Freitag, 14. Februar 2014

Abfindung - Vergleich vor dem Arbeitsgericht


Vor dem Arbeitsgericht Duisburg haben zehn ehemalige Beschäftigte des Autozulieferers ISE eine Abfindung aufgrund eines Vergleichs erreicht, meldet derwesten.de am 14.02.2014.

Abfindung dank Vergleich um zwei Monatsgehälter erhöht


Im Sozialplan waren für die gekündigten Mitarbeiter des ISE Automotive GmbH in Duisburg 0,75 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr als Abfindung vorgesehen. Das ist schon mehr, als die sogenannte Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz. Weil die Kündigungen formal fehlerhaft waren, boten sich für die Gekündigten weitere Verhandlungsspielräume.

Daraufhin erhielten sie das Angebot, bei Annahme der Kündigung vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin werde die Abfindung um weitere zwei Monatsgehälter erhöht. Für einen Beschäftigten mit 3.000 Euro Bruttogehalt und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt das eine Abfindung in Höhe von 28.500 statt 22.500 Euro.

Noch keine Lösung wurde wohl zur Entschädigung für einen Lohnverzicht erreicht. Seit 2008 hatten die Mitarbeiter hatten auf 200 bis 400 Euro im Monat verzichtet, um das Werk zu erhalten. Das Gericht hält eine Berechnung der Erstattungsansprüche für schwierig und würde einen Vergleich als am besten handhabbare Lösung ansehen.

Fazit: Auch wenn der Autozulieferer ISE zum mexikanischen Metalsa-Konzern gehört und der Konzern letztendlich der Verhandlungspartner ist, kann es sich für Arbeitnehmer lohnen, die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um eine angemessene Abfindung - sei es auch vor Gericht - zu verhandeln. Nur wer aufgibt, hat schon verloren.

Quelle: derwesten.de am 14.02.2014

Siehe auch: presseportal.de, 26 11.2012; rp-online, 03.07.2013

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