Freitag, 4. April 2014

1,2 Millionen Euro einschließlich Abfindung trotz Rauswurf

Der IT-Dienstleister KISA trennt sich von seinem beurlaubten Geschäftsführer Martin Schmeling, doch  Verwaltungsrat und Verbandschef stehen hintern eine Abfindung von 200.000 Euro.

Abfindung trotz Rauswurf


Martin Schmeling
Martin Schmeling, ehemaliger Geschäftsführer der KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministerium des Innern - musste seinen Posten räumen. Der Oberbürgermeister von Limbach-Oberfrohna, Hans-Christian Rickauer, ist Verbandsvorsitzender der KISA. Er hat den Geschäftführer im Dezember beurlaubt, weil ein Defizit von 5,1 Millionen Euro erkennbar wurde. Nun wird der Beurlaubte mit einem "goldenen Handschlag" den Geschäftsführer entlassen. Doch der Auflösungsvertrag umfasst eine Abfindung von 200.000 Euro, berichtet ovz-online am 04.04.2014. Sein Vertrag wurde 2012 von der Verbandsspitze noch um sieben Jahre verlängert.

Außerdem stehen ihm wolh noch Versorgungsansprüche in Höhe von 500 000 Euro zu. Die Rückstellungen dafür wurden aber seit 2005 nicht gebildet und sind nun fällig.

Da der Geschäftsführerposten ein beamtenähnlicher Job sei, habe der Geschasste mit dem Auflösungsvertrag ab Ende April einen lebenslangen Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von 51,57 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Stellt sich die Frage: was ist schief gelaufen, dass ein Geschäftsführer trotz eines Rauswurfes noch solche hohen Ansprüche geltend machen kann? Denn laut ovz-online gibt es keine Alternative:

"Eine Wahl haben die Verbandsmitglieder laut Verwaltungsrats angeblich nicht. Bei der Auflösung des Vertrags sei für einen anderen Weg das Prozessrisiko viel zu hoch, die Versorgungsansprüche wiederum stünden Schmeling gesetzlich zu und seien 'nicht verhandelbar oder verzichtbar'. Nicht zuletzt trage auch das Innenministerium von Minister Markus Ulbig (CDU) all die Schritte mit. Da dürften sich die Verbandsmitglieder fragen, bei wem es denn nun zu echten Konsequenzen für das Desaster kommt." 
 Wie so oft gibt es wohl wieder niemanden, der für diese Kosten verantwortlich ist - doch irgendwer muss sie ja tragen. Wissen Sie, wer die Kosten trägt?

Nachtrag: Nun wird mal wieder alles ganz anders, denn ...
"Überraschende Wendung beim kommunalen IT-Dienstleister KISA: Der Verbandsvorsitzende Hans-Christian Rickauer erklärte am Montag bei einer Verbandsversammlung in Wilsdruff seinen Rücktritt. Geschäftsführer Martin Schmeling, der mit einer üppigen Abfindung und erheblichen Versorgungsansprüchen in den Ruhestand geschickt werden sollte, muss seinen Vertrag erfüllen." - Mehr ...

Quelle: ovz-online, 04.04.2013

Donnerstag, 3. April 2014

Abfindung trotz fehlendem Kündigungsschutz

Eine Zahnarzthelferin in Bochum hat vor Gericht nach einer Kündigung 7.000 Euro erstritten. Sie war "betriebsbedingt" entlassen worden, weil der Zahnarzt sie nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit angeblich aus finanziellen Gründen nicht weiterbeschäftigen konnte.

Kein Kündigungsschutz, aber dennoch Abfindung

 

Kurz nach der Entlassung gab der Zahnarzt aus Bochum eine neue Stellenanzeige für eine neue Zahnarzthelferin und eine Auszubildende auf. Daraufhin vermutete die Entlassene, dass der Zahnarzt sie nur gekündigt hatte, weil sie heiratet und Mutterschutz beanspruchen könnte.

Mit Unterstützung eines Anwalts reichte sie Klage gegen die Kündigung ein. Das Gericht sah die Kündigung wohl auch nicht als überzeugend an und empfahl zumindest einen Vergleich über die Rechtswirksamkeit der Kündigung in Höhe von  8.400 Euro. Beide Seiten einigten sich schließlich auf einen Betrag von 7.000 Euro als eine Art Abfindung.

Zwar habe die Klägerin keinen gesetzlichen Kündigungsschutz gehabt, hieß es von Seiten des Arbeitsgerichts. Denn in der Praxis gab es weniger als zehn Vollzeitstellen. Damit hätte die Zahnarzthelferin ohne jede Begründung fristgemäß gekündigt werden können.

Aufgrund der Stellenanzeige erschien das Verhalten des Zahnarztes jedoch widersprüchlich. Denn offenbar gebe es doch mehr Arbeitsbedarf in der Praxis. Zudem billigte das Gericht der Zahnarzthelferin zu, dass sie die älteste und am längsten dort beschäftigte Arzthelferin gewesen sei.

Quelle: WAZ, 02.04.2014

Foto: © steinerpicture - Fotolia.com

Mittwoch, 2. April 2014

Demut oder Abfindung - keine Frage beim ADAC?

Der ADAC hat sich wohl doch von seinem langjährigen Geschäftsführer Karl Obermair getrennt - allerdings nicht einvernehmlich.

Demut oder Klage auf Abfindung


Wie n-tv mit Bezug auf die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, sei im Streit zwischen dem ADAC und Karl Obermaier über eine millionenschwere Abfindung keine Lösung gefunden worden. Ob Karl Obermair gegen die Kündigung klage wird, blieb zunächst offen.

Der ebenfalls entlassene ehemaligen Kommunikationschef und Ex-Chefredakteur des Magazins "Motorwelt", Michael Ramstetter, weht sich demgegenüber gegen seine fristlose Entlassung. Zwar hatte er Manipulationen bei der Verleihung der Auszeichnung "Gelber Engel" eingeräumt, doch klagt er seit dem 11. März vor dem Münchner Arbeitsgericht.

Wäre Demut (Bescheidenheit, Ergebenheit, Ergebung, Fügsamkeit, Gefügigkeit) für die ehemaligen Führungskräfte des ADAC nicht angemessener? Wieviel "normale" Arbeitnehmer haben eigentlich den Mut, oder sollte man lieber sagen, die Stirn, gegen eine Kündigung wegen eingestandener Manipulation zu klagen? 

Quelle: n-tv, 02.04.2014

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1