Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Steuersatz auf
Abfindungszahlungen in Höhe von 90 Prozent als "Verletzung des Eigentumsrechts" verurteilt.
Diesen Sondersteuersatz hatte die Fidesz-Regierung 2010 rückwirkend eingeführt, weil sich etliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst unrechtmäßig außerordentliche Abfindungen zuschanzten.
Quelle: Pester Lloyd, 15.05.2013
Diesen Sondersteuersatz hatte die Fidesz-Regierung 2010 rückwirkend eingeführt, weil sich etliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst unrechtmäßig außerordentliche Abfindungen zuschanzten.
Quelle: Pester Lloyd, 15.05.2013
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