Abfindungen sind meist Verhandlungssache - nur in wenigen Fällen sind die Abfindungshöhen durch Gesetz, Tarifvertrag oder Gerichtsurteil "festgelegt". Wer eine angemessene Abfindung erhalten will, muss also gut verhandeln können ... oder verspielt einen fairen "Goldenen Handschlag".
Anwalt hätte fast Abfindung verspielt
Diesen Eindruck gewinnt der Leser aus der Kolumne "Zum Schaden des Mandanten" in der WELT vom 21.06.2013. Heiko Peter Krenz, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und im Auftrag eines Unternehmers tätig, berichtet darin über einen Fall, in dem der Anwalt eines Arbeitnehmers
"das Zwölffache der Regelsatzabfindung" forderte.
"das Zwölffache der Regelsatzabfindung" forderte.
"Er vertrat die Auffassung, dass es im Vorfeld der Verhandlungen zu Unregelmäßigkeiten mit dem Umgang von Daten gekommen war. Dadurch versuchte er, seine Abfindungsforderungen zu rechtfertigen und sie künstlich hochzutreiben."
Abgesehen davon, ob das nun fair war oder nicht, hätte der "Rambo-Anwalt" damit auch fast die finanzielle Entschädigung für den Arbeitnehmer gefährdet ...
Quelle: WELT, 21.06.2013
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