Samstag, 2. Februar 2013

Gewerkschaftsmitglieder erhalten höhere Abfindung

Ist es rechtens, wenn die Gewerkschaft für ihre Mitglieder höhere Abfindungen aushandelt? - Ex-Mitarbeiter verklagen Nokia Siemens Networks 

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe am 01.02.2013 berichtet, haben Gewerkschaftsmitglieder von Nokia Siemens Networks eine deutlich höhere Abfindung bekommen als Nichtmitglieder. Dagegen klagen rund 190 frühere Mitarbeiter. Die Frage, die die Richter beschäftigen wird: Liegt diese höhere Abfindung noch im Spielraum der Koalitionsfreiheit oder nicht? Lesen Sie weiter: süddeutsche.de

Donnerstag, 31. Januar 2013

Abfindung trotz "Neustrukturierung"

Eine arbeitgeberseitige Kündigung und anschließende Einstellung eines neuen Mitarbeiters kann zugunsten des entlassenen Mitarbeiters zu einer einer Abfindung führen.

Betriebsbedingte Kündigungen infolge "Neustrukturierung" sind freie unternehmerische Entscheidungen.

Richtig unternehmerisch begründet, wird kein Arbeitnehmer dagegen erfolgreich klagen können. Anders jedoch in einem Fall, über den im "Schwarzwälder Boten" am 31.01.2013 berichtet wurde.

Weil die Geschäfte für das Unternehmen schlecht liefen, wurde eine Mitarbeiterin gekündigt, jedoch zwei Tage danach per Zeitungsanzeige eine neue Kraft gesucht. Vor Gericht erklärte der Vertreter des Unternehmens den Vorgang damit, dass zwar im Augenblick kein Arbeitsplatz und keine Arbeit vorhanden sei, dass man aber ausprobieren wolle,
"was der Markt so hergebe. Sollte sich auf die Anzeige jemand bewerben, würde man für diese Person einen Arbeitsplatz schaffen und weitere Arbeit diesem Platz zuordnen."
Dagegen setzte der Klägeranwalt war für seine Mandantin eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehaltes je Jahr der Betriebszugehörigkeit durch. Normalerweise ist im Kündigungsschutzgesetz der Faktor 0,5 als "Regelabfindung" ausgewiesen.


Fazit: Auch eine Kündigung als freie unternehmerische Entscheidung kann für die Unternehmensleitung ins Auge gehen, wenn die Stellenstreichung nur eine Alibifunktion hat, um unliebsame Mitarbeiter zu entlassen.

Quelle: Schwarzwälder-Bote,31.01.2013  

Montag, 28. Januar 2013

Leitende Angestellte: Abfindung und doch nicht entlassen

Für leitende Angestellte gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten. Sofern sie selbst eigenverantwortlich als "Arbeitgeber" entscheiden, können sie beispielsweise leichter gekündigt werden und unterliegen nicht dem typischen Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers.

Mit Auflösungsantrag von leitenden Angestellten getrennt


Ein Unternehmen kann sich mittels eines so genannten Auflösungsantrages von einem leitenden Angestellten trennen, ohne dass ein Kündigungsgrund vorliegt. Die Trennung ist mit der Zahlung einer Abfindung verbunden, die vom Arbeitsgericht festgesetzt wird. Leitende Angestellte können also nicht wie Arbeitnehmer ihre Weiterbeschäftigung gerichtlich durchsetzen.

Werden (meist langjährig verdienten) Mitarbeitern die Funktion und Befugnisse eines leitenden Angestellten übertragen, so gibt es für eine Trennung grundsätzlich zwei Möglichkeiten mit unterschiedlichen Folgen:

Werden sie zum leitenden Angestellten berufen, so verlieren sie die Schutzrechte eines Arbeitnehmers wie beispielsweise den Kündigungsschutz. Mittels eines Auflösungsantrages kann ihr Arbeitnehmerverhältnis dann jederzeit beendet werden, ohne dass sie dagegen eine Weiterbeschäftigung einklagen könnten. Was ihnen bleibt, ist nur eine Abfindung.

Ebenso gut kann jedoch auch ihr Arbeitnehmerstatus für die Zeit der Tätigkeit als leitender Angestellter einvernehmlich ruhen. Dann kann zwar jederzeit vom Unternehmen der Auflösungsantrag für die Tätigkeit als leitender Angestellter gestellt werden, doch ihr Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer läuft weiter. Sie können als leitender Angestellter mit Abfindung entlassen werden, doch ihre Betriebszugehörigkeit als Arbeitnehmer ist damit nicht beendet.

So profitierte unter anderem der Direktor eines Unternehmensbereichs mit gerichtlichem Segen von dieser Lösung.

Siehe: Kündigungsschutzprozess - Direktor der BVG erhält Abfindung und bleibt angestellt 

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1