Donnerstag, 4. Juli 2013

Erzieherinnen erstreiten 42 000 Euro brutto Abfindung

Zwei Erzieherinnen des Kindergartens Mühlenmatten erstreiten am 02.07.2013 vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich und jeweils 42 000 Euro brutto Abfindung, mit denen das Arbeitsverhältnis zum 30. September endet ..., wenn die Mehrheit des Gemeinderats zustimmt.

Außerordentliche Kündigung, dennoch Abfindung

Die Gemeinde hatten den Erzieherinnen am 2. Januar die Kündigung ausgesprochen, weil sie den "modernen Erziehungsstil" nicht umsetzten, der in den kommunalen Kindergärten eingeführt wurde. - Soweit mag das nur ein Problem der Erzieherinnen und der Gemeinde sein. Doch ...

... was können andere aus der Verhandlung und dem Vergleich lernen?

In der Badischen Zeitung wird die Richterin zitiert mit den Worten:
"Wir neigen dazu, die zum 2. Januar ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam zu halten."
 Dazu gab es gleich mehrere Begründungen:
  • Aus Sicht des Gerichts sei zu wenig versucht worden, "die Kolleginnen zur Vernunft zu bringen".
  • Vermisst wurden klare, verbindliche Regeln und Abmachungen, nach denen hätte bemessen, ermahnt und abgemahnt werden können.
  • Das Gericht sah zu geringe Anstrengungen der Gemeinde, den Erzieherinnen eine andere Stelle anzubieten.
  • Die Kündigung sei als "Druckkündigung" ausgesprochen worden, weil die Gemeinde größeren Schaden durch die angedrohte kollektive Kündigung der Erzieherkolleginnen verhindern wollte.
Die Erzieherinnen klagten gegen die Kündigung auf Weiterbeschäftigung. Weil diese aus Sicht der Gemeinde nicht vorstellbar sei, legte die Richterin den Parteien eine Lösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Auslauffrist bis zum 30. September und einer Abfindung in Höhe von 52 000 Euro nahe.

Dagegen wiederum wurde von der Gemeinde vorgebracht, dass sie die 
"52 000 Euro nicht bezahlen könne und werde".
Zudem habe die Gemeinde die Erzieherinnen seit Oktober 2012 ohne Gegenleistung freigestellt und 23.000 Euro Gehalt gezahlt.

Dem hielt die Rechtsvertreterin der Klägerin entgegen, dass dies "keine Basis für eine Einigung sei".

Schlussendlich einigten sich die Parteien - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats - neben der freigestellten Weiterbezahlung bis Ende September auf die Abfindung und die Ausstellung eines "wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses mit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung gut". 

Fazit: Die Einwände des Gerichts gegen die Kündigung und der Vorschlag zur Auflösung des sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufmerksam zu Gemüte führen, um in ähnlichen Situationen gleich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. 
 

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