Donnerstag, 5. Dezember 2013

KBV - Tauziehen um Abfindung

Auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) läuft derzeit ein Tauziehen um eine Abfindung. Der fristlos gekündigte Finanzdezernent Andreas Ullmann klagt vor dem Berliner Arbeitsgericht. 

Bundesgesundheitsministerium prüft Ullmann-Transaktionen

Dem früheren Finanzdezernenten wird vorgeworfen, ohne Gegenzeichnung durch den Vorstand 750.000 Euro an eine Vermietungsgesellschaft überwiesen zu haben. Dieser Sachverhalt wird vom   Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht seit mehr als einem Jahr geprüft. Dabei soll es zwar zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein - ein finanzieller Schaden sei jedoch nicht entstanden, hieß es dazu Ende September (siehe Ärzte Zeitung online, 20.09.2013).

Nunmehr geht der Streit darum, ob die Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen, weil das Dienstverhältnis mit Andreas Ullmann ordentlich unkündbar sei.

Nach Meldungen der Ärzte Zeitung online vom 05.12.2013 wird alternativ nach einem außergerichtlichen Vergleich gesucht. Andreas Ullmann soll im November noch annähernd 2,5 Millionen Euro gefordert haben. Die KBV sei derzeit nur zu einer Abfindung im sechsstelligen Bereich bereit.
"Die Anwälte der KBV gehen davon aus, dass die Vertragsärzte im Falle einer Niederlage vor Gericht mit knapp 1,7 Millionen Euro gerade stehen müssten."
Fazit: Gleich, wie hoch die Abfindung am Ende ausfallen sollte, einmal mehr wäre sie das Ergebnis überstürzten Handelns. - Quídquid agís, prudénter agás et réspice fínem!
(Was immer du tust, tu es klug, und bedenke das Ende! Gesta Romanorum 103)


Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.12.2013 

Dienstag, 3. Dezember 2013

Bekommen Sie Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

Wenn Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Betriebstreue   u n d   die geleistete Arbeit zahlen, darf die Zahlung nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Stichtag noch ungekündigt ist. Eine solche Klauseln benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam. Bundesarbeitsgericht (BAG), 13.11.2013, Az.: 10 AZR 848/12.

Weihnachtsgeld wegen Kündigung zurückzahlen?

Oft ist die Zahlung von Weihnachtsgeld mit Klauseln verbunden, dass die Mitarbeiter keinen Anspruch darauf haben, wenn sie beispielsweise vor dem 31. März des Folgejahres das Unternehmen verlassen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden:

Sofern mit einer solchen Vergütung einerseits Arbeitnehmer über das Jahresende hinaus an das Unternehmen gebunden und ihre Betriebstreue belohnt, zugleich die im Laufe des Jahres geleisteten Arbeit gewürdigt werden sollen, seien Stichtagsregelungen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Denn mit einer Klausel zur Stichtagsregelung werden vorher ausgeschiedene Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Eine solche Klausel widerspreche auch dem Grundgedanken des § 611 Abs. 1 BGB, weil damit dem Arbeitnehmer bereits erarbeiteter Lohn entzogen werde. Denn der Vergütungsanspruch sei monatlich anteilig erworben.

Quelle: Beck-aktuell
Bild: pixelio.de 

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1