Sonntag, 28. September 2014

Wurden Opelaner mit Abfindung gelinkt?

Wurden Opelaner mit dem Angebot einer Abfindung gelinkt? Jetzt habe einige offenbar Angst um ihr Geld, wie auf RuhrNachrichten.de gemeldet.

Weniger Abfindung für Opel-Mitarbeiter?


 Für die Beschäftigten schien die Regelung eindeutig: Ältere Mitarbeiter sollten bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Rente 80 Prozent des letzten Nettogehalts als Abfindung erhalten. So zumindest haben sie und die IG Metall die Vereinbarung im Sozialtarifvertrag verstanden.

Doch nun soll es in der Praxis anders aussehen.

"Opel zahlt einen Bruttobetrag aus und hofft darauf, dass sich der Nettobetrag daraus ergibt", erklärt Anwalt Daniel Balzert. Seiner Meinung nach werden bei der Berechnung verschiedene Dinge von Opel nicht berücksichtigt. Beispielhaft nennt er das an die Opelaner zu zahlende Kurzarbeitergeld in der Transfergesellschaft, welches regelmäßig unter den Progressionsvorbehalt fällt oder einen geänderten Steuersatz, weil die Frau dazu verdient.

Opel-Sprecher Alexander Bazio sieht das anders.
"Unsere Vorgehensweise erfolgt auf der Grundlage und der sehr detaillierten Formulierung des Sozialtarifvertrages."

Im Sozialtarifvertrag sei festgeschrieben, dass bei der Ermittlung der Zahlungen der sogenannte "Süddeutsche Abfindungsrechner" zugrunde gelegt wird. Das solle heißen, dass die Nettozahlung "bruttoisiert wird". Darin können sich gleich mehrere Fallen verbergen, wie schon mehrfach Gerichte urteilten.

Ebenfalls sei Sozialtarifvertrag vereinbart, dass bestimmte Aspekte wie beispielsweise weitere steuerpflichtige Einkünfte oder eine Zusammenveranlagung bei Verheirateten nicht berücksichtigt werden. Das könnte dazu führen, dass die Auszahlung deutlich unter den 80 Prozent liegt.

Ungeachtet dessen meldete WAZ am 10.10.2014: "Opel - 99 Prozent haben Sozialtarifvertrag unterschrieben".


Quelle: RuhrNachrichten.de, 28.09.2014

Nachtrag: Zustimmung aus Angst oder Vernunft? - rp-online.de, 01.10.2014, WAZ, 10.10.2014

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