen ist, sollte auf jeden Fall die wichtigsten Infos kennen! 
Quelle: wiwo.de, 23.01.2016 

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit un...