Donnerstag, 31. Januar 2013

Abfindung trotz "Neustrukturierung"

Eine arbeitgeberseitige Kündigung und anschließende Einstellung eines neuen Mitarbeiters kann zugunsten des entlassenen Mitarbeiters zu einer einer Abfindung führen.

Betriebsbedingte Kündigungen infolge "Neustrukturierung" sind freie unternehmerische Entscheidungen.

Richtig unternehmerisch begründet, wird kein Arbeitnehmer dagegen erfolgreich klagen können. Anders jedoch in einem Fall, über den im "Schwarzwälder Boten" am 31.01.2013 berichtet wurde.

Weil die Geschäfte für das Unternehmen schlecht liefen, wurde eine Mitarbeiterin gekündigt, jedoch zwei Tage danach per Zeitungsanzeige eine neue Kraft gesucht. Vor Gericht erklärte der Vertreter des Unternehmens den Vorgang damit, dass zwar im Augenblick kein Arbeitsplatz und keine Arbeit vorhanden sei, dass man aber ausprobieren wolle,
"was der Markt so hergebe. Sollte sich auf die Anzeige jemand bewerben, würde man für diese Person einen Arbeitsplatz schaffen und weitere Arbeit diesem Platz zuordnen."
Dagegen setzte der Klägeranwalt war für seine Mandantin eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehaltes je Jahr der Betriebszugehörigkeit durch. Normalerweise ist im Kündigungsschutzgesetz der Faktor 0,5 als "Regelabfindung" ausgewiesen.


Fazit: Auch eine Kündigung als freie unternehmerische Entscheidung kann für die Unternehmensleitung ins Auge gehen, wenn die Stellenstreichung nur eine Alibifunktion hat, um unliebsame Mitarbeiter zu entlassen.

Quelle: Schwarzwälder-Bote,31.01.2013  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit un...